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Verfasst am: 15.06.06, 18:26 Titel: Haftung bei Rücksendung
Folgender Fall:
Wenn man von Firma A ware im Wert von sagen wie 10 Tausend Euro bestellt und diese versichert dem Kunden zugesandt wird und er nimmt diese an sich.
Nach der Inspektion der ware möchte der Kunde sie zurücksenden.
In der Lieferung war kein Rücksendeaufkleber drin, also benutzt er ein Postpaketschein der Deutschen Post wo bei Abgabe ein Ident-Code aufgedruckt wurde.
An dieser Ident kann man im Internet sehen ob das Packet ausgeliefert wurde an Firma A bei der Rücksendung.
Firma A gibt nach 2 Wochen an das sie keine Lieferung erhalten haben, der Kunde aber den Postpacketschein mit ID Code hat.
Die Frage ist jetzt reicht dieser als Beweis das das Packet aufgegeben wurde? Ich würde sagen ja, weil was soll man sonst noch machen.
Verlangen Sie mal einen Ausliefernachweis von der Post, damit ist das Problem gelöst.
Ist das zwischen Unternehmer oder zwischen Unternehmer/Privat ?
bei 2 haftet die Firma
bei 1 der der versendet
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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