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KFZ Kredit +Vers., nun Ablösung des Kr.- wie weiter m. Vers.

 
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rosenmuell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 41
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 21:28    Titel: KFZ Kredit +Vers., nun Ablösung des Kr.- wie weiter m. Vers. Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen A kauft sich letztes Jahr einen PKW mit teilweiser Ratenfinanzierung. Dazu gibt es während der Laufzeit des Kredites ein gutes Angebot für eine günstige KFZ Vers. Prämie durch das Autohaus. Diese günstige Prämie hat den Vorteil das nach vielen Wagnissen nicht gefragt wurde (km-Leistung, wer fährt, Garage usw.).
A entschließt sich also Kredit und Versicherung zusammen zu unterschreiben.

Nun hat A beantragt den Kredit vorzeitig einzulösen. Die Unterlagen (Abrechnung) bekam A auch schon zugesandt. Jedoch auf der zweiten Seite dieser Unterlagen verweist die Bank darauf, dass A dann wenn der Kredit endet seinen günstigen Versicherungsschutz in der abgeschlossenen Art verliert. A geht nun davon aus, dass der Versicherer einen neuen Vertrag mit der Einstufung nach bekannten Wagnissen vornehmen wird und somit der Beitrag auch erhöht wird.

Muss A diesen Vertrag dann annehmen, oder kann er auch im laufenden Jahr einen Versichererwechsel in diesem konkreten Fall vornehmen, falls er dann ggf. günstigeren Versicherer findet?

Wäre für schnelle Tipps dankbar!

Gruß
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

hat A nicht einen "kündigungsanspruch" wenn die versicherungsbedinungen sich für ihn verschlechtern? somit könnte a sich doch auch gleich eine andere versicherung suchen.

ps:. die "kfz-hersteller" versicherungen sind teilweise doppelt so teuer wie "direkt" versicherungen, zum. wäre das bei mir der fall.
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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rosenmuell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 41
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

@pOtH

ja, das wäre meine Frage gewesen. Kann ich auch im Laufe des Jahres, in diesem konkreten Fall, kündigen oder muss ich den Vertrag so hinnehmen,und mit der Kündigung bis zum Jahreswechsel warten.
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