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Interessantes Angebot zur Selbstständigkeit....

 
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 01:02    Titel: Interessantes Angebot zur Selbstständigkeit.... Antworten mit Zitat

A. wäre derzeit Bezieher von (noch) ALG I und hätte folgendes Angebot erhalten:

1. Selbstständige Tätigkeit erfolgs- und leistungsbezogen auf Basis eines Werkvertrages.
2. Auftraggeber entbindet sich jeglicher Pflicht durch den Hinweis der Vermeidung einer
Scheinselbstständigkeit durch Bildung eines "zweiten Standbeines", Kontrollen beim
Umfang wären ihm aufgrund der Möglichkeiten eigener Beschäftigter und im Rahmen
eventuellerFamilienhilfe nicht möglich. Er weist jegliche eventuelle nachträgliche (SV-)
Verpflichtungen von sich...
3. Er weisst A. auf eventuelle Probleme Nebentätigkeit/überwiegende Selbstständigkeit
ALG I/II-Bezug u.ä. hin und verweist auf Klärungsbedarf von A. mit Agentur für Arbeit,
Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber usw.
4. Er rechnet grundsätzlich auf Basis von Rechnungen von A. ab, will Kopie von Gewerbe-
anmeldung und Angabe der Steuer-Nummer auf jeder Rechnung.
5. Er gesteht freie Einteilung im Bezug auf Umfang, Zeit und Art der Arbeit ab (es gibt
mehrere Bereiche), gibt jeweils klare Vorgaben des "WIE", stellt diverse Arbeitsmittel
zur Verfügung, die Inanspruchnahme bleibt jedoch freigestellt...

A. käme auf einen Stundenlohn vbn ca. 10 € und findet die Offerte attraktiv - was hat er
vergessen?
_________________
Die Besten sterben jung - was mache ich eigentlich noch hier?
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat vergessen, seine soziale Absicherung in den Stundenlohn mit einzurechnen ...? (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung bzw. private Altersvorsorge)

Abgesehen davon hört sich das in etwa nach dem üblichen Ausschließlichkeitsvertrag z.B. des typischen selbständigen Vermögensberaters oder ähnlicher Berufsbilder an.
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

A. hätte im konkreten Fall die Frage der SV-Kosten mal hintenangestellt - der Frage der grundsätzlichen Pflicht sind sich ja die rechtsprechenden Institutionen - wie bereits mehrfach im Forum erwähnt - auch noch nicht ganz schlüssig...

Zur Überlegung kommt, dass A. geneigt wäre, ALG II mit allen Mitteln zu vermeiden... Der gebotene Stundenlohn wäre zwar nicht "üppig" im angedachten Sinne, aber wohl ein "Strohhalm" zur Vermeidung von Hartz IV... Die Frage war eher in Bezug auf Rechtmässigkeit der angedachten Umsetzung...
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Scheinselbständigkeit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
und hier
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html

Beim Rentenversicherungsträger kann man ein Feststellungsverfahren beantragen, wenn man es wirklich ganz genau wissen will und amtlich bescheinigt haben will.
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bemühen von A, ALG2-Bezug zu vermeiden, ist lobenswert!
(Man hört ja sonst schon mal die gegenteilige Meinung, dass viele Selbständige sich darum bemühen, möglichst wenig zu verdienen, um in den "Genuss" von ALG2 zu kommen ... - ein höchst zweifelhafter Genuss, abgesehen von der KV -wenn das denn einer ist-).

A sollte sich als erste Investition mal einen Taschenrechner besorgen:
Bei 40 Arbeitsstunden pro Woche (ziemlich wenig für einen Selbständigen - es werden leicht 70-80 Std.!!) mal 10,00 Euro/Std. = 40 x 10 x 4,33 (Wochen hat der Monat im Durchschnitt) = 1.732,00 Euro/Monat.
Aber nur dann, wenn er auch tatsächlich arbeitet.
Sprich: wenn er arbeiten kann und nicht krank wird (oder doch mal Urlaub machen will) und wenn er Arbeit hat. Ist das der einzige Auftraggeber? Dann macht sich A ziemlich abhängig von diesen und bekommt für diese Abhängigkeit noch deutlich weniger Sicherheit als ein (abhängiger) Angestellter: Lohn, auch im Krankheits- und Urlaubsfall, ALG1/Inso-Geld, wenn der AG schlapp machen sollte ...

Gut, KV+RV muss nicht sein, wenn A jung und gesund ist (und keine Familie hat), kann er das Risiko natürlich eingehen. Es sollte ihm nur bewusst sein: Eine Arztrechnung kann man durchaus mal privat bezahlen (aus den ersparten KV-Beiträgen, für eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen KV muss ein Selbständiger mindestens ca 3.700,00 pro anno rechnen) - aber wenn man einen Unfall hat und nur ein paar Tage ins Krankenhaus muss, dann kann es teuer werden ...

Also, viel Glück "A"!
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das schafft Klarheit - Danke!

Über die Links gibt's sehr hilfreiche Informationen...

A könnte keinesfalls nur für den einen Auftraggeber arbeiten, sonst gäbe es bestimmt Probleme bezüglich Scheinselbstständigkeit... Fände A. noch etwas dazu, um die (für Selbstständige üblichen) 70-80 Stunden abzudecken, und setzt man gleiche Zahlen voraus, käme A - trotz eigener Abdeckung - wohl auf ein Einkommen, das im Vorteil gegenüber Hatz IV liegen dürfte... Also sollte A zunächst versuchen, sich ein "zweites Standbein" zu bilden, nur dann wäre es wohl sinnvoll, diesen Weg zu gehen...

A. hätte somit durch dieses Forum wertvolle Tips und Hinweise erhalten, um sich eine neue Existenz aufzubauen!
_________________
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