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Verfasst am: 21.06.06, 21:15 Titel: Feste Arbeit ab 1.7., Lohn am 15.8., für Juli noch Anspruch
Hallo,
jemand erhält ab 1.7. feste Arbeit.
Er bezieht/bezog AlG II.
Den Lohn erhält er erst am 15.8.
Hat er noch vollen Anspruch auf AlG II für Juli? Hat er noch einen Teilanspruch (für zwei Wochen) auf AlG II für August? Wenn ja, muss er diesen Betrag irgendwann zurückzahlen? Wenn nein, wieso nicht? Er würde ja 1,5 Monate ohne Geld sein!
Bitte um eure Antworten unter Angabe von §§ aus dem jeweiligem Gesetz (SGB).
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.06.06, 22:41 Titel:
In der Regel ist fortlaufendes Erwerbseinkommen in dem Monat auf den Bedarf an ALG II anzurechnen, in dem es fließt.
Hier also im August. Gibt es keinen Grund zu zweifeln, dass normalerweise kein Gehalt im Juli geflossen wäre, dann gibt es noch den alten Satz ALG II für Juli.
Für August kann es ALG II als Darlehen geben, falls Mittellosigkeit vorhanden ist, weil z.B. kein Schonvermögen nach § 12 SGB II zur Hand.
Dies ist dann nach dem August zurückzuzahlen in zumutbaren Raten. Bei hohem Gehalt also sofort, bei geringem in zumutbaren Raten.
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