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Lohn/Gehalt = HartzIV

 
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manfred123
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:22    Titel: Lohn/Gehalt = HartzIV Antworten mit Zitat

Hallo!

Stimmt es das ein Familie mit drei Kindern bei Hartz IV vom Staat soviel bekommt wie ein Alleinigerdurchnittsverdiener?

Lt. Bericht in der ARD gestern scheint es so zu sein!

Dort wurde vorgerrechnet eine Famlie bekommtt von der Gemeinde ca. 730 Euro + Kindergeld 450 Euro +Miete, wird wohl insgesamt so ca. 1600-1700 Euro sein.

Dies soll keine Neiddebatte entfachen, es ist lediglich eine Frage!

Gruss Manfred
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet aber ja es stimmt ein alleinverdiener kann ohne Studium nur schwerlich Netto soviel verdienen wie eine "Großfamilie" unter Hartz IV bekommt.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet aber ja es stimmt ein alleinverdiener kann ohne Studium nur schwerlich Netto soviel verdienen wie eine "Großfamilie" unter Hartz IV bekommt.


Es sollen auch Leute mit Studium unter den H4-Empfänger sein. Eben weil sie sich dadurch besser stellen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es sollen auch Leute mit Studium unter den H4-Empfänger sein. Eben weil sie sich dadurch besser stellen.

Meine Aussage sollte lediglich implizieren, dass die Chacnen auf einen besser bezahlten Job mit Studium höher sind. Das ein Studium einen gut bezahlten Job garantiert wollte ich nciht behaupten....
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.06.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

311 HH-Vorstand
311 (Ehe)-Partner
276 ) drei 15-Jährige Kinder
276 )
276 )
705 Miete (in Berlin http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-03-16was_tun_bei_umzugsaufforderung.htm)
----------------
2155 Euro



Gegenrechnung Verdiener

3 x Kindergeld 154 = 462
Wohngeld je nach Einkommen

Durchschnittsbruttoarbeitsentgelt 2006: 29.304 Euro pro Jahr
Q: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6896,lv3=6616.html

Dabei sind nur RV-Pflichtige AN also keine Beamten, Freiberufler, Vorstandsmitglieder umfasst.

ab 20 % Sozialversicherung = 23443,20 € Netto vor Steuern, pauschal 2000 € Steuern (zu verst. EK von 25000 € pauschal gerechnet, Splitting)

pro Monat: 1786 Netto nach Steuern
zzgl. Kindergeld 462
= 2248
Wohngeld 150 €
= 2400 Euro (sicherlich mehr)

Berechnung ist nicht exakt, da WohnG und Steuern zu kompliziert zu berechnen sind und von indiv umst. Abhängen.

Außerdem macht die Berechnung nur Sinn, wenn alle Erwerbsfähigen der Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen werden, dh beide Eltern arbeiten. Es ist logisch, dass ein Alleindurchschnittsverdiener bei einer gewissen Kinderzahl nicht viel mehr verdient als ein Alg-II-Empfänger bekommt, da der Partner zusätzlich "Bedarf" erzeugt, der nicht durch Einkommen abgedeckt wird.
_________________
mfg
Klaus
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
0Klaus hat folgendes geschrieben::
276) drei 15-Jährige Kinder
Drillinge Smilie? Aber im ernst: das Grundproblem und zugleich das Dilemma, das hier angesprochen wird, ist, dass ein Verdiener keine Zuschläge in Höhe von 90 oder 60 % seines Einkommens pro nicht verdienendem Angehörigem bekommt. Aus Gründen der Gleichbehandlung könnte man sich daher auf den Standpunkt stellen, die SGB II-Leistungen an Angehörige abzuschaffen: jede BG, egal wie groß, erhält einmal den Regelsatz, vielleicht dazu einen Zuschlag, der dem entspricht, was ein Verdiener mit Angehörigen an Steuern spart. Das entspräche der Situation bei Verdienern. Aber da dann die nach Ansicht der Gesellschaft unschuldigen Kinder litten, wird das nicht gemacht. Das Lohnabstandsgebot, das früher unter dem BSHG noch galt, ist längst perdu...
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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manfred123
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schöne Rechnung OKlaus!

Nur zwei Anmerkungen:

Die entsehenden Kosten für den Arbeitnehmer (Auto, Sprit, Berufskleidung, usw)sind bei der Berrechnung nicht berücksichtigt. (Auch wenn vielleicht wieder einen Teil vom Finanzamt erstattet wird).

Ausserdem wie gesagt Berrechnung geht von einem Druchnittsverdiener aus, was ist mit denen die darunter liegen, wovon es auch in Deutschland sicherlich viele gibt!

Das heißt im Umkehrschluss das es viele Arbeitnehmer (Familien) gibt die vermutlich deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, als ALG II-Emfänger mit Famile!

Gruss Manfred
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die entsehenden Kosten für den Arbeitnehmer (Auto, Sprit, Berufskleidung, usw)sind bei der Berrechnung nicht berücksichtigt. (Auch wenn vielleicht wieder einen Teil vom Finanzamt erstattet wird).

Fällt der AN unter ALG2 Niveau kann er ergänzendes beantragen (was dann die Folge hat, dass Hausfrau X aufgefordert wird sich gefälligst nen Job zu suchen...)
_________________
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