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Sehr Wichtig: Arbeitslos und das gesparte Vermögen
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 13:35    Titel: Sehr Wichtig: Arbeitslos und das gesparte Vermögen Antworten mit Zitat

Ich habe schon mal 8 jahre in einer Firma gearbeitet, und jetzt bin ich schon ca 3 Jahre arbeitslos. Ich habe viel zusammen gespart, und habe es in ein Jahr ausgegeben (Vermögen)

Und ich habe das Geld nicht mehr und jetzt bin ich verpfichtet das ich es zurückzahlen muß, also das gesparte Geld also das war mein Geld. Können die das machen, muß ich es jetzt das zurückbezahlen?? Also das war doch mein Geld, und ich kann damit machen was ich will!! und die sagen das es dennen gehört, also ich glaube schon das es alles ungerecht zugeht!!

Können die alles machen mit uns arbeitslosen, wie die Lust haben??
Bin ich überhaubt verpflichtet das Geld wieder zurück zu bezahlen, was ich zusammen gespart habe, also das (Vermögen) Oder nur das unrechte ALG 2 das glaube ich schon ehrer weil das habe ich nicht verdient!

Ich glaube schon das wir nur noch verplichtet sind und keine Rechte mehr haben?

Was sollte ich machen?

Gruß
Seemann
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das Geld, das Du für irgendetwas ausgegeben hast, kannst Du natürlich an niemand zurückzahlen, mußt du auch nicht, wenn es Deines war.

Wenn es allerdings unwirtschaftlich verschleudert wurde in der Absicht, die Vermögensanrechnung beim AlG 2 zu vermeiden, hat das zwei Folgen:

1. 3 Monate lang wird das AlG 2 um 3o % gekürzt, also in der Summe relativ harmlos (ca. 330 Euro)

2. Man muß das erhaltene AlG 2 insoweit später wieder zurück zahlen, hat es also nur als Darlehen erhalten. Spielt natürlich erst dann eine Rolle, wenn man das kann (z.B. weil man wieder einen Job hat).
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süsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

um wie viel Vermögen handelt es sich denn,was du in einen Jahr ausgegeben hast?
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Das Geld, das Du für irgendetwas ausgegeben hast, kannst Du natürlich an niemand zurückzahlen, mußt du auch nicht, wenn es Deines war.

Wenn es allerdings unwirtschaftlich verschleudert wurde in der Absicht, die Vermögensanrechnung beim AlG 2 zu vermeiden, hat das zwei Folgen:

1. 3 Monate lang wird das AlG 2 um 3o % gekürzt, also in der Summe relativ harmlos (ca. 330 Euro)

2. Man muß das erhaltene AlG 2 insoweit später wieder zurück zahlen, hat es also nur als Darlehen erhalten. Spielt natürlich erst dann eine Rolle, wenn man das kann (z.B. weil man wieder einen Job hat).


Also das heißt also ich muß nicht das Vermögen zurückzahlen was ich gehabt habe, sondern nur das Arbeitslosen Gled 2?

Gruß
Seemann
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süsse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird überhaupt,das ALG 2 das man zu viel erhalten hat ausgerechnet?Hätte ,man,wenn man Vermögen hatte,nur soviel wie ein ALG 2 Empfänger ausgeben dürfen?
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süsse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ Seemann habe dir ne PN geschrieben


du musst nur das ALG 2 zurückzahlen was du zuviel bekommen hast,nicht dein Vermögen
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Also dann heißt es ich bin nicht verpflichtet das man das Vermögen zurück zahlen muß.Also das kann ich auch nicht glauben, das man alles was man ausgegeben hat wieder zurückzahlen muß, aber ich habe so ein schreiben bekommen, und es steht so dort. Was kann ich machen?

Gibt es irgenwo was, das ich es nachweißen kann, das man das Vermögen nicht zurück zahlen muß? ist eine 5 stellige Zahl. also das war ja mein Geld und ich habe ich schwer gearbeitet und muß jetzt das wieder zurückbezahlen?

Das ist wirklich ungerecht was die mit uns machen! Und es wird noch schlimmer....

Was ist mit Deutschland los??
Wir hoffen das alles wieder besser wird und Hartz 4 gehört weg!!

Welche Rechte haben wir noch???

