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Verfasst am: 16.06.06, 08:30 Titel: Zusatzkosten nach Kauf einer Ware.
Guten Tag und ein großer Lob an die Betreiber dieses Forums!
Folgendes Problem:
Es wird ein Haus gebaut und schon vor dem bau entscheidet man sich für eine Fussbodenheizung. Man bezahlt im Vorfeld auch die Kosten.
Als das Haus dann steht und es um die Installation geht, stellt sich heraus, dass die Fussbodenheizung für die Fernwärmeheizung nicht geeignet ist und dass man dazu einen speziellen Wärmetauscher braucht, der zusammen mit der Montage nochmal das Doppelte kostet.
Dass mit Fernwärme geheizt wird ist lange bekannt und als man nach den ausgeführten Arbeiten auf das Problem aufmerksam macht, möchte sich der Verkäufer absichern und schickt ein Schreiben mit dem Hinweis auf die für den Betrieb der FBH notwendigen zusätzlichen Anlagen.
Somit wurde die FBH leicht verkauft, da die zusätzlichen Kosten, gewollt oder ungewollt verschwiegen, wurden. Wüßte der Käufer von den Zusatzkosten beim Kauf der FBH, hätte er sich das wahrscheinlich gespart.
Kann der Käufer jetzt vom Verkäufer die Beteiligung an diesen Kosten verlangen? Gibt es vergleichbares in der Gesetzgebung?
Die Ware hat einen Mangel, sie können nun Wandelung, Minderung verlangen.
Falls man Ihnen ein Werk versprochen hat können Sie herstellung zum ausgemachten Preis verlangen.
Es kommt drauf an was Sie genau vereinbart haben.
Klaus
P.S. Ich würde den Handwerker wechseln, denn was glauben Sie wie der sonst so arbeitet wenn er sie jetzt schon bescheiss.... will _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
die FBH wurde mit dem Haus geliefert. Daher sagt der Verkäufer, dass er mit der Installation nichts zu tun hat. Anders als im Vertrag (Gasheizung), hat sich der Käufer für die Fernwärmeheizung entschieden, hat aber darauf mehrmals hingewiesen.
Sie haben also etwas gekauft was man nicht anschließen kann.
Was haben Sie denn bestellt:
Ein Heizung X95 der Marke ABC - dann sind Sie selber schuld
Oder eine passende Heizung für mein Haus - dann eben nicht
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie haben also etwas gekauft was man nicht anschließen kann.
Richtig. Und als die ganze Installation schon fertig war, weil die FBH bereits drin war, und sogar der Umzug erfolgte, schickt der Verkäufer noch ein Schreiben nach mit dem Hinweis, dass für den Betrieb der FBH dringend eine Wärmetauscher notwendig ist. Dieser Hinweis ist im nachhinein natürlich unbrauchbar. Den hat der Käufer vor dem Kauf der FBH gebraucht.
Zitat:
Was haben Sie denn bestellt:
Bestellt wurde eine speziell für das Haus passende FBH. Der Vertrag über den Kauf ist mit dem gleichen Firma zustande gekommen, die das Haus geliefert hat.
Wenn der Käufer jetzt vielleicht doch nicht selber schuld ist. , was hätte er für einen guten Argument, um die Beteiligung an den Kosten aussergerichtlich zu erzwingen.
Man hat Ihnen eine komplette Heizung für Ihr Haus und Ihren Anschlusswunsch verkauft Preis 5000 Euro. Dann ist ALLES mit dabei.
Man hat ihnen einen X500 verkauft und eben übersehen das man dazu noch ne Y600 braucht dann nicht. Dann wurden Sie nur schlecht beraten.
Die Verträge müssen Sie nun selber würdigen
Klaus
P.S. Jammer, heulen dann schimpfen und drohen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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