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diebstahl
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candy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 12:21    Titel: diebstahl Antworten mit Zitat

Was passiert wenn man als 17 jähriger sachen im wert von 10 € versehntlich klaut. Das heist man hatte so viel einkaufstaschen das man die ware in der selben hand hatte und es nicht mehr gemerkt hat und dann bei der ladentür hinausspaziert ist? Hört sich für den Staatsanwalt bestimmt nicht glaubwürdig an, aber so etwas kann doch mal passieren. Mit welcher strafe muss man rechnen?
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Zyron
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vor den Staatsanwalt kommt diese Sache bestimmt nicht, machen Sie sich da keine sorgen, es wird sicherlich nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Die Anzeige und das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt und solange Sie nicht mehrfach auffallen wird ihnen nichts passieren.
Das schlimmste was passieren kann ist Hausverbot.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kommt die Sache zum Staatsanwalt.
Nur der kann die Sache einstellen.

Die Folgen ändern sich nicht. Keine Gerichtsverhandlung, sondern höchstwahrscheinlich Einstellung.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zyron
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Als ob ein Diebstahl über 10 Euro zum Staatsanwalt auf den tisch kommt, das erledigt irgendein assistent in der Staatsanwaltschaft
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte den Staatsanwalt jetzt als Institution, sprich die Staatsanwaltschaft, gemeint.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zyron hat folgendes geschrieben::
Als ob ein Diebstahl über 10 Euro zum Staatsanwalt auf den tisch kommt, das erledigt irgendein assistent in der Staatsanwaltschaft


Echt? Welche Art von Assistent hat denn die Befugnis dazu in der StA?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Referendar zum Beispiel kann damit betraut werden, der wird im Gerichtsalltag aber auch als "Staatsanwalt" bezeichnet, daher war gammaflyers Aussage schon völlig korrekt.
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candy
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem wurde mir gesagt ich muss mit einer Geldstrafe oder Sozialdienst rechnen stimmt das, ich mein es war ja ein Versehen?
Ja Hausverbot hab ich schon bekommen aber nicht nur in diesem Laden sondern weltweit in allen Fiallen. Ich finde das etwas ungerecht, erstensmal war es nicht meine Absicht zu stellen und zweitens hat das doch nichts mit weltweit allen Fiallen zu tun!? Wie wird so etwas überhaupt kontrolliert, ich mein in dem Laden wo es passiert ist werd ich mich natürlich nicht mehr blicken lassen. aber in den anderen Fiallen kann ich dort erwischt werden wenn ja wie und was würde das für rechtliche Folgen haben?

vielen dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem wurde mir gesagt ich muss mit einer Geldstrafe oder Sozialdienst rechnen stimmt das, ich mein es war ja ein Versehen?

ein diebstahl aus "versehen" ist ebenso strafbar, du hast waren mitgenommen, ohne sie zu bezahlen.

Zitat:
Ja Hausverbot hab ich schon bekommen aber nicht nur in diesem Laden sondern weltweit in allen Fiallen. Ich finde das etwas ungerecht, erstensmal war es nicht meine Absicht zu stellen und zweitens hat das doch nichts mit weltweit allen Fiallen zu tun!?


wenn jemand bei dir zuhause etwas stehlen würde, würdest du ihm dann nicht auch verbieten, deine wohnung jemals wieder zu betreten? oder würdest du ihn nur nicht mehr ins wohnzimmer lassen, weil er da was geklaut hat und in alle anderen räume lässt du ihn noch rein???

Zitat:
Wie wird so etwas überhaupt kontrolliert, ich mein in dem Laden wo es passiert ist werd ich mich natürlich nicht mehr blicken lassen. aber in den anderen Fiallen kann ich dort erwischt werden wenn ja wie und was würde das für rechtliche Folgen haben?


solltest du eine der anderen filialien betreten und dort (eventuell durch einen blöden zufall) auffallen, begehst du hausfriedensbruch und das ist strafbar
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candy
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

ja stimmt schon, nur meiner meinung nach war es ein versehen aber da ich mit der ware hinausspaziert bin, müssen sie ja davon ausgehen das ich geklaut hab. Und wie wird es dann kontrolliert wenn ich in anderen fillialen einkauf. Mit barzahlung können die mir doch kaum was nachweisen. Oder schicken die da ab und zu die Polizei zum kontrollieren vorbei (gesichtskontrolle quasi)?? Aber doch nicht weltweit???
Muss ich jez wirklich mit sozialdienst oder geldstrafe rechen oder kann es auch sein das gar nichts passiert?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie wird es dann kontrolliert wenn ich in anderen fillialen einkauf.

