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Widerrufsrecht als Unternehmer bei Haustürgeschäft

 
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Sloop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 23:50    Titel: Widerrufsrecht als Unternehmer bei Haustürgeschäft Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

ich bin Unternehmer (Kaufmann) eines Sportwettvermittlungsbüros. Neulich erhielt ich unerwarteten Besuch eines Vertreters, der mir ein Angebot über Werbemassnahmen eines bestimmten Projektes unterbreitete. Darauf stimmte ich ein und unterzeichnete den Vertrag. Am nächsten Tag erhielt ich ein Schreiben vom Polizeipräsidium, das mir die Schliessung des Lokals drohte aufgrund der aktuellen Rechtslage mit dem Sportwettenmonopol (die Geschichte ist bekannt und da habe ich auch nichts einzuwenden). Gleich daraufhin rief ich den Vertreter an und erzählte ihm, dass ich sofort zurücktreten möchte, da mein Lokal seitens der Behörden geschlossen wird. Er meinte er würde das mit seinem Geschäftsführer besprechen. Auch habe ich gleich eine schriftliche sofortige Kündigung an das Unternehmen per Fax und per Einschreiben abgeschickt. Am nächsten Tag erhielt ich einen Entwurf der Animation, welche zu Wünschen übrig lässt und deutlich erkennbar ist, dass die nur auf die Schnelle erstellt wurde. Zwei Tage später erhielt ich die Antwort, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann, und dass ich den vereinbarten Rechnungsbetrag überweisen solle.

Habe ich denn als Unternehmer absolut kein Widerrufsrecht, oder wie zum Henker kann ich mich davor retten? Ich habe denen ganz offen und ehrlich erklärt, dass die Werbung sinn- und zwecklos wäre, da mein Laden seitens den Behörden geschlossen wird, da gibt's kein wenn und aber das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Kann ich mich denn nicht irgendwie davor retten oder zurücktreten? Oder muss ich nun tatsächlich 2.000,- € in den Wind schiessen für Werbung, die mir nie nutzen wird ?!?!?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Meine Internet-Recherchen haben mir nicht weitergeholfen zwecks Widerrufsrecht.

Bitte um weiterführende Hilfestellung und bedanke mich ganz ganz herzlich im Voraus.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beitrag entspricht nicht den hier gültigen Forenregeln.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Ein kleiner Tipp: §§ 649, 313 BGB.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Beitrag entspricht nicht den hier gültigen Forenregeln.


Hallo,

so ist es, siehe auch hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3607

Der thread muss daher geschlossen werden.

Gruß

der Petz (Moderator)
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