Gruß
Seemann
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süsse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

steht in dem Schreiben nicht,den Betrag an Vermögen den du über den Freibetrag hast?Hast du Quittungen um die Ausgaben nachzuweisen?Dann könnte man vielleicht noch einiges rausholen
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

süsse hat folgendes geschrieben::
steht in dem Schreiben nicht,den Betrag an Vermögen den du über den Freibetrag hast?Hast du Quittungen um die Ausgaben nachzuweisen?Dann könnte man vielleicht noch einiges rausholen


Ja es steht drin aber ich möchte es nicht reinschreiben, also ich habe noch die Quittungen..Also es war auch so das 2 Jahre oder es war noch länger her, das die mit Zinsen noch herkommen, darum war dann auch die Rechnung dann falsch was ich gehabt habe und dann war es mehr, und jetzt habe ich das problem, das ich es zurückzahlen muß.

Haben die das Recht oder nciht, das man sowas zurückbezahlem muß?? Wie gehe ich jetzt vor? Und wenn ich wieder eine Arbeit habe wird das Vermögen was ich gehabt habe wegezogen, und wenn man so wenig verdient oder weniger wie das ALG 2, dann kann ich es so nicht zurück zahlen.

Gruß
Seemann
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süsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zinsen zählen doch bei ALG 2 zum Vermgen,erst ab Antragstellung sind sie Einkommen


Lebst du in einer eheähnlichen Gemeinschaft?


Waren die Anschaffungen die du von deinen Vermögen machtest notwendig?
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wenn Sie diese Gelder nicht zurückzahlen wollen, müssen Sie auf jeden Fall fristgerecht (vermutlich 4 Wochen) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Wenn Sie dies machen ist der Bescheid rechtskräftig und dann ist es noch schwerer, wenn nicht unmöglich um die (Rück-)Zahlung zu kommen.
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Hallo

Wenn Sie diese Gelder nicht zurückzahlen wollen, müssen Sie auf jeden Fall fristgerecht (vermutlich 4 Wochen) Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Wenn Sie dies machen ist der Bescheid rechtskräftig und dann ist es noch schwerer, wenn nicht unmöglich um die (Rück-)Zahlung zu kommen.


Was heißt das jetzt für mich habe ich dann bessere möglichkeiten , das ich es nicht mehr zurückzahlen muß? Gibt es auch eine Anzeige, weil die haben gesagt das es zur eine Anzeige kommt Und dann? Bin ich dann besser dran wenn ich einen Widerspruch einlege... Dürfen die eine Anzeige machen? Was passiert dann?

Gruß
Seemann
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Angaben, die Sie hier gemacht haben, kann ich Ihnen nicht helfen, denn der Sachverhalt ist dafür einfach nur zu Bruchstückhaft bekannt.
Ich wollte Sie nur darau Hinweisen, dass Sie gegen einen Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen müssen, da dieser sonst rechtskräftig ist.

Sofern man gegen den Bescheid keinen Widerspruch innerhalb der Frist einlegt, erkennt man den Bescheid an und dann kann man diesem nicht mehr widersprechen, d.h. dann müssen Sie das Geld auf jeden Fall zurückzahlen.

Dies kann man in etwa mit einem Gerichtsurteil vergleichen, legt man gegen ein Urteil nicht innerhalb einer gewissen Frist Berufung ein, so ist dieses ja auch rechtskräftig.

Daher ist es wichtig, dass wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.

(Ausnahmen habe ich jetzt mal außer acht gelassen.)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

So zwischen den Zeilen klingt nach und nach durch, daß das Vermögen anscheinend bei der Antragstellung noch vorhanden war aber verheimlicht wurde. Dann drohen allerdings noch viel mehr Folgen als oben erwähnt. Höchste Zeit, zum Rechtsanwalt zu gehen.
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Seemann
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie145

Also das heißt das ich einen Widerspruch einlegen sollte, verstehe ich das so richtig? Ich glaube es wäre so besser, also ich hoffe das es nicht vor Gericht geht. Weil ich glaube das die das Recht nicht haben.

Heißt es auch so wenn man einer Anzeigt, das die Gerichtskosten und Anwalt kosten die bezahlen müssen, also immer der den einen Anzeigt er muß es auch bezahlen?
Ist das so richtig? Das Geld kann ich nie im Leben zurück zahlen auch wenn man so wenig Geld hat also verdient kann man eine Ratenzahlung machen, aber ich weiß auch nicht wieviel man pro Monat zahlen muß? Oder kommt es an wieviel man verdient?

Wenn man es verliert was ist dann?

Gruß
Seemann
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