Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gebrauchtwagengarantie/Autogasanlage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gebrauchtwagengarantie/Autogasanlage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Maximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 22:52    Titel: Gebrauchtwagengarantie/Autogasanlage Antworten mit Zitat

Hallo ihr Wissenden.
folgendes:

A kauft bei dem Gabrauchtwagenhändler B einen gebrauchten Wagei mit 1 Jahr Baugruppengarantie, getragen von der Versicherungsgesellschaft C , Garantie bezahlt von B.

A läßt sodann bei D den Wagen mit einer Autogasanlage nachrüsten.

Bei der nächsten Inspektion bei der Vertragswerkstatt der Marke des Gebrauchtwagens E wird ein defekter Nockenwellensensor diagnostiziert. Dieser Schaden müßte durch die Garantie der C abgedeckt sein. E kontaktiert die C im Auftrag von A und erhält von dieser zunächst die Zusage zur Kostenübernahme der Reparatur. C ist über den Einbau der Gasanlage bereits informiert. C informiert B über die Garantieanfrage, woraufhin B die Kostenübernahme durch C ablehnt. B behauptet, ohne den Wagen untersucht zu haben, der Defekt des Nockenwellensensors liege ursächlich im Betrieb der Gasanlage, da hierdurch der Motor überhitze.

In den Verischerungsbedingunen der C steht hierzu:
Keine Garantie besteht für Schäden
a) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung;
...
d)die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B.Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteillen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
...
soweit sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung des Käufers beruhen.

Die notwendigen Wartungsarbeiten, als Voraussetzung für den Versicherungsschutz durch C, hat A alle erledingen lassen.


A möchte nun die Kostenübernahme gerichtlich durchsetzen.

1. Wen muß er verklagen und worauf?

2. Muß A beweisen, daß der Schaden an dem Nockenwellensensor nicht durch den Betrieb der Gasanlage verursacht wurde, oder muß B oder C beweisen, daß der Schaden hierdurch verursacht wurde, um die Leistung abzulehnen?

3. Sollte bewiesen sein, daß der Fehler durch die Gasanlage verursacht wurde, kann A dann von D Schadensersatz verlangen?

Danke für die Mühe!
_________________
Vielen Dank für jede konstruktive Antwort!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Maximus hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Bei der nächsten Inspektion bei der Vertragswerkstatt der Marke des Gebrauchtwagens E wird ein defekter Nockenwellensensor diagnostiziert.

Kurzinfo über einen Nockenwellensensor:
Am Zylinderkopf montiert erfasst er über einen Zahnkranz an der Nockenwelle deren genaue Position. Daraus errechnet die Motorsteuerung den Einspritzbeginn bei sequenzieller Einspritzung oder das Ansteuerungssignal des Magnetventils bei Pumpe-Düse-Dieselmotoren. Eine zylinderselektive Klopfregelung nutzt ebenfalls die Signale des Nockenwellensensors. Fehlfunktionen können auftreten, wenn das Geberrad beschädigt oder gebrochen ist, Befestigungsösen abgerissen sind oder thermische bzw. Kontaktprobleme vorliegen. Ein interner Kurzschluss ist ebenfalls ein möglicher Ausfallgrund. Erkennen kann man einen ausgefallenen Nockenwellensensor oft daran, dass die Motorsteuerung in das Notlaufprogramm geschaltet hat und dies auch mit einer leuchtenden Motorkontrollleuchte anzeigt. Der Notlauf geht auch mit einem erhöhten Kraftstoffverbrauch einher, ein Fehlercode ist im Fehlerspeicher abgelegt. Ob der Nockenwellensensor der Grund für die Probleme ist, lässt sich, wie bereits eingangs beschrieben, mit einem Oszilloskop feststellen, nach vorangegangener Prüfung der Kabel, Anschlüsse und der Geberspitze, versteht sich.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn durch ein Umrüsten auf Gasbetrieb eine Überhitzung des Motors erfolgen würde, dürften diese Arbeiten wohl nicht mehr durchgeführt werden und es würde auch niemand mehr seinen Wagen umrüsten wenn dadurch nur Schäden entstehen. Geschockt
Bei einer Überhitzung würde meiner Ansicht nach eher die Kopfdichtung durchbrennen und es würde zum Motorschaden kommen. Geschockt

