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Verfasst am: 22.06.06, 11:59 Titel: wie wird denn das berechnet??
Ich hab hier mal ne Frage für meinen Sohn und seine Lebenspartnerin. Sohn ist seid Dez. 05 Arbeitslos. Seid Januar diesen Jahres erhält er ALG II, seine Freundin bekommt Sozialhilfe, also auch ALG II. Im März diesen Jahres wurden die beiden Eltern und füllten ordnungsgem. die diversen Anträge aus. Heute erhielt mein Sohn ein Schreiben von der Erziehungsgeldstelle. Sie wollen Einkommensnachweise Gewinn und Verlustbelege ab dem 01.01.2005 haben. Notfalls soll eine Bescheinigung von einem Steuerberater eingereicht werden. Im vergangenen Jahr jobbte mein Sohn erfolglos für eine Staubsaugerfirma als Vertriebler auf selbständigen Basis , bis er dann im Mai letzten Jahres in seinem Beruf einen Minijob angeboten bekam, den er halt bis Ende Dezember innehatte.
Meine Frage: warum muss er eine Gewinn- Verlustbescheinigung aus dem vergangen Jahr nachweisen, wenn doch das Kind erst im März diesen Jahres geboren ist und die geforderten Unterlagen aus diesem Jahr beigefügt waren????
Wer kann darüber Auskunft geben, auch wo wir das eventuell alles nachlesen können!
Hi,
das liegt daran, dass das Erziehungsgeld grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes berechnet wird, § 6 Abs. 2, 3 BErzGG. Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/berzgg/__6.html Beachte auch Abs. 6 und 7 für die Ausnahmen von diesem Grundsatz.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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