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Insolvenz einer GbR

 
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edwin321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 10:04    Titel: Insolvenz einer GbR Antworten mit Zitat

Eine GbR muss Insolvenz anmelden, bzw. die Gesellschafter X und Y.
Innerhalb der GbR gibt es nur geistiges Eigentum in Form von Individualsoftware. Dürfen die Gesellschafter X und/oder Y nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit die Individualsoftware weiter verwenden, um damit produktiv zu bleiben um die Schulden tilgen zu können? Oder ist diese Individualsoftware pfändbar?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können pfänden was sie in die Finger bekommen können. Wenn die jedoch das Werkzeug benötigen um ihren Lebensunterhalt sich sichern geht das nicht. Sie können einem Handwerker nicht die Säge wegppfänden jedcoh was Warenlager.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wer muss denn jetzt InsO anmelden? Die GbR oder die Gesellschafter? Wer hat die Schulden?
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nach §11 II InsO ist die GbR insolvenzfähig. Da die Gesellschaft aber keine Insolvenz anmelden kann müssen das die Vertretungsberechtigten FÜR SIE tun.

Die Schulden hat die Gesellschaft - analoge Anwendung von § 124 HGB. Demnach haften die Gesellschafter auch analog §128 HGB. persönlich, unbeschränkt, primär

nur nebenbei: Für die Zwangsvollstreckung nach §736 ZPO reicht ein gegen die Partei ergangenes Urteil als ein Urteil gegen alle Gesellschafter.

GbR wird also fast behandelt wie eine OHG.

Also reichlich Pfändungspotenzial...


Gruß
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