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Angestellt + Gewerbe angemeldet = Krankenversicherung ?

 
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Irene-Marie
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 13:52    Titel: Angestellt + Gewerbe angemeldet = Krankenversicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo

Person A ist angestellt in Teilzeit, wird ab Oktober 2-jährige Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber beginnen.

Person A hat ein Hobby, welches er ausbauen möchte, da er Verkäufe tätigen kann und möchte. Der Verkaufsumsatz ist noch nicht überschaubar. Kann von 0 € bis ....? €
pro Monat sein.

1. Frage: muss Person A dazu ein Gewerbe anmelden?

2. Frage: wie sieht das aus mit der Krankenkasse?
Muss Person A die zusätzlich Einnahmen der Krankenkasse melden und
dafür Beiträge zahlen?

Vielen Dank für eure Antworten.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Durch die Ausbildung gegen Arbeitsentgelt ist Person A versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung entfällt jedoch, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Für die hauptberufliche Selbstständigkeit spielt unter anderem die Arbeitszeit und das Einkommen aus beiden Tätigkeiten eine Rolle. Aber auch, ob bei der Selbstständigkeit Personen beschätigt werden, etc.

Sollte die Selbstständigkeit hauptberuflich sein, entfällt die Krankenversicherungspflicht und Person A müsste sich eigenständig um seinen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern.
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Na, die Ausbildung (sofern es eine "ordentliche" Ausbildung ist), wird ja wohl nicht in Teilzeit, nebenberuflich oder stundendenweise stattfinden?

Also ist sie der "berufliche Lebensmittelpunkt" und nebenher ein paar Verkäufe (bei Internetauktionshaus [Name geändert]?) können daran nichts ändern.

Der KV-Beitrag ist also aus der Ausbildungsvergütung zu zahlen (Betrieb+Azubi) und die Selbständigkeit geht die KK nichts an. Punkt.
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Irene-Marie
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Heißt das jetzt, selbst wenn Person A ein Gewerbe anmeldet, muss sie dies der Krankenkasse nicht mitteilen?

Es sei denn, sie erzielt mit dem Einkommen aus Gewerbe mehr als aus der angestellten Tätigkeit?

Bitte um Entschuldigung, aber man möchte ja nichts falsch machen Mit den Augen rollen
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Voll korrekt, es geht die Krankenkasse gar nichts an, was z.B. ein Angestellter nebenher mit seiner Zeit macht.
Erst wenn man hauptberuflich selbständig tätig ist, muss man es der KK mitteilen.
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Irene-Marie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Danke !!!
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Auskunft halte ich für riskant.

Um Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, würde ich die jeweilige Krankenkasse um Prüfung bitten (einheitliche Richtlinien zur Prüfung stehen meines Wissens noch aus, so dass die Kassen unterschiedlich verfahren).

Damit vermeidet man das Risiko, mal lustig über den Daumen zu schätzen, dass man vermutlich ja keine Beiträge zahlen muss, das kann nach hinten losgehen.

Ferner sind die Finanzämter gegenüber den Kassen mittlerweile sowieso auskunftspflichtig, entweder sind also keine Beiträge zu zahlen, dann kann´s die Kasse ja ruhig wissen, oder es sind Beiträge zu zahlen, dann sollte man lieber gleich damit anfangen. Das verhindert die dicke Nachzahlung nach ein paar Jahren.
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Diese Auskunft halte ich für riskant.

Um Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, würde ich die jeweilige Krankenkasse um Prüfung bitten (einheitliche Richtlinien zur Prüfung stehen meines Wissens noch aus, so dass die Kassen unterschiedlich verfahren).

Damit vermeidet man das Risiko, mal lustig über den Daumen zu schätzen, dass man vermutlich ja keine Beiträge zahlen muss, das kann nach hinten losgehen.

Ferner sind die Finanzämter gegenüber den Kassen mittlerweile sowieso auskunftspflichtig, entweder sind also keine Beiträge zu zahlen, dann kann´s die Kasse ja ruhig wissen, oder es sind Beiträge zu zahlen, dann sollte man lieber gleich damit anfangen. Das verhindert die dicke Nachzahlung nach ein paar Jahren.


Plus eine Ordnungswidrigkeit oder vielleicht sogar ein Strafverfahren
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Völliger Quatsch.

Gerade daran, dass die Kassen "unterschiedlich verfahren" erkennt man doch die fehlende Rechtsgrundlage.

Das hat das BSG den Kassen ja auch schon bescheinigt, dass so manche GKV-Satzung mit der geltenden Gesetzeslage inkongruent ist.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

"Den Kassen" bestimmt nicht, ggf. einzelnen Kassen.
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