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seit Jahren zahle ich meine GEZ Gebühren. Jetzt sind wir im Dezember umgezogen. Bei GEZ habe ich uns auch ordnungsgemäß umgemeldet.
Im Januar ist eine Außendienst Mitarbeiterin von GEZ gekommen, sie hat im Treppenhaus meinen 17 Jahre alten Sohn abgefangen. Die Dame von GEZ meinte das wenn er bei uns Wohnen und TV schauen würde er sich anmelden müsste, da er sonst eine Strafe bekommen könnte.
Jetzt hatte mein Sohn einfach Unterschrieben, obwohl er in seinen Zimmer keinen Rundfunk gerät besitzt.. Mein Sohn ist davon ausgegangen das wir unser TV, der im Wohnzimmer steht nicht nach dem Umzug angemeldet haben.
Wie auch immer, meine frage ist jetzt,
Ist der Vertrag überhaupt Rechtsgültig, da er noch Minderjährig war ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.06.06, 23:08 Titel:
1. GEZ-Anmeldung ist kein "Vertrag", sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, s. RGebStV.
2. Die Aussage des Jugendlichen ist auch keine Willenserklärung ("ja, ich will GEZ-Gebühren zahlen"), sondern eine Zeugenaussage ("ja, ich wohne da und da und habe einen Rundfunkempfänger"). Somit ist über §§107 ff. BGB daran nicht zu rütteln.
3. Entscheidend ist nur, ob eine Gebührenpflicht nach RGebStV wirklich besteht und nicht, was irgendjemand erklärt oder nicht erklärt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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