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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
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saali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 07:45    Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht Antworten mit Zitat

Bitte um Hilfe,
ich habe vor 4 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und bei den Gesundheitsfragen meinen "Heuschnupfen" nicht angegeben.
Letztes Jahr habe ich die Versicherung aufgrund von " Depresionen" in Anspruch nehmen wollen. Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten liegen alle vor, aber die Versicherung weigert sich zu zahlen, weil ich im Antrag den Heuschnupfen verschwiegen habe.
Der "Heuschnupfen" hat doch mit der jetzigen Krankheit nichts zu tun!!!
Was kann ich tun!


Zuletzt bearbeitet von saali am 22.06.06, 09:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

1. Forenregeln. Individuelle Rechtsberatung ohne zulassung ist in Deutschland aus sehr gutem Grund verboten. Und gerade existentielle Streitigkeiten wie die um eine BU sind ganz typische Fälle im Hinblick auf den Zweck des Verbots.

2. Die Abfragen in BU-Verträgen sind nicht umsonst derart komplex. Die Versicherung muss ihr Risiko abschätzen können - und damit, ob sie den Vertrag schließt und zu welchen Bedingungen. Fehlt eine wirklich relevante Angabe, kann es durchaus sein, dass sie sich vom Vetrag lösen darf .- ggf. auch rückwirkend.

3. Deshalb: Auf zu einem spezialisierten Anwalt.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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saali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort, aber sie hilft mir nicht wirklich.
Mein Krankengeldbezug ist zu Ende und finanziell sieht es sehr schlecht aus, also wird ein Rechtsanwalt für mich nicht gerade erschwinglich werden.
Deshalb möchte ich Vorfeld abklären, ob ich überhaupt eine Chance habe zu gewinnen.
Gib es vieleicht ein Präzedenzfall zu diesem Thema?


Zuletzt bearbeitet von saali am 22.06.06, 08:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

lies erstmal in diesem thread

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=71087
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saali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke J_Denver
aber hier noch ergänzende Angaben von mir. Ich habe die Versicherung am 25.01.02 abgeschlossen und am 04.01.05 die Kündigung von der Versicherung erhalten, weil sie meinen, ich hätten schon vor dem Vertragsabschluss Depressionen gehabt und Ihnen das verschwiegen. Das stimmt natürlich nicht und ist auch beweisbar.
Vom dem vergessenen "Heuschnupfen" hat die Versicherung erst im August 05 erfahren.
Wie muss ich den nun die drei Jahre zählen, um einen Rücktritt der Versicherung nur innerhalb der letzten drei Jahre nach Vertragsabschluss anzufechten?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

saali hat folgendes geschrieben::
Wie muss ich den nun die drei Jahre zählen, um einen Rücktritt der Versicherung nur innerhalb der letzten drei Jahre nach Vertragsabschluss anzufechten?


sorry, aber ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor.

Der Versicherungsnehmer selbst kann hier nichts "anfechten", schon gar nicht eine Kündigung des Versicherers (die vermutlich gar keine war, sondern womöglich ein Rücktritt vom Vertrag ??)

Andersrum gehts: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, wegen arglistiger Täuschung. Die arglistige Täuschung hat (nach Ansicht des Versicherers) der Versicherungsnehmer begangen, als er bei Vertragabschluss eine erhebliche Vorerkrankung (und Heuschnupfen ist erheblich) wissentlich verschwiegen hat.

Was kann man hier tun? Lies das, was im von J_Denver verlinkten Thread steht (besonders im letzten Beitrag) nochmal genau.

Aber ehrlich gesagt, im hier vorliegenden Fall (bei Antragstellung Vorerkrankung verschwiegen) sehe ich sehr wenig Chancen für den Versicherungsnehmer. Der Versicherer wird den Vorwurf der arglistigen Täuschung wohl leicht beweisen können.
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Grüße, Mogli
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saali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich meinte ich, wie die genauen Zeiten (drei Jahre Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss) berechnet bzw gelten damit die Versicherung den Vertrag anfechten darf.

Ich habe einige Krankenheiten damals angeben, Operationen usw die wesentlich schlimmer sind als der Heuschnupfen. Ich habe auch heute überhaupt keine Probleme mit dem Heuschnupfen. Ich nehme bei Bedarf ein Tablette oder Augentropfen und das wars. Ich habe es einfach nicht als erforderlich gehalten, den für mich nicht als Krankheit zählende Heuschnupfen anzugeben.
Das kann mir doch jetzt nicht zum Verhäniss werden und mich zum Soziallfall bringen.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Mogli"



Aber ehrlich gesagt, im hier vorliegenden Fall (bei Antragstellung Vorerkrankung verschwiegen) sehe ich sehr wenig Chancen für den Versicherungsnehmer. Der Versicherer wird den Vorwurf der arglistigen Täuschung wohl leicht beweisen können.[/quote]

laaangsam.......heuschnupfen ist eine "allerweltserkrankung". wir wissen garnichts über die schwere der erkrankung.

wenn zzt. der antragstellung keine ärztliche behandlung stattfand, sondern nur die beschwerden auftraten, dürfte es schwierig werden den nachweis über die arglistige täuschung zu führen.
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saali
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli genauso sehe ich das ja auch.
Ich war das letzte Mal beim Arzt wegen Heuschnupfen ein Jahr bevor ich die Versicherung abgeschlossen habe. Und das auch nur deshalb, weil ich zu der Zeit noch bei der Bundeswehr war und freie Heilfürsorge genoss.
Um Medikamente beim Bund zu bekommen, muss man leider immer beim Arzt vorsprechen.
Sonst wäre ich ja einfach in die Apotheke gegangen und hätte mir ein paar Tabletten geholt.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

kann natürlich sein, dass ich mit meiner Meinung danebenliege. (wie schon im verlinkten Thrad gesagt, Lebensversicherung ist nicht gerade mein Spezialgebiet).