Zum einen wecheln die großen Kaufhausketten Ihre Dedektive auch mal turnusmäßig aus, so daß Dir der Dedektiv, der Dich heute bei XY in Hamburg erwischt hat, morgen bei XY in Bremen übern Weg läuft. Zum anderen käme es raus, wenn Du in einer anderen Filiale wieder klaust. Dann hast Du außer der Anzeige wegen Diebstahl noch eine wegen Hausfriedensbruch am Hals.

Muss ich jez wirklich mit sozialdienst oder geldstrafe rechen oder kann es auch sein das gar nichts passiert?

Beides ist möglich.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
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BeitragVerfasst am: 01.12.04, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt mal ne ganz andere Richtung....

Welchen groben Wert hatte denn die Ware, die du gekauft hast ?
Der Betrag, der "gestohlen" wurde, bewegt sich ja um ca. 10 € sagtest du...

Es ist sicher nicht im Interesse irgendeiner Kaufhauskette - oder wo auch immer du da gewesen bist - möglichst Gründe zu finden, Kunden zu vergraulen.

Mit wem hast du denn gesprochen dort ?

Ich würde dir empfehlen, dich hinzusetzen und einen Brief zu schreiben. Adressiert an die Geschäftsführung dieser Filliale. Ich würde sachlich und ruhig erklären, wie das ganze passiert ist, erwähnen, dass du ja dort eingekauft hast im Wert von XY € und es ja nicht im Interesse derer sein kann, eine Kundin aufgrund eines so blöden Versehens zu vergraulen.

Einen Versuch wäre es imho wert.
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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candy
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das wurde glaub ich falsch verstanden, die tüten waren nicht aus diesem Laden, hatte zwar zuvor etwas in diesem Laden, halt in der Filliale ne Straße weiter etwas gekauft, das war aber nur für 5€, ich hab es ihm auch gezeigt mit Kassenzettel aber er meinte er kann nur das beurteilen was er objektiv gesehen hat. Aber sonst kauf ich in diesem Laden schon viel ein, deshalb find ich es irgendwie nicht gerecht das ich weltweit diesen laden nicht mehr betreten darf.

Ich weiß nicht genau mit wem ich gesprochen hab, es war halt son Typ der vor der Ladentür stand und mich dort abgefangen hat. Detektiv wahrscheinlich aber mit dem geschäftsführer habe ich nicht gesprochen.

Ehrlich gesagt trau ich mich irgendwie nicht ein Brief zu schreiben ausßerdem sieht die sache ja jez anders aus als von Ihnen angenommen, ich hab ja in diesem laden nichts gekauft sondern eine Filliale weiter.
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 02.12.04, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mh....naja, das macht den Verdacht aber nicht zwingend glaubhafter. Wenn du in der anderen Filiale warst und etwas gekauft hast, wieso solltest du in die nächste hineingehen und etwas stehlen.

Der Betrag ist ja auch recht gering und deiner Aussage nach hast du wohl nur mit dem Detektiv gesprochen.

Zunächst einmal bin ich mir gar nicht sicher, ob der Hausdetektiv ein weltweites Hausverbot aussprechen darf.. und auch der Rest klingt für mich eher, als hätte er versucht, dich einzuschüchtern. Hast du denn bislang irgendetwas schriftliches bekommen ?

Ich rate dir wirklich zu dem Brief an die Geschäftsleitung. Allein diese Aktion macht deine Version, nämlich, dass du es einfach vergessen hast, glaubwürdiger. Was hast du zu verlieren ? Aufgrund dieses Briefes werden sie keine Anzeige erstatten. Entweder sie haben es bereits - das merkst du dann, weil du Post bekommst - oder, sie haben es nicht, was ich für wahrscheinlicher halte, und der Detektiv wollte dich lediglich einschüchtern.
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candy
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches erhalten. Aber was genau soll ich in den brief hineinschreiben. Das es nicht meine Absicht zu stehlen war und ich nicht verstehe wieso ich weltweit in diesem laden nicht mehr einkaufen darf?

Vielen dank für ihre bemühungen
gruß candy
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