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Hallo,
wir Bauen gerade ein Haus und haben Streitigkeiten mit dem Nachbarn (seine Bäume waren direkt an der Grundstücksgrenze, dieses Problem ist aber schon gelöst). Trotz unserer beiden Rechtschutzversicherungen übernimmt die Vers. keine Deckung, eben wegen Neubau laut Versicherer. Nun geht es um den beschädigten Rasen des Nachbarn, den er von uns esetzt haben will. Wir waren uns eigentlich schon einig das wir den Rasen ersetzen/instandsetzen lassen. (Beschädigung Rasen durch das entfernen der Wurzelwerkes). Ok nun meine Frage:Welche Versicherung muss den nun der Nachbar haben, die ihm eine Deckung zusagen würde. Ist es die Normale Rechtschutz, oder muss der Nachbar auch eine Wohngebäuderechtschutzvers. haben?
Denke nämlich das unser Nachbar lediglich eine Normale Rechtschutzvers. hat, was heisen würde, er müsste evtl. Prozesskosten auch aus der eigenen Tasche zahlen.
Danke schon mal im voraus.
die rechtsschutz-bausteine heißen bei fast jedem rs-versicherer anders, meist aber (wie schon von J_Denver geschrieben) wohnungs-und grundstücks RS oder
- Grund-und-Boden-RS
- Haus-und-Grundbesitzer-RS
- Grundeigentümer-RS
usw.
Die umfassen aber i.d.R. den Part bezüglich An- und Verkauf von Grundbesitz, also Grundstücke, Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
Im beschriebenen Fall müsste für den Nachbarn die "normale" Familien-RS ausreichen. Und weil die meist ausreicht sind u.a. auch die Gerichte so schön überlastet - schließlich kann damit Hinz-und-Kunz gegen jeden bösen Nachbarn klagen _________________ MfG,
Duisburger
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