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Hallo an alle,
nehmen wir mal an jemand (männlich) macht sich selbständig, ist 40 Jahre alt und hat eine Familie.
Welche Versicherungen sind hier angebracht und worauf sollte man achten.
Wäre zum Beispiel:
Invaliditätssumme bis zu 450 000 €
Invaliditätssumme 250 000 €
Unfallrente 1 500 €
Todesfallsumme 5 000 €
Kosmetische Oper. 5 000 €
Bergungskosten bis zu 5 000 €
Beitrag 475 € jährlich
Krankentagegeld 100 € täglich ab dem 15 Tag der Arbeitsunfähigkeit für einen Monatsbeitrag 132 €
oder 50 € ab dem 8.Tag für 102 € pro Monat
wäre dies ok, welche Absicherung ist noch ratsam und auf was kann verzichtet werden???
wäre dies ok, welche Absicherung ist noch ratsam und auf was kann verzichtet werden???
Hallo
Mir fehlt in Ihrer Auflistung eine generelle Krankenversicherung, die also auch Arzt- und Krankenhauskosten übernimmt, aber auch Heil-, Hilfs- und Arzneimittel, etc.
Sicherlich kommt es auf die Tätigkeit an, welche selbständig ausgeführt wird. Auch auf die individuelle Familiensituation - Stichwort Alleinverdiener, Kinder, Unterhaltspflichten. Also pauschal nicht unbedingt richtig zu beantworten.
Ganz wichtig ist, dass Sie sich im Klaren sind, dass hier ein Krankentage- bzw. Krankenhaustagegeld nur im Zusammenhang mit einem Unfall gezahlt wird. Schliesse mich daher den Bedenken von Stefanie145 an.
Fragen Sie ruhig mehrere Anbieter an oder wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder anderen Berater. Und nicht nur die Prämien vergleichen, sondern auch die Bedingungen.
Hinweise auf ndere Versicherungen, wie Berufshaftpflicht oder andere, kann ich anhand der Aussage (männlich macht sich selbständig) nicht tätigen. Vielleicht etwas genauer, dann gerne.
Hallo,
Tätigkeit: Baggerbetrieb, Fuhrunternehmen.
verheiratet, 2 Kinder Alleinverdiener
zur Frage generelle Krankenversicherung: weiterhin freiwillig in der gesetzlichen versichert.
Krankentagegeld nur nach Unfall ??? Im Angebot steht : Leistungspflicht besteht auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheiten oder Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörung zurückzuführen sind.
Aufgrund dessen ging ich davon aus, dass hier auch Leistungspflicht bei Krankheiten besteht. Liege ich da Falsch???
Was mich noch verunsichert ist: versicherbar ist das Nettoeinkommen
(Betriebseinnahmen nach Kürzung um die Betriebsausgaben, d.h. 75% vom Gewinn.
Meinen die damit falls kein Gewinn gemacht wurde, hat man auch keinen Anspruch auf Krankentagegeld.
Gruss Christina
das da oben wird ja eine unfallversicherung sein. eine unfallversicherung leistet grundsätzlich immer nur nach einem unfall.
wenn man also aufgrund einer krankheit ins krankenhaus kommt oder z.b. invalide wird, zahlt die unfallversicherung keinen knopf.
zum einen würde ich mir das ganze mal ohne todesfallschutz ausrechnen lassen, zum anderen wärs interessant, wie die progression (ab welchem invaliditätsgrad gibt es welche summe?) aussieht.
andererseits finde ich eine berufsunfähigkeitsversicherung und ggf. eine zusatzversicherung zur krankenversicherung (z.b. verdientsausfall, krankenhaustagegeld) für einen selbständigen erstmal notwendiger. eine unfallversicherung ist sicher ein guter zusatz, m.e. aber zweitrangig. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Muss mich erstmal entschuldigen, hatte etwas zu ungenau gelesen.
Ihnen liegt also ein Angebot zur Unfallversicherung vor und ein Angebot für Krankentagegeldversicherung.
Bei der Unfallversicherung kommt es auf die Bedingungen an, also so Kleinigkeiten wie Mitversicherung Alkoholklausel, ordentliche Gliedertaxe etc.
Die Krankentagegeldversicherung ist - so wie Sie es schon richtig verstanden haben - in der Leistungspflicht bei Krankheit. Ob man schon ab dem 8. bzw. 15. Tag als Selbständiger Krankentagegeld beziehen muss, kann nur jeder individuell entscheiden (kommt auf die eigene finanzielle Decke an).
Die Krankentagegelder müssen schon den wirtschaftlichen Einkünften angepasst sein, ist ein unliebsames Thema, ist aber wichtig, da Sie es im Schadenfall nachweisen müssen.
Ich würde dann weiterhin über eine Risiko-Lebensversicherung nachdenken (Alleinverdiener - 2 Kinder). Da sollte eine Absicherung im Todesfall schon sein.
Für das Unternehmen Baggerbetrieb und Fuhrunternehmen sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ich kenne Baggerbetriebe, die durch die Arbeit ganze ICE-Strecken lahmgelegt haben.
Die Haftpflicht für die Arbeitsmaschinen bzw. für die LKW muss ja sowie sein.
was ist denn mit der Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit (nicht Unfall)??
generell denke ich, solche Sachen (Versicherugen für einen Betrieb und dessen Inhaber und Mitarbeiter) sollte man nur komplett im Paket betrachten. Wenn man sich hier nur auf bestimmte Produkte fokussiert, geht´s womöglich schief. Bestimmte Dinge können überbewertet werden, andere werden leicht vergessen
Beratung durch Versicherungsmakler oder, wenns etwas größer wird, gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater (gegen Honorar) wäre nicht verkehrt.
Zunächst Danke für die Antworten,
hab noch eine Frage zu: Krankentagegelder müssen den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Wie soll dies funktionieren??? Gerade in dieser Branche ist es doch so, dass in den Wintermonaten gar nichts läuft und somit auch nur geringe oder gar keine Gewinne erziehlt werden. In den übrigen Monaten kann der Gewinn auch von Monat zu Monat sehr großen Schwankungen unterliegen. Welcher Zeitraum wird bei der Berechnung berücksichtigt? (das vorhergehende Jahr oder der letzte Monat) Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Betriebshaftpflich u.s.w. bestehen, da der Betrieb lediglich vom Vater übernommen wurde.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist es der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate - in den Bedingungen müsste das aber stehen. Ansonsten gibt es im Forum bestimmt Krankenspezis, die sich der Frage annehmen. Oder ???
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