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Haftpflichtversicherung

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 24.06.06, 14:39    Titel: Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Angenommen A (männlich) und B (weiblich) wohnen zusammen und wollen eine Haftpflichtversicherung abschließen...

Jetzt gibt es verschiedene Varianten. A und B schließen jeweils jeder für sich selbst eine ab oder Sie machen das zusammen (was dann billiger ist).

Angenommen jeder schließt selbst für sich eine ab, haftet dann im Fall des Falles die Versicherung auch für Schäden der Art B kippt A ausversehen Wasser beim Blumengießen über den Laptop oder B borgt sich von A Gegenstand X (Auto oder was auch immer) und schrottet Gegenstand X?
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 20:30    Titel: Partnerversicherung Antworten mit Zitat

Es gibt schon einige Angebote von Versicherungen für Partner, nur leider zahlen diese nicht bei Schäden untereinander. Auch wenn man zwei unabhängige Versicherungen hat, bezahlen diese keine Schäden wenn man eine gemeinsamen Hausstand hat, also unter einer gleichen Adresse wohnt.

Meine Tochter lebte während des Studiums in einer Wohngemeinschaft und hat durch Fehlbedienung eine Waschmaschine eines Mitbewohners zerstört, in diesem Fall wurde die Schadensregulierung verweigert.

Haftplicht zahlt Auto auf keinen Fall. Nur Vollkasko.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also Angenommen der A hat noch eine zweite Wohnung (aus beruflichen Gründen)... dann müsste der A sich einfach nur bei der anderen Wohnung melden (und wäre dann am Wochenende immer nur zu Besuch da) und schon zahlt die Versicherung wieder... Wie krank ist das denn?

Was genau ist denn gemeinsamer Hausstand? Angenommen dem A gehört alles und der A lässt den B bei sich wohnen? Ist das dann auch "gemeinsamer Hausstand"?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Also Angenommen der A hat noch eine zweite Wohnung (aus beruflichen Gründen)... dann müsste der A sich einfach nur bei der anderen Wohnung melden (und wäre dann am Wochenende immer nur zu Besuch da) und schon zahlt die Versicherung wieder... Wie krank ist das denn?

Was genau ist denn gemeinsamer Hausstand? Angenommen dem A gehört alles und der A lässt den B bei sich wohnen? Ist das dann auch "gemeinsamer Hausstand"?


@windalf
Bedeutet: "in häuslicher Gemeinschaft lebend"
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