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recht.de :: Thema anzeigen - Anwaltskosten = Schadensersatz bei verweigerter Nacherfüllun
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Anwaltskosten = Schadensersatz bei verweigerter Nacherfüllun

 
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Frustbesteller
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 13:49    Titel: Anwaltskosten = Schadensersatz bei verweigerter Nacherfüllun Antworten mit Zitat

Hallo,

mal ne allgemeine Frage:

Wenn der Lieferant eine Nacherfüllung wegen Mängeln (Kaufvertrag, Werkvertrag, Werkliefervertrag) verweigert, können dann die Anwaltsgebühren bereits dem Lieferanten als Schadensersatz auferlegt werden oder muss der Besteller noch selbst den Rücktritt erklären und den Lieferanten zunächst mit ner Frist zur Rückzahlung der Vergütung in Verzug setzen, um um die Anwaltskosten (im Falle des Obsiegens) herumzukommen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.12.04, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

§§440, 323 II, 281 II BGB.

Ernsthafte und endgültige Verweigerung begründet sofortigen Verzug (natürlich nur, wenn die Verweigerung unberechtigt war).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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