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Aufleben einer Ruhemitgliedschaft in der GKV

 
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wbsoft
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 19:00    Titel: Aufleben einer Ruhemitgliedschaft in der GKV Antworten mit Zitat

1992 habe ich meine Mitgliedschaft zur GKV "ruhen" lassen und mich einer PKV angeschlossen. Nun bin ich fast 60 Jahre alt und will die Mitgliedschaft mit einem Angestellten-Job (ca. 800 Euro) wieder aufleben lassen. Die GKV weigert sich, weil ich in den letzten 5 Jahren nicht versicherungspflichtig und auch nicht gesetzlich versichert war (Sozialgesetzbuch §6 Abs. 3 a). Ist das rechtens? Kann durch ein späteres Gesetz (nach 1992 - dem Beginn der Ruhens-Mitgleidschaft) die Weiterversicherung durch Aufleben der Ruhensmitgliedschaft verweigert werden?
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen von den Regeln und so...

Handelt es sich beim "Ruhen" um eine sog. Anwartschaftsversicherung bei der GKV ?

Diese ist mir zwar nur bei Auslandsaufenthalten bekannt, aber 1992 liegt auch etwas vor meinem Einstieg ins Berufsleben.

Wenn eine solche Anwartschaft auf Versicherungsschutz vor einer Gesetzesänderung abgeschlossen wurde und heute noch läuft, dann würde ich in diesem Fall darauf tippen, dass ein Bestandsschutz vorliegen müsste und die Mitgliedschaft wieder aufleben kann. Das wäre ja der Witz an der Anwartschaft.

Ein solcher Fall ist mir allerdings noch nicht untergekommen, von daher keine sichere Beurteilung.

Stellt sich die Situation so dar, wie von mir vermutet, dann würde ich bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft Widerspruch einlegen und mal abwarten, was zurück kommt.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Diese 55-Jahre-Regelung ist neben den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert noch an die Bedingung geknüpft, dass in der Hälfte der letzten 5 Jahren eine Versicherungsfreiheit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht oder keine Versicherungspflicht auf Grund einer hauptberuflichen Selbstständigkeit bestanden hat.
Aus diesem Grund wäre es interessant, weshalb Sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert gewesen waren.

Im Übrigen stehen ich wie vikingz auf dem Schlauch, da auch ich nicht weiß, was Sie mit dem Ruhen lassen der Mitgliedschaft in der GKV meinen.
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wbsoft
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe damals (1992) meine Mitgliedschaft nicht gekündigt, sondern nur ruhen lassen (also: kein Beitrag, aber auch keine Leistung!)! Die Hauptfrage ist, ob ich "Bestandsschutz" habe - ob durch neue Gesetze mein Status der Ruhensmitgliedschaft aufgehoben werden kann.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob 1992 die Begrifflichkeiten anders waren, aber an sich "ruht" eine GKV-Mitgliedschaft in diesem Fall nicht.

Die Mitgliedschaft besteht, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und wenn die Voraussetzungen wegfallen (wenn man z.B. die Beschäftigung beendet), dann endet auch die Mitgliedschaft in der GKV. Dies dann auch ohne ausdrückliche Kündigung, es tritt nicht automatisch ein "Ruhensstatus" ein.

Rein durch das damalige Ende der Mitgliedschaft würde sich also kein Bestandsschutz ergeben.

Ansonsten wäre die Antwort auf die Frage von Stefanie145 interessant, weshalb denn keine Mitgliedschaft in der GKV bestanden hat.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben dann in den letzten Jahren keine Mitgliedschaft gehabt, auch keine "Ruhensmitgliedschaft", diese gibt es so wie Sie es beschreiben nicht.

Die einzige Möglichkeit die ich momentan sehe, ist dass die 55-Jahre Regelung nicht in betracht kommt, weil die 2. Voraussetzung nicht erfüllt ist. Doch dafür müsste man wissen, was Sie in den letzten 5 Jahren gemacht haben.
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wbsoft
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte NIE die Mitgliedschaft zur GKV gekündigt, sondern nur das Ruhen beantragt, was mir auch durch die GKV bestätigt wurde. Mit Beginn der Ruhensmitgliedschaft hatte ich mich einer PkV angeschlossen und kann natürlich dadurch NICHT die Voraussetzungen für eine WIEDER-EINTRITT in die GKV erfüllen. Das muß ich aber nach meinem Empfinden auch nicht, weil meine Mitgliedschaft NIE beendet war, sondern nur ruhte. Liege ich dan so komplett daneben?
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich passe.

Vielleicht antwortet ja mal jemand, der schon ein paar Jahre länger in dem Bereich arbeitet...
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es hier keine Lösungsmöglichkeit



http://www.pkvforum.de/
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 21.06.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
in seinen Grundzügen gilt das heutige Krankenversicherungsrecht (das SGB V) seit 1988, auch wenn es sich natürlich regelmäßig verändert hat. Von einer "Ruhensmitgliedschaft" in der GKV habe ich auch noch nie etwas gehört. Eine Pflichtversicherung dort endet, wie schon gesagt, wenn die Voraussetzungen wegfallen, eine "Kündigung" gibt es in diesem Bereich nicht. Der Begriff scheint mir eher aus der Privatversicherung zu stammen. Allenfalls könnte ich mir noch vorstellen, dass Übergangsregelungen des GRG, also beim Übergang RVO-SGB V, irgendwelche uns unbekannte Regelungen enthielten, die vielleicht 1992 noch galten. Wenn Sie damals von Ihrer KK einen "Bescheid" bekommen haben, in dem Ihnen dieses "Ruhen" bestätigt wurde, wäre es von Interesse, was genau Ihnen da bestätigt wurde. Vielleicht könnten Sie das Ding mal abtippen, dann werden wir bestimmt schlauer Smilie
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde einfach mal verschiedene gkv durchprobieren. vielleicht klappt es dann ja.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
ich würde einfach mal verschiedene gkv durchprobieren. vielleicht klappt es dann ja.


Ja wenn die Leute älter, die Zipperlein mehr und das Geld weniger wird, wollen sie (fast) alle wieder unter das Mäntelchen der Solidargemeinschaft schlüpfen. Ich hoffe nur, der Gesetzgeber hat den Mantel gut zugeknöpft.
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