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Verfasst am: 22.06.06, 09:12 Titel: Wie könnte man sich vor Regression absichern ?
Hallo,
nehmen wir mal an, die Frau eines Rentners möchte ein Geschäft eröffnen und benötigt dazu einen Bankkredit.
Worauf müsste der Rentner achten, wenn er mit dem Kredit und dem Kreditrisiko nichts zu tun haben will,
also sein Erspartes für den Lenbensabend sichern will.
Würde es reichen keine Bürgschaft zu unterschreiben.
Sollte er eine Gütertrennung vereinbaren.
Was könnte er noch tun um in jedem Fall außen vor zu bleiben ?
erst einmal Entwarnung: Wenn keine Bürgschaft oder Mitantragstellerschaft unterschrieben wird haftet nur die Ehefrau. Eine Gütertrennung ist überflüssig.
Allerdings hat natürlich auch der Ehemann Nachteile, wenn die Selbständigkeit der Frau scheitert. Die Frau kann ihr eigenes Vermögen soweit pfändbar verlieren. Da Eheleute vieles gemeinsam nutzen, ist das auch für den Partner nicht schön.
Verfasst am: 22.06.06, 14:24 Titel: Wie könnte man sich vor Regression absichern ?
Danke Karsten,
werden die Banken denn auf eine Bürgschaft bestehen ?
Und wenn ja, gibt es sinnvolle Gründe/Argumente die auch
Banker akzeptieren würden auf eine Bürgschaft zu verzichten ?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.06.06, 14:56 Titel: Re: Wie könnte man sich vor Regression absichern ?
KlausA hat folgendes geschrieben::
werden die Banken denn auf eine Bürgschaft bestehen?
Standardantwort auf solche Fragen: das wissen nur die Götter oder meine Glaskugel! Aber die Götter sind besoffen, weil sie immer noch die deutschen Siege beim Fußball feiern, und meine Glaskugel ist stinksauer und verweigert deshalb die Arbeit, weil sie diese Siege nicht vorhergesehen und sich deshalb völlig verzockt hat... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.06.06, 17:35 Titel:
Hallo,
ich sehe das nicht so "rosarot" wie Karsten (obwohl wir uns ansonsten eigentlich immer einig sind...)
Die Sippenhaft haben wir zwar vor ein paar Revolutionen abgeschafft, die Frau haftet mit ihrem ganzen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Der Mann kann da allerdings schneller reingezogen werden, als er glaubt.
Es gibt nämlich (gut für Gläubiger) eine im Familienrecht "versteckte" Norm, die ich persönlich sehr schön finde, und zwar die Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB: Demnach wird bei Ehepaaren angenommen, dass Gegenstände, die sich im Besitz von einem (oder beiden) befinden, dem Schuldner (also in diesem Fall der Frau) gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nicht bei Gütertrennung und getrennt lebenden Paaren.
Sofern der Frau die Schulden über den Kopf wachsen und sie eine Pfändung bekommt, ist auch ein eventuell vorhandenes Gemeinschaftskonto dicht. Vorhandene Gelder (auch wenn sie im Innenverhältnis eigentlich dem Mann gehören) sind futsch. Naja, futsch nicht, ihre Schulden verringern sich etwas
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Verfasst am: 23.06.06, 09:07 Titel: Wie könnte man sich vor Regression absichern ?
Hallo hjb, Kartsen und Biber,
Ok, Gemeinschaftskonto auf jeden Fall vermeiden.
> Standardantwort auf solche Fragen: das wissen nur die Götter oder meine Glaskugel!
Ich stelle meine Frage neu:
Ich bin sicher die Banken werden auf eine Bürgschaft bestehen !!!
Gibt es sinnvolle Gründe/Argumente die auch Banker akzeptieren würden auf eine Bürgschaft
zu verzichten ?
Oder bleibt ihm nur die Scheidung
die Motivation der Bank, auf eine Ehegattenbürgschaft zu bestehen liegt in 2 Aspekte:
1) 2 Kreditnehmer sind besser als einer. Wenn der eine nicht zahlt, kann man sich an den anderen halten. Dies gilt insbesondere bei Selbstständigen mit entsprechend hohem Risiko. Hier hilft
a) Sicherheiten stellen (dann braucht die Bank den Bürgen nicht) und
b) Nachweisen, dass der Bürge mit seinem niedrigen Einkommen (Rente) eh nicht zahlen kann
2) Verhinderung der verschiebung von Vermögen zwischen Eheleuten. Hier helfen nur werthaltige Sicherheiten als Argument
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