Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Privatrechtschutz/Wohngebäuderechtschutz oh.Vers.Schutz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Privatrechtschutz/Wohngebäuderechtschutz oh.Vers.Schutz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Michi_Michi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 13:58    Titel: Privatrechtschutz/Wohngebäuderechtschutz oh.Vers.Schutz Antworten mit Zitat

Hallo,
wir Bauen gerade ein Haus und haben Streitigkeiten mit dem Nachbarn (seine Bäume waren direkt an der Grundstücksgrenze, dieses Problem ist aber schon gelöst). Trotz unserer beiden Rechtschutzversicherungen übernimmt die Vers. keine Deckung, eben wegen Neubau laut Versicherer. Nun geht es um den beschädigten Rasen des Nachbarn, den er von uns esetzt haben will. Wir waren uns eigentlich schon einig das wir den Rasen ersetzen/instandsetzen lassen. (Beschädigung Rasen durch das entfernen der Wurzelwerkes). Ok nun meine Frage:Welche Versicherung muss den nun der Nachbar haben, die ihm eine Deckung zusagen würde. Ist es die Normale Rechtschutz, oder muss der Nachbar auch eine Wohngebäuderechtschutzvers. haben?
Denke nämlich das unser Nachbar lediglich eine Normale Rechtschutzvers. hat, was heisen würde, er müsste evtl. Prozesskosten auch aus der eigenen Tasche zahlen.
Danke schon mal im voraus.

MFG MICHAEL
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

sowas wird m.e. nur durch eine wohnungs-und grundstücks RS abgedeckt.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

die rechtsschutz-bausteine heißen bei fast jedem rs-versicherer anders, meist aber (wie schon von J_Denver geschrieben) wohnungs-und grundstücks RS oder
- Grund-und-Boden-RS
- Haus-und-Grundbesitzer-RS
- Grundeigentümer-RS
usw.

Die umfassen aber i.d.R. den Part bezüglich An- und Verkauf von Grundbesitz, also Grundstücke, Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

Im beschriebenen Fall müsste für den Nachbarn die "normale" Familien-RS ausreichen. Und weil die meist ausreicht sind u.a. auch die Gerichte so schön überlastet - schließlich kann damit Hinz-und-Kunz gegen jeden bösen Nachbarn klagen Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.