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Ein Websitebetreiber bietet auf seiner Webiste einen Newsletter Service an. Die Bestellung des Newsletters erfolgt über ein Formular, welches eine Sicherheitsemail an den neuen Abonneten schickt, damit dieser die Richtgikeit der Anmeldung bestätigen kann (wie in diesem Forum auch)
Der Websitebetreiber hat aber außerdem ein Ladengeschäft, in dem er Kundenkarten ausgibt (Bonuskarten). Hier kann der Kunde auch seine Emailadresse eintragen, wenn er '... Informationen auf elektronischem Wege n x im Jahr...' bekommen möchte.
Frage: Reicht es aus, wenn der Websitebetreiber hier eine handgeschriebene Emailadresse bekommt oder benötigt er die Unterschrift des Kunden?
2. Frage: Zu obigem Anmeldevorgang auf der Homepage: Wenn eine Person X eine Person Y ärgern will kann Person X auf vielen Websites eine Anmeldung mit der Email von Person Y vornehmen. Kann Person Y gegen Websitebetreiber in diesem Fall vorgehen? Vielleicht kann man dazu auch diesen Beitrag einbeziehen:
3. Frage: Was macht eigentlich den Unterschied zu Briefpost mit unangeforderter Werbung? Gibt es da Unterschiede wenn der Empfänger Privatperson oder gewerblich ist?
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