Wenn es wirklich zu einer Überhitzung gekommen ist, könnte es dann vielleicht sein das an dem Sensor Verbrennungen oder Verschmelzungen und Verschmorrungen sichtbar sind Frage (Vielleicht durch einen Kurzschluß)
Ansonsten wenn das Kühlwasser nicht im roten Bereich war, war es wohl auch keine Überhitzung. Die Themperaturen bis zum roten Feld halten glaube ich alle Teile am Motor aus. (Ausser Dichtungen, die verabschieden sich schon mal)
Ich würde bevor ich mich bei dem Händler auf etwas einlasse das Fahrzeug einer anderen Werkstatt oder wenn Verkehrsrechtschutz besteht durch einen Sachverständigen nochmals prüfen lassen Idee und wenn dann der Sachverhalt für mich gut steht, mit einem Rechtsanwalt mein Recht durchsetzen.

Da auch das Fahrzeug umgerüstet werden konnte,( wenn vom Hersteller nichts dagegen spricht auch Nachfragen) denke ich das durch die Umrüstung die Versicherung nicht erlischt.

Gruß
pcwilli

Dies ist meine Meinung und die ist ohne Rechtsgrundlage.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also da ihre Verallgemeinerung schon bis D geht würde ich ihnen dringend anraten einen guten Fachanwalt zu besuchen. Ansonsten bleiben sie nämlich letztenendes in den Mühlen der Justiz auf Jahre hin hängen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Maximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Beiträge.

A wird natürlich, da über den "großen Automobilclub" verkehrsrechtschutzversichert, ggfls. einen guten Anwalt einschalten Winken

Der Motor läuft immer so, bzgl. Kühlwassertemp, wie unter Benzin.

Der Sensor ist natürlich nicht verschmort oder ähnliches, ist halt einfach kaputt gegangen. Da es ein 8-Zylinder mit 4,4L Hubraum und zwei Nockenwellensensoren ist, merkt man kaum was davon, außer einen gelegentlich unrunden Motorlauf im Leerlauf.

Der Händer B sieh dies wohl als gute Gelegenheit an, um seine Quote bei der Versicherung etwas zu verbessern...
_________________
Vielen Dank für jede konstruktive Antwort!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Maximus hat folgendes geschrieben::
Danke für die Beiträge.

A wird natürlich, da über den "großen Automobilclub" verkehrsrechtschutzversichert, ggfls. einen guten Anwalt einschalten Winken

Der Motor läuft immer so, bzgl. Kühlwassertemp, wie unter Benzin.

Der Sensor ist natürlich nicht verschmort oder ähnliches, ist halt einfach kaputt gegangen. Da es ein 8-Zylinder mit 4,4L Hubraum und zwei Nockenwellensensoren ist, merkt man kaum was davon, außer einen gelegentlich unrunden Motorlauf im Leerlauf.

Der Händer B sieh dies wohl als gute Gelegenheit an, um seine Quote bei der Versicherung etwas zu verbessern...


Ich habe zwar einen anderen Wagentyp Benziner und nur 4 Zylinder Weinen aber habe auch hin und wieder einen unruhigen Motorlauf, sowie das der Motor das Gas geben zur Beschleunigung nicht annimmt.
Dieses ist aber auch wieder auf die Drosselklappe zurück zuführen.
Also eine Schadensfeststellung ist meiner Ansicht in manchen Fällen nur mit einem Auslesen und nicht durch Sichtprüfung möglich.

Solch einen Fall mit Quotenaufbesserung hatte ich auch schon mal.
Da hatte die Werkstatt für einen Schaden die Wasserpumpe der Versicherung gemeldet die dann auch ersetzt wurde. Dann ging diese wirklich kaputt und konnte nicht mehr gemeldet werden und ich sollte diese dann bezahlen.
Auf das Geld wartet er heute noch. Lachen

Gruß
pcwilli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.