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Verfasst am: 23.06.06, 10:17 Titel: Erwebsunfähigkeitsklausel in BU ???
Hallo,
hab noch mal generelle Frage zu Versicherungsbedingungen.
Nehmen wir mal an ein Versicherer verlangt einen 100% BU-Aufschlag wegen einer Vorerkrankung. Im Versicherungsschein alles auf BU ausgestellt
Versicherungsbedingungen alles nur über BU
Dieser Vertrag wird aber mit einer Erwerbsunfähigkeitsklausel ausgestellt.
(diese Klausel wurde falsch erklärt - hatte hierüber schon mal berichtet)
durch diese Klausel besteht gar kein BU - Schutz, sondern lediglich eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Nun meine Fragen:
Hätte der Versicherungsschein dann nicht auf Erwerbsunfähigkeit ausgestellt werden müssen?
Kann ein Bu- Zuschlag von 100% verlangt werden, wenn gar keine BU abgesichert ist?
Gruss Christina
einfach mal den Vertrag mit dem Antrag vergleichen, die Angaben müssen übereinstimmen. Alle Abweichungen im Vertrag müssen vom VR deutlich kenntlich gemacht sein, sonst werden sie nicht zum Vertragsgegenstand §5 VVG _________________ MfG,
Duisburger
Hallo Duisburger,
da liegt ja das Problem hier wurde schon Erwerbsunfähigkeitsklausel erwähnt.
Von den 100% Aufschlag steht zwar nichts drin aber der monatliche Betrag den wir zahlen stimmt überein.
Diese Klausel wurde durch den Makler falsch erklärt: Es würde lediglich bedeuten, dass Leistungen in der BU erst ab 75% gezahlt werden. Als dann der Versicherungsschein kam, hab ich Ihn nochmal gefragt und mehrmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur eine BU in Frage kommt. Antwort: Leistung ab 75% dies hätte er doch schon mehrfach erklärt, es sei keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung es wäre ja auch alles auf BU ausgestellt, wir würden ja auch den BU Zuschlag zahlen.
Was macht man mit so einem Vertrag. Es kann doch niemand verlagen für eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung über 120 € im Monat zu zahlen. Kündigen??? Rückkaufwert wäre gleich NULL!
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