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Versicherung + Schaden durch 6 jährigen

 
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domanda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 07:40    Titel: Versicherung + Schaden durch 6 jährigen Antworten mit Zitat

Mir wurde erzählt, dass die Versicherung nicht für Schäden durch Kinder aufkommen müsse??

Konkreter Fall: Junge im Alter von 6 Jahren beschädigt beim unbeaufsichtigten Fahrradfahren ein parkendes Auto!

Wer muss dann für den Schadenaufkommen? Die Eltern des Jungen? Doch die Versicherung? Oder etwa der Autobesitzer?

Habe von Vericherungen keine Ahnung, drum danke ich für Antworten!
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 07:44    Titel: Re: Versicherung + Schaden durch 6 jährigen Antworten mit Zitat

domanda hat folgendes geschrieben::
Mir wurde erzählt, dass die Versicherung nicht für Schäden durch Kinder aufkommen müsse??

Konkreter Fall: Junge im Alter von 6 Jahren beschädigt beim unbeaufsichtigten Fahrradfahren ein parkendes Auto!

Wer muss dann für den Schadenaufkommen? Die Eltern des Jungen? Doch die Versicherung? Oder etwa der Autobesitzer?

Habe von Vericherungen keine Ahnung, drum danke ich für Antworten!


Erst mal sollte geklärt werden um welche Versicherung es sich handelt. Ich gehe einfach mal von einer Haftpflichtversicherung aus, diese würde nur dann zahlen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was man aber nicht so genau beurteilen kann von hier aus. Die Versicherung würde aber auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Da Kinder unter 7 Jahren bei solchen Schäden grdsl. nicht haften, würde die Versicherung also nur dann zahlen wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, ansonsten wie bereits gesagt, die Ansprüche abwehren, notfalls auch gerichtlich
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 07:54    Titel: Re: Versicherung + Schaden durch 6 jährigen Antworten mit Zitat

domanda hat folgendes geschrieben::
Mir wurde erzählt, dass die Versicherung nicht für Schäden durch Kinder aufkommen müsse??

!


wie meistens, so heißt auch diesmal die korrekte Antwort "es kommt drauf an".

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen, die sonst den Versicherungsnehmer treffen würden.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass Kinder unter 7 Jahren für einen Schaden nicht selbst haften müssen. (nachzulesen im § 828 BGB).

Wenn aber die Kinder selbst nicht haften, dann haftet möglicherweise ein anderer: nämlich derjenige, der auf die Kinder aufpassen muss. Der haftet aber nur dann, wenn ihn an dem Schaden ein Verschulden trifft, also wenn er nicht ordentlich aufgepasst hat (bzw. "seine Aufsichtspflicht verletzt hat").

Ob dieser Sachverhalt hier im Einzelfall vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab. Generell gilt, dass ein sechsjähriger, der bisher nicht zu Unarten neigt und sich allgemein einigermaßen sicher (altersadäquat) im Verkehr bewegen kann, auch mal alleine unterwegs sein darf, ohne dass deswegen gleich die Aufsichtspflicht verletzt ist.

Fazit: in diesem Fall würde der Autofahrer auf seinem Schaden sitzenbleiben. Er hätte keinen gesetzlichen Schadenersatzanspruch: nicht gegen die Eltern (weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wäre), gegen das Kind schon gar nicht (weil eine persönliche Hafung des Kindes nicht besteht) und somit auch nicht gegen die Privathaftpflichtversicherung (weil die ja nur bestehende gesetzliche Haftungsverpflichtungen übernehmen würde). Allgemeines Lebensrisiko des Autofahrers. Dafür kann er eine Vollkasko abschließen.

Allerdings gibt es mittlerweile Zusatzdeckungen zur Privathaftpflichtversicherung, die derartige Schäden durch Minderjährige mit einschließen. (kostet natürlich Beitragszuuschlag)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 20.06.06, 08:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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domanda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke Euch für die schnellen und umfangreichen Antworten!

Dann scheint in diesem Fall wohl die Autobesitzerin die Dumme zu sein! Traurig

Der Junge war mit dem Fahrrad in seiner Straße unterwegs (keine 50 meter von zu Hause), da wird wohl keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen...

Tja... das hätte ich so nicht erwartet, dachte, die Versicherung der Eltern würd das evtl. trotzdem zahlen müssen! Naja... Winken)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wie schon gesagt, es gibt mittlerweile Zusatzdeckungen zur PHV, die derartige Schäden mitversichert haben. Einfach mal bei den Eltern des 6-jährigen nachfragen schadet sicher nichts.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

domanda hat folgendes geschrieben::
Der Junge war mit dem Fahrrad in seiner Straße unterwegs (keine 50 meter von zu Hause), da wird wohl keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen...



Wenn das Kind ein allgemein bekannter Rowdie (schon öfters Schäden verursacht hat) ist, so kann auch dies schon eine Aufsichtspflichtverletzung sein, wenn die Eltern es nicht beobachtet haben. Aber das trifft meißt nur selten zu...
_________________
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effekt
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Der 6-jährige ist schuldunfähig. Die Versicherungen sprechen von deliktunfähigen Kindern.

Es gibt Gesellschaften die das versichern. In der FinanzTest Nr. 4 aus 2006 ist eine gute Übersicht wer das macht Winken

Viele Grüße!
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