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Mir wurde erzählt, dass die Versicherung nicht für Schäden durch Kinder aufkommen müsse??
Konkreter Fall: Junge im Alter von 6 Jahren beschädigt beim unbeaufsichtigten Fahrradfahren ein parkendes Auto!
Wer muss dann für den Schadenaufkommen? Die Eltern des Jungen? Doch die Versicherung? Oder etwa der Autobesitzer?
Habe von Vericherungen keine Ahnung, drum danke ich für Antworten!
Erst mal sollte geklärt werden um welche Versicherung es sich handelt. Ich gehe einfach mal von einer Haftpflichtversicherung aus, diese würde nur dann zahlen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was man aber nicht so genau beurteilen kann von hier aus. Die Versicherung würde aber auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Da Kinder unter 7 Jahren bei solchen Schäden grdsl. nicht haften, würde die Versicherung also nur dann zahlen wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, ansonsten wie bereits gesagt, die Ansprüche abwehren, notfalls auch gerichtlich
Mir wurde erzählt, dass die Versicherung nicht für Schäden durch Kinder aufkommen müsse??
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wie meistens, so heißt auch diesmal die korrekte Antwort "es kommt drauf an".
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen, die sonst den Versicherungsnehmer treffen würden.
Gesetzlich ist es so geregelt, dass Kinder unter 7 Jahren für einen Schaden nicht selbst haften müssen. (nachzulesen im § 828 BGB).
Wenn aber die Kinder selbst nicht haften, dann haftet möglicherweise ein anderer: nämlich derjenige, der auf die Kinder aufpassen muss. Der haftet aber nur dann, wenn ihn an dem Schaden ein Verschulden trifft, also wenn er nicht ordentlich aufgepasst hat (bzw. "seine Aufsichtspflicht verletzt hat").
Ob dieser Sachverhalt hier im Einzelfall vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab. Generell gilt, dass ein sechsjähriger, der bisher nicht zu Unarten neigt und sich allgemein einigermaßen sicher (altersadäquat) im Verkehr bewegen kann, auch mal alleine unterwegs sein darf, ohne dass deswegen gleich die Aufsichtspflicht verletzt ist.
Fazit: in diesem Fall würde der Autofahrer auf seinem Schaden sitzenbleiben. Er hätte keinen gesetzlichen Schadenersatzanspruch: nicht gegen die Eltern (weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wäre), gegen das Kind schon gar nicht (weil eine persönliche Hafung des Kindes nicht besteht) und somit auch nicht gegen die Privathaftpflichtversicherung (weil die ja nur bestehende gesetzliche Haftungsverpflichtungen übernehmen würde). Allgemeines Lebensrisiko des Autofahrers. Dafür kann er eine Vollkasko abschließen.
Allerdings gibt es mittlerweile Zusatzdeckungen zur Privathaftpflichtversicherung, die derartige Schäden durch Minderjährige mit einschließen. (kostet natürlich Beitragszuuschlag) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 20.06.06, 08:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
naja, wie schon gesagt, es gibt mittlerweile Zusatzdeckungen zur PHV, die derartige Schäden mitversichert haben. Einfach mal bei den Eltern des 6-jährigen nachfragen schadet sicher nichts. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Der Junge war mit dem Fahrrad in seiner Straße unterwegs (keine 50 meter von zu Hause), da wird wohl keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen...
Wenn das Kind ein allgemein bekannter Rowdie (schon öfters Schäden verursacht hat) ist, so kann auch dies schon eine Aufsichtspflichtverletzung sein, wenn die Eltern es nicht beobachtet haben. Aber das trifft meißt nur selten zu... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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