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Verfasst am: 27.06.06, 09:39 Titel: Ab wann Anzeige wegen Betrugs?
Morgen!
Ab welchen Wert kann man eine Anzeige wegen Betrugs machen?
Nehmen wir mal an das Hr. A etwas Online Kaufen möchte und an Fr. B das Geld überweist.
Als Fr. B das Geld hat meldet Sie sich nicht mehr und ignoriert Emails.
Nun hat Hr. A aber nur den Namen und die Kontodaten von Fr. B.
Jetzt geht es allerdings "nur" um einen Betrag von 32€.
Hat Hr. A irgendeine Chance mit einer Anzeige bei dem "geringen" Wert?
Auch bei einem so "geringen" Betrag wie 32 € können Sie eine Anzeige wegen betruges erstatten.
Ansonsten stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ich als Fr. B. treibe dieses Spiel mit einem geringen Betrag nicht bei einem, sondern bei Hunderten, Tausenden....
Bei mir waren's 40 EUR. Mit Mahnbescheid, Kosten für Anschreiben, Einschreiben,...waren wir bei 80 EUR. Da keine Reaktion kam, habe ich Anzeige erstattet....weshalb auch nicht???
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