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angenommen ein Anspruch besteht seit dem 10.11.2003. Dieser wäre ja dann mit Ablauf des 31.12.05 verjährt.
Nö. 195 BGB: 3 Jahre; 199 BGB Beginn am 31.12. des Jahres -> Verjährung am 01.01.2007
Die Verhandlung verschiebt den Verjährungseintritt entsprechend nach hinten
=> Verjährung tritt ab dem 01.07.2007 ein. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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