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ich habe ein Problem mit der Familienkasse.
Bisher bezog ich Sozialhilfe und da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht auf dem Ausbildungsmarkt vermittelbar war, bekam ich kein Kindergeld.
Das Sozialamt forderte aber in unregelmäßigen Abständen, dass ich einen Kindergeldantrag zu stellen habe, was ich auch tat.
Jedes Mal stellte das Sozialamt Erstattungsanspruch an die Familienkasse, so dass das mögliche Kindergeld ans Sozialamt ginge.
Letztes Jahr stellte die Familienkasse fest, dass ich doch noch für einige Monate Anspruch hatte.
Und jetzt zur Thematik:
Statt das Kindergeld an das Sozialamt zu überweisen, ging es auf mein Konto, woraufhin ich mich beim Sozialamt meldete und mir gesagt wurde, dass das ein Fehler der Familenkasse sei und das Sozialamt nicht zuständig ist, die wollten also das Geld nicht von mir haben.
Mein Bearbeiter gab mir den Tipp, ich könnte das Geld behalten, aber daran denken, dass die Familienkasse es sicher zurückfordern wird. Allerdings bestehe da kein Anspruch drauf, da der Fehler nicht von mir verursacht wurde.
Das Sozialamt forderte das Geld bei der Familienkasse ein und prompt erhielt ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung.
Ich ging in Einspruch, da es ein Fehler der Behörde war und ich nicht in der Lage bin, das Geld in einem Betrag zurückzuzahlen. Die lassen aber leider nicht locker.
Meine Frage: Muss ich das Geld zurückzahlen, auch wenn der Fehler der Überzahlung nicht durch mich entstanden ist? Denn das Amt hat ja das Geld auf das falsche Konto überwiesen!
Darauf kommt es in dem Falle gar nicht an. Du wusstest ja, dass da ein Fehler vorliegt und hast das ja anscheinend gegenüber dem Sozialamt auch schon eingeräumt. Dumm gelaufen, denn dadurch fällt ein Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung aus.
Wenn du wirklich nicht in einer Summe erstatten kannst, bleibt nur einen Stundungsantrag zu stellen oder meiner Meinung nach noch besser, versuch eine vertragliche Vereinbarung über die Rückzahlung zu erzielen. Da hast du dann auf jeden Fall die Möglichkeit in Sachen Ratenhöhe mitzureden.
Ich wollte das Geld ja dem Sozialamt zurückgeben, aber der Bearbeiter meinte er holt sich das selbst von der Familenkasse wieder.
Und die Bearbeiterin, die den Fehler gemacht hat hätte wohl Konsequenzen zu erwarten.
Er sagte mir auch, es gäbe kein Gestz, dass ich in einem solchen Falle, bei dem ich das ja nicht verschuldet habe, das Geld erstatten müsste.
Aber was ist da nun richtig?
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