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Verfasst am: 19.06.06, 19:36 Titel: Widerrufsrecht als Verkäuferin?
Hallo,
wir betreiben einen Otto-Shop und meine dort angestellte Ehefrau hat bei einem Schmuckversand-Vertreter eine Bestellung als Otto-Shop-Zeichnungsberechtigte unterschrieben.
Problem: Der Typ kam ungefragt und jubelte ihr sozusagen einen Vertrag von 1.700,- EUR unter.
Meine Frau ist natürlich nur bzgl. der Otto-Angelegenheiten zeichnungsberechtigt.
Die Ware ist bereits geliefert und nun? Sitze ich jetzt auf der Ware?
Gilt ggf. das Widerrufsrecht nach § 312? Meine Frau ist ja quasi nur Verkäuferin und nicht mehr. Ist meine Frau lt. BGB ein Verbraucher oder Unternehmer???
Ein Rücktrittsrecht hat die Firma natürlich nicht auf der RE stehen.
Ihre Frau hat den Quelle Shop doch als selbstständiger Unternehmer. Da gibts kein Rücktrittsrecht. Das hat mit Quelle nichts zu tun
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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