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Wenn die Bank schlampt.

 
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 20:42    Titel: Wenn die Bank schlampt. Antworten mit Zitat

Hallo.
Folgende Situation.

Jemand kauft ein Kraftfahrzeug. Die Finanzierung läuft über die Hausbank des Käufers. Das Darlehen ist zurückgezahlt, und der Kunde möchte den als Sicherheit hinterlegten Kraftfahrzeugbrief zurück haben. Dieser wurde bei der Bank jedoch verschlampt und ist nicht aufzufinden.
Kann der Bankkunde verlangen das sich diese um eine Neubeschaffung kümmert?
Das heist, um sämtliche Behördengänge die dafür nötig sind. Oder kann er Verdienstausfall geltend machen wenn er es selbst macht? Muß die Bank für die anfallenden Gebühren aufkommen? Wie sieht das mit Schadensersatz aus weil der Halter das Fahrzeug wegen dem fehlenden Fahrzeugbrief nicht abmelden kann, und deshalb Versicherung und Steuern zahlen muß? Oder er möchte das Fahrzeug verkaufen, was ohne Brief auch nicht geht.

Ich würde mich freuen wenn zu solch einem Fall mal ein paar Theorien, Antworten, Lösungsvorschläge oder was auch immer kommen würden.

Gruß
Gerhart
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Steht dazu was in dem Inkassovertag oder was immer dazu auch vertraglich vereinbart wurde?

Falls dort zu dieser Situation nix vereinbart wurde ..... hat durch das Handeln der Bank der PKW- Besitzer einen (finanziellen) Schaden der durch die Bank verursacht wurde. Daher haftet die Bank hier sicher dafür.


Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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