Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Stimmt es das ein Familie mit drei Kindern bei Hartz IV vom Staat soviel bekommt wie ein Alleinigerdurchnittsverdiener?
Lt. Bericht in der ARD gestern scheint es so zu sein!
Dort wurde vorgerrechnet eine Famlie bekommtt von der Gemeinde ca. 730 Euro + Kindergeld 450 Euro +Miete, wird wohl insgesamt so ca. 1600-1700 Euro sein.
Dies soll keine Neiddebatte entfachen, es ist lediglich eine Frage!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 22.06.06, 09:44 Titel:
Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet aber ja es stimmt ein alleinverdiener kann ohne Studium nur schwerlich Netto soviel verdienen wie eine "Großfamilie" unter Hartz IV bekommt. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 22.06.06, 10:16 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet aber ja es stimmt ein alleinverdiener kann ohne Studium nur schwerlich Netto soviel verdienen wie eine "Großfamilie" unter Hartz IV bekommt.
Es sollen auch Leute mit Studium unter den H4-Empfänger sein. Eben weil sie sich dadurch besser stellen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 22.06.06, 10:20 Titel:
Zitat:
Es sollen auch Leute mit Studium unter den H4-Empfänger sein. Eben weil sie sich dadurch besser stellen.
Meine Aussage sollte lediglich implizieren, dass die Chacnen auf einen besser bezahlten Job mit Studium höher sind. Das ein Studium einen gut bezahlten Job garantiert wollte ich nciht behaupten.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Dabei sind nur RV-Pflichtige AN also keine Beamten, Freiberufler, Vorstandsmitglieder umfasst.
ab 20 % Sozialversicherung = 23443,20 € Netto vor Steuern, pauschal 2000 € Steuern (zu verst. EK von 25000 € pauschal gerechnet, Splitting)
pro Monat: 1786 Netto nach Steuern
zzgl. Kindergeld 462
= 2248
Wohngeld 150 €
= 2400 Euro (sicherlich mehr)
Berechnung ist nicht exakt, da WohnG und Steuern zu kompliziert zu berechnen sind und von indiv umst. Abhängen.
Außerdem macht die Berechnung nur Sinn, wenn alle Erwerbsfähigen der Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen werden, dh beide Eltern arbeiten. Es ist logisch, dass ein Alleindurchschnittsverdiener bei einer gewissen Kinderzahl nicht viel mehr verdient als ein Alg-II-Empfänger bekommt, da der Partner zusätzlich "Bedarf" erzeugt, der nicht durch Einkommen abgedeckt wird. _________________ mfg
Klaus
Drillinge ? Aber im ernst: das Grundproblem und zugleich das Dilemma, das hier angesprochen wird, ist, dass ein Verdiener keine Zuschläge in Höhe von 90 oder 60 % seines Einkommens pro nicht verdienendem Angehörigem bekommt. Aus Gründen der Gleichbehandlung könnte man sich daher auf den Standpunkt stellen, die SGB II-Leistungen an Angehörige abzuschaffen: jede BG, egal wie groß, erhält einmal den Regelsatz, vielleicht dazu einen Zuschlag, der dem entspricht, was ein Verdiener mit Angehörigen an Steuern spart. Das entspräche der Situation bei Verdienern. Aber da dann die nach Ansicht der Gesellschaft unschuldigen Kinder litten, wird das nicht gemacht. Das Lohnabstandsgebot, das früher unter dem BSHG noch galt, ist längst perdu...
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Die entsehenden Kosten für den Arbeitnehmer (Auto, Sprit, Berufskleidung, usw)sind bei der Berrechnung nicht berücksichtigt. (Auch wenn vielleicht wieder einen Teil vom Finanzamt erstattet wird).
Ausserdem wie gesagt Berrechnung geht von einem Druchnittsverdiener aus, was ist mit denen die darunter liegen, wovon es auch in Deutschland sicherlich viele gibt!
Das heißt im Umkehrschluss das es viele Arbeitnehmer (Familien) gibt die vermutlich deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, als ALG II-Emfänger mit Famile!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 23.06.06, 14:18 Titel:
Zitat:
Die entsehenden Kosten für den Arbeitnehmer (Auto, Sprit, Berufskleidung, usw)sind bei der Berrechnung nicht berücksichtigt. (Auch wenn vielleicht wieder einen Teil vom Finanzamt erstattet wird).
Fällt der AN unter ALG2 Niveau kann er ergänzendes beantragen (was dann die Folge hat, dass Hausfrau X aufgefordert wird sich gefälligst nen Job zu suchen...) _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.