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Anzeige wegen angeblicher Downloadangebote!

 
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eichyl
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 15:19    Titel: Anzeige wegen angeblicher Downloadangebote! Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt:

A ist Admin in einer geschloßenen Community (Login und PW vergabe nur über Admin). Dieser hat eine Liste mit Konzertmitschnitten, welche sich im Privatbesitz befinden veröffentlicht mit der Angabe das diese nuicht vervielfältigt oder herausgegeben werden.

B(nicht Mitglied) kam auf diese Seite und nahm an, dass diese zum download bereitgestellt werden. Da dies nicht den Tatsachen entspricht stellt sich nun die frage ob B die angedrohte Anzeige wirklich stellen kann.

Ist dies so, das B in der beweispflicht ist oder muss A einen kompletten Serverlog anfordern?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Daß die Materialien nur mit Paßwortschutz verbreitet werden, ändert nichts am grundsätzlichen Sachverhalt.
Von einer "Privatkopie" sind nur persönlich verbundene Personen (Familie, Freunde) erfaßt, nicht die Mitglieder einer (wie auch immer gearteten) Community.

Grundsätzlich kann B anzeigen, wen und was er will. Ggfs. wird die StA eine Bewertung der strafrechtlichen Relevanz vornehmen und entscheiden, ob Anklage erhoben wird.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Downloads, nichtmal für Mitglieder dieser Community.
Es ist ledeglich eine Behauptung von B das er diese besitzt und nicht das er diese zum download bereitstellen möchte.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es nur um eine Liste (ganz normaler Text) in der steht, welche Konzertmitschnitte A hat. Natuerlich darf man sowas veroeffentlichen. Ich darf ja auch veroeffentlichen, welche CDs, DVDs oder Buecher ich in meinem Besitz habe. Zum Download darf ich diese natuerlich nicht zur Verfuegung stellen.
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