Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ladendiebstahl,Unzurechnungsfähig,Betreuer,bitte lesen!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ladendiebstahl,Unzurechnungsfähig,Betreuer,bitte lesen!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
iser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 18:33    Titel: Ladendiebstahl,Unzurechnungsfähig,Betreuer,bitte lesen! Antworten mit Zitat

Hallo
Ich suche auf diesen WEg dringend Hilfe!

Ein Bekannter Freund von mir hat einen Ladendiebstahl begangen und hatte vorher schon 4 Monate Bewährung.
Nun wurde er nach einen Psychiatrischen Gutachten für die Taten für unzurechnungsfähig , bzw. glaub ich aus Seelischen Gründen erklärt.
Das Gericht will ihm nun einen Betreuer aufbrummgen.
Der Mann ist fast vollkommen Taub , kann aber seine Geschäfte noch selber tätigen.
Er hat Angst, dass ihm der Betreuer einiges Geld kosten wird und er am Ende dann bankrott geht.
Er meint , er bräuchte keinen Betreuer und ich meine das auch.
Lediglich könnte er jemanden brauchen , der für ihn telefoniert.
Frage:

Muss man denn den Betreuer annehmen?
Welche Rechte hat man denn dagegen Einspruch einzulegen?
Das sieht mir danach aus als ob man hier jemanden als unzurechnungsfähig erklären will.
Was kann man denn dagegen unternehmen.

Danke Euch allen für eine Antwort.
Gruss Iser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@iser,

Die Schuldunfähigkeit (StGB § 20) wurde von dem erkennenden Gericht festgestellt?
(Das Gericht also, vor dem der Diebstahl verhandelt wurde)


Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo iser !

Vielleicht möchten Sie erst einmal nicht nur die Forenregeln lesen und beherzigen Winken sondern auch den exzellenten Beitrag, den der Herr Vormundschaftsrichter zu diesem Thema freundlicherweise eingestellt hat. Ich meine, das könnte Ihnen bereits einiges von Ihrer Angst nehmen, Sie können dort zum Beispiel nachlesen, dass niemand mehr für "unzurechnungsfähig erklärt " werden kann.

Weiterhin wäre interessant, ob es sich bei der Anordnung des Gerichtes um eine vorläufige Betreuung handelt, und/oder auf welche Bereiche sich die Betreuung erstrecken soll ?

Herzliche Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Lulu66,

hab ich was übersehen?

Gruß

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moin mano..

ähem.... Verlegen ....wenn Du mich so fragst ? Verlegen Hab ich dummes Zeug geredet ?
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nabend Lulu,

ne, nicht wirklich Winken

- im Ernst - ich hab den nur den Beitrag vom Vormundschaftsrichter nicht im Kopf...
allerdings hab ich hier auch ein paar Tage gefehlt.

Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

*Schweissperlen von der Stirn wisch*

Puh !
Dabinnichaberfroh Winken !

Liebe Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Namend Lulu

wasn los?

May I help you ??
Winken

Viele liebe Grüße


Mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Betreuerbestellung gilt:

§ 1896 Abs. 1a BGB:

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.