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Verfasst am: 19.06.06, 12:47 Titel: Überweisungen zurück an Empfänger?
Hallo,
ich habe zu meinem Problem keinen passenden Beitrag gefunden, daher poste ich es hier als neu.
Ich habe die Dummheit besessen und bin einer Firma auf den Leim gegangen die sog. Finanzvermittler sucht um Kaufbeträge aus Internetauktionshaus [Name geändert]-Versteigerungen ins Ausland weiterzuleiten. Ich habe hinterher erst erfahren nachdem der Vertrag schon unter Dach und Fach war dass ich Geldbeträge von meinem Konto in bar abheben soll und per Western Union ins Ausland (Ukraine ist auch dabei) überweisen soll.
7% Provision sollte der Lohn für meine Mühe sein. Nun habe ich aber nach mehrmaligem Googeln herausgefunden dass es sich bei der Firma um eine Briefkastenfirma handelt. Unter der angegebenen Adresse in Norddeutschland ist die Firma nicht bekannt. Ich bekam auch heraus dass diese Form der Geldweiterleitung durchaus des Verdachts der Geldwäsche unterliegt und somit strafbar ist.
Am nächsten Tag bekam ich einen Schreck bei der Durchsicht meines Bankkontos. Von Absendern die ich nicht kenne, bekam ich 5 Überweisungen im Gesamtwert von über 6000 Euro. Es handelt sich hier um Überweisungsgutschriften, eine Auslandsüberweisung ist auch dabei. Ich vermutete dass es sich hier um die ersten Gelder zur Weiterleitung durch die WU handeln mußte und rief sofort meine Bank an mit der Bitte, die Beträge an die Empfänger zurückzuüberweisen. Die sprach ihre Bedenken aus da erst geprüft werden müsse ob die Beträge überhaupt zurückgebucht werden können da es sich um persönliche Überweisungen handle. Der "Firma" kündigte ich natürlich sofort und fristlos meine weitere Zusammenarbeit per E-Mail. Sämtliche Korrespondenz mit der Firma erfolgte in der Vergangenheit übrigens ausschließlich über E-Mail.
Ich will mich an dem Geld nicht bereichern. Wenn jedoch die Summen wirklich nicht zurückgebucht werden können, die Absender sich nicht bei mir melden und die "Firma" auch nichts mehr von sich hören lässt, was kann ich dann tun? Kann ich nach einer Wartezeit das Geld behalten oder wie ist da die Rechtsprechung? _________________ Es gibt Tage da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die anderen
Hmm ... das Posting entspricht nicht den Regeln, hier darf keine Rechtsberatung stattfinden. ... (bitte das Posting allgemein verfassen -> edit-Funktion)
Grundsätzlich zu dieser Thematik: Die Pseudofirmen, die Finanzmanager oder ähnliche klangvolle Posten zu besetzen haben, überweisen üblicherweise Gelder von Phishing-Opfern auf die Konten der gutgläubigen "Manager". Diese schicken die Gelder per Western Union o.ä. irgendwo ins Ausland. In dieser Konstellation ist das Geldwäsche. Des weiteren ist das BAFin dann auch ärgerlich, das Ganze nennt sich "Betreiben von Bankgeschäften ohne Zulassung" oder so ähnlich. Damit hat man üblicherweise ordentlich in den Eimer mit dem unappetitlichen Inhalt gegriffen, weil sich die Staatsanwaltschaft dafür interessieren wird (Anzeige eines Phishing-Opfers ...).
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit man sich bessere Karten beschaffen kann, wenn man die Gelder wieder an die Auftraggeber überweist... vielleicht antwortet noch jemand nach Korrektur des Eingangspostings ... _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Also meiner Meinung nach hast du zwei Möglichkeiten:
1. Du versuchst Kontakt zu den Absendern der Überweisung zu bekommen (Kto-Nr. und BLZ des Absenders steht ja drauf, muss ja nicht persönlich sein, denk die Gegenbank wird dir keine Auskünfte hierzu geben, aber wenn du den Bankmitarbeitern die Situation schilderst, nehmen die bestimmt Kontakt mit dem "Absender" auf um die Richtrigkeit zu klären)
2. Du geht zur Polizei und fragst mal ganz ungeniert was du jetzt machen sollst (denke solang du des Geld noch nicht weggeschafft hast z:b. über WU, hast du BISHER nix Verbotenes gemacht)
Korrigiert mich wenn ihr es anders seht oder machen würdet.
(denke solang du des Geld noch nicht weggeschafft hast z:b. über WU, hast du BISHER nix Verbotenes gemacht)
Abgesehen von Beihilfe zum Betrug und Beihilfe zur Geldwäsche nicht...
Nein: Hier gibt es nur eine Lösung:
- Sofort zur Polizei und Anzeige erstatten.
- Die Bank informieren, dass das Geld zurücküberwiesen wird.
- Auf keinen Fall das Geld abheben oder ausgeben!
Er hat doch das Geld bisher nicht weitergeleitet und für die Überweisungsgutschriften auf seinem Konto kann er selber ja nix, da diese von anderen in Auftrag gegeben wurden ...
Naja, der TE hat sein Konto zur Verfügung gestellt. Der StA wird argumentieren, dass einem dieses Geschäftsgebahren verdächtig hätte vorkommen müssen, insbesondere, da das Thema Phishing und diese Aktionen immer wieder in der Presse stehen. Warum eröffnet die Firma nicht selbst ein Konto im entsprechenden Land? Auch die "Provision" von idR 10% könnte einem verdächtig erscheinen.
Geldwäsche auch deswegen, weil durch die Einschaltung des Zwischenkontos die Identität des tats. Empfängers verschleiert werden soll, besonders auch durch die Weiterleitung per Western Union. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 20.06.06, 13:09 Titel:
Ich halte persönlich den Vorschlag, selbst zur Polizei zu gehen, am vernünftigsten. Auch ist es gut, die Polizei auffordern, Anweisungen zu geben. Es ist für die Polizei auch die Chance dabei, die Bande zu schnappen. Deswegen: die Polizei oder der Staatsanwalt entscheidet. Ich glaube auch, dass es wichtig sein wird zu argumentieren, dass die Geschäftsidee zunächst einleuchtend und plausibel erschien, und erst später die Suche im Internet getätigt wurde. Da dies zum Ergebnis führte, dass das geschäft wohl doch nicht koscher ist, ist der Gang zur Polizei absolut hilfreich.
_________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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