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Online-Jobportal | Vorschriften | AGB

 
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Aziz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 00:40    Titel: Online-Jobportal | Vorschriften | AGB Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtsfreunde,

online Jobportal - Wie üblich gibt es auf solchen Seiten Impressum · Nutzungsbedingungen · AGB · Datenschutzhinweis.
Die Frage: Ist es Pflicht, solche Infos auf der seite niederzuschreiben? Muss ein bestimmtes Amt davon wissen? Vor allem AGB und Nutzungsbedingungen, wird sie "einfach" formuliert und das wars? andersrum, gibt es Vorschriften für solche Jobportals oder kann man ohne bedenken so eine Seite erstellen?


Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?

(Sorry das war mehr als eine Frage Smilie )

Wäre super, wenn mir jemand da Infos geben kann. Dank im Voraus.

Aziz
_________________
Am schlimmsten sind die Richter, die glauben, schon deshalb recht zu haben, weil sie Recht sprechen dürfen.
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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Aziz hat folgendes geschrieben::
Ist es Pflicht, solche Infos auf der seite niederzuschreiben?


Also soviel ich weis, besteht laut IuKDG eine Impressumspflich für geschäftsmäßige Teledienste.

Aziz hat folgendes geschrieben::
Vor allem AGB und Nutzungsbedingungen, wird sie "einfach" formuliert und das wars?


Die AGB sind meiner Meinung nach nur bei gewerblichen zwecken Notwendig, wo ein Vertrag abgeschloßen wird, mir persönlich wird jetzt nicht ersichtlich wo ein Vertrag zwischen einer Jobbörse und dem Verbraucher zustande kommt.

Die Nutzungsbedingungen sind ganz allein Ihre Sache. Sie halten darin fest wie sich Ihrer Meinung nach jeder in dieser Jobbörse zu verhalten hat, sozu sagen die Hausordnung Ihrer Jobbörse.

Aziz hat folgendes geschrieben::
gibt es Vorschriften für solche Jobportals oder kann man ohne bedenken so eine Seite erstellen?


Wie man solch eine Seite erstellt und wie diese ausehen soll ist wohl Ihnen überlassen, vergessen Sie aber nicht das die Unternehmen Ihnen die Stellen geben müssen und das Sie um diese Stellen zu inserieren deren Einverständniss brauchen.

Aziz hat folgendes geschrieben::

Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?



Grundsätzlich ist es erlaubt.


Zuletzt bearbeitet von eichyl am 27.06.06, 07:14, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

eichyl hat folgendes geschrieben::
Aziz hat folgendes geschrieben::

Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?



Grundsätzlich ist es erlaubt, aber wenn Sie für ein Unetrenehmen Werben wollen, dann denken sie demnach doch bestimmt an eine Provision, dadurch würden Sie diese Seite gewerblich Nutzen und müssten Ihr Einkommen versteuern und ein Gewerbe anmelden.


Das Wort Spam ist Ihnen aber schon ein Begriff, oder?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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eichyl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Oh ich sehe Ich hab mich da verlesen, sorry Verlegen. Hab es so verstanden als wolle er danach Werbung für die Angeschriebene Firma machen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

eichyl hat folgendes geschrieben::
Die AGB sind meiner Meinung nach nur bei gewerblichen zwecken Notwendig


Zwingend vorgeschrieben sind AGB gar nicht, allerdings sollte man schon welche haben, weil die gesetzlichen Regelungen ansonsten den Verbraucher klar bevorzugