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Kfz: VN ist nicht Halter - geht das?

 
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 16:46    Titel: Kfz: VN ist nicht Halter - geht das? Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es möglich, daß jemand ein Kfz versichert, dessen Halter er gar nicht ist?
(VN ist A - er zahlt also die Kfz-Versicherung,
Halter ist B - er zahlt die Kfz-Steuer).

Gruß
marietheres
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

ja allerdings nicht bei jeder versicherung, wenn ich nicht irre "schimpft" sich das ganz "abweichende halterschaft", fragen sie am besten mal bei ihrer "wunschversicherung" nach.

ps:. direkt-versicherungen sind teilweise nur halb so teuer wie die versicherungen die in fast jedem kaff ein versicherungs-büro haben.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
ja allerdings nicht bei jeder versicherung, wenn ich nicht irre "schimpft" sich das ganz "abweichende halterschaft", fragen sie am besten mal bei ihrer "wunschversicherung" nach.

ps:. direkt-versicherungen sind teilweise nur halb so teuer wie die versicherungen die in fast jedem kaff ein versicherungs-büro haben.


Ich würde hier sagen es gilt der alte Grundsatz: Für Geld bekommt man in diesem Land alles
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
ps:. direkt-versicherungen sind teilweise nur halb so teuer wie die versicherungen die in fast jedem kaff ein versicherungs-büro haben.


Solche Aussagen sind hier im Forum wohl völlig deplaziert Sehr böse

Es muss schon jeder selber wissen, was er für Service bereit ist zu zahlen.
_________________
MfG,
Duisburger

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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde geht es, sonst könnte die Oma nicht die VS für den Enkel bezahlen.

Nein, mein Sohn hat auch seinen Wagen auf seinen Namen angemeldet und der Wagen läuft bei meiner Versicherung als Zweitwagen.

Einfach nachfragen. Winken

Gruß
pcwilli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

manche versicherer machen diese abweichende halterschaft, andere nicht. deshlab: erst nachfragen.

und, jeder vertriebsweg hat seine vor- und nachteile.
_________________
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dank an alle.
Werde also bei meiner Versicherung nachfragen, wenn es denn soweit ist.

Eine kleine Anmerkung zu günstiger oder weniger günstiger Versicherung:
Bin seit Jahrzehnten bei der mit den 3 großen Buchstaben versichert, die ihren Sitz in Coburg hat. Habe interessehalber mal eine Berechnung im Internet durchführen lassen. Das Ergebnis hat mich erstaunt: Meine Versicherung, die "in jedem Kaff Vertrauensleute" hat, blieb mit Abstand die günstigste! Einige Direktversicherer waren (bei gleichen Risiken) mit ihren Haftpflicht-Beiträgen doppelt so teuer wie meine; auch bei der Teilkasko lagen sie deutlich darüber.
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Getrennte Halter-/Versicherungsnehmereigenschaft ist kein Ausnahmefall, kostet aber meist einen Zuschlag auf die Prämie und erfordert meist eine Begründung, vor allem dann, wenn die Nachnamen und Adressen nicht übereinstimmen.

Man sollte aber daran denken, daß letztendlich der Halter für das Fahrzeug verantwortlich ist. Das kann bedeuten: die 80-jährige Oma ist Halterin des Fahrzeugs ihres Enkels und muß den Großteil der Strafe zahlen, wenn Enkel TÜV/ASU überschreitet oder mit abgefahrenen Reifen fährt. Nicht zu vergessen die Gefährungshaftung, alleine schon, wenn ein Auto auf der Straße steht...
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