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inkasso mahnung für nicht erhaltene ware

 
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MISS_UNDERCOVER
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Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 17:08    Titel: inkasso mahnung für nicht erhaltene ware Antworten mit Zitat

ich habe diese email erhalten obwohl ich der verkäuferin mitgeteilt habe das ich diesen artikel
nicht bezahlen kann da ich arbeitslos geworden bin jetzt nach monaten diese e-mail und 1 brief bzw 2 briefe habe ich erhalten was tun?kann das nicht zahlen
habe ja nie ware erhalten und auch nix gezahlt verstehe das ganze nicht
bitte um hilfe
danke für eure antworten

wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns
die Firma T*******aus **********mit dem Einzug einer offenen Forderung
beauftragt. Sie hat am 05.02.2006 folgende Ware per Vorkasse an Sie verkauft:

- 1xSATIN HÜFT HOSE SCHWARZ SATIN SEIDE TRIVAL NEU 36

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 23,39 Euro. Leider
haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere
Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die
ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu
begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 23,39 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 1,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 25,00 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 5,50 Euro
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 06.06.2006): 54,89 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 54,89 Euro ist innerhalb der nächsten 3
Tage unter Angabe des Aktenzeichens xxxxxx auf unser unten stehendes Konto zu
zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein
gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch
erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch
Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen
Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch
Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen
Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem
Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen
Interesse innerhalb der gesetzten Frist.


Mit verbindlichem Gruß
************

zugelassen gem. §1 Abs.1 Nr.5 RBerG
------------------------------------------------------------
*************
Als Verwendungszweck bitte unbedingt xxxxxx angeben!

Noch ein wichtiger Hinweis:
Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine
sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir zudem technisch
überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier
verwendeten Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter
Umständen betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde.

************** als Inkassounternehmen zugelassen.


Zuletzt bearbeitet von MISS_UNDERCOVER am 15.06.06, 19:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe Ihren Beitrag hinsichtlich der konkreten Nennung von Firmennamen etc. editiert.

Sie bitte ich, Ihre Frage zu überarbeiten (mittels der Edit-Funktion oben rechts), und zwar so, dass es eine allgemein gehaltene Anfrage bzw. Problemdarstellung ergibt.

Siehe hierzu die geltenden Forenregeln.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3611

LG
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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MISS_UNDERCOVER
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Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

sorry habe es übersehen da ich den text kopiert habe muß ich jetzt den text neu schreiben
ich meine sie haben es ja schon ediert bekomme ich jetzt keine antworten auf meine frage?

mfg danke undercover
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@MISS_UNDERCOVER

- auf welche Frage(n) ?

Mano
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