Aber dennoch, es geht hier um eine Allergie. Wenn es sich um eine reine Lebensversicherung handeln würde, wäre ich mit der Einschätzung als arglistige Täuschung auch vorsichtiger. Aber es handelt sich eben um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und dass man aufgrund von allergischen Erkrankungen berufsunfähig werden kann, ist weithin bekannt. Und die Allergie wurde ärztlich behandelt (zwar "nur" bei der Bundeswehr im Rahmen der freien Heilfürsorge, aber das ändert nix an der Tatsache, dass es eine ärztlich behandelte Krankheit war).

auch hier wieder mein Rat:

www.versicherungsombudsmann.de

abwarten was der dazu sagt und dann entscheiden, ob eine Klage erfolgversprechend erscheint.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

habe noch was zum thema gefunden:

http://www.ra-kotz.de/berufsunfaehigkeit1.htm


Zitat:
Berufsunfähigkeit:
Längere Krankheit darf nicht verschwiegen werden

Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine längere Arbeitsunfähigkeit verschweigt, der riskiert seinen Versicherungsschutz. Für die Versicherungen sind solche Angaben von entscheidender Bedeutung, um das Risiko eines Vertragsabschlusses richtig einschätzen zu können.

Das Frankfurter Oberlandesgericht wies damit die Zahlungsklage eines Versicherten gegen dessen Berufsunfähigkeitsversicherung zurück (OLG Frankfurt, Az. 7 U 249/9Cool. Der Kläger hatte beim Abschluss des Vertrages nicht angegeben, dass er nach einem Unfall wegen eines Wirbelschadens zehn Monate krank war. Als die Versicherung davon erfuhr, focht sie die Police wegen arglistiger Täuschung an.

Die Oberlandesrichter stellten sich auf die Seite der Versicherung. Nach ihrer Ansicht müsse dem Versicherten klar gewesen sein, dass ein Verschweigen vertragsrelevanter Tatsachen für die Annahme einer arglistigen Täuschung spreche. Damit entfalle der Versicherungsschutz.



wie das urteil wohl im vorliegenden fall gelautet hätte?

mein dringender rat: schnellstmöglich mit einem anwalt für versicherungsrecht in verbindung setzen.

edit

wer sucht ,der findet

http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/19C6FFFE7866BD7FC125710700405BAF/$file/07u22004.pdf
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saali
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dank an alle, aber ich sehe schon, das mir der Weg zum Rechtsanwalt wohl nicht ersprart bleibt.
Ich finde es nur sehr traurig, dass man im guten Glauben soviele Versicherungen abschliesst, sehr viel Geld jeden Monat dafür draufgeht und wenn man wirklich in Schwierigkeiten gerät.....
naja dadurch werden meine Depressionen wohl auch nicht besser.
Mein Problem ist einfach zu verstehen, das der Heuschnupfen überhaupt nichts mit der jetzigen Erkrankung zu tun hat und nur weil ich vergessen habe ihn anzugeben (weil ich es absolut nicht für nötig empfunden habe es anzugeben, da es mich ja nie belastet oder das ich dadurch Arbeitsunfähig war) jetzt so abgespeist werde.
Bürokratie nennt man das wohl.


Zuletzt bearbeitet von saali am 22.06.06, 13:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

vorvertragliche anzeigepflicht ist das richtige wort...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
vorvertragliche anzeigepflicht ist das richtige wort...


Richtig, es dürfte unstreitig sein, dass hier eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeplficht vorliegt. Darauf wird sich der Versicherer aber nicht erfolgreich berufen können: seit dem Vertragsabschluss sind mehr als drei Jahre vergangen, somit scheidet der Rücktritt aus (vgl. § 7, Abs 3 ALB 94).

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist aber noch möglich. Vermutlich wird der Versicherer hier versuchen, eine arglistige Täuschung zu beweisen.

******************

edit: hab nochmal ein bisschen nachgelesen: es gibt BU-Versicherungsbedingungen, bei denen eine 5-Jahres-Frist für den Rücktritt wegen Verletzung VVA besteht (bei anderen Gesellschaften vielleicht noch länger).

Wenn das bei dem saali auch so in den Bedingungen steht, wird der Versicherer problemlos von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können und braucht gar nicht den mühsamen Weg über den Beweis der arglistigen Täuschung zu gehen. Denn dass die vorvertragliche Anzeigepflicht hier verletzt ist, das ist nach den bisher bekannten Informationen hier eindeutig.
_________________
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saali
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,
ich habe nachgesehen und bei meiner Versicherung sind es drei Jahre.

Aber da ist ja ein Problem, das ich oben schon geschlidert habe. Die drei Jahre waren am
25.01.05 um. Die Versicherung hat mir aber schon vorher gekündigt, weil sie meinten, dass ich schon vorher Depressionen gehabt habe. (Ich kann aber beweisen, dass es nicht so ist)

Vom "Heuschnupfen" ( den ich nicht angegeben habe ) haben sie erst Mitte des Jahres, also nach den drei Jahren erfahren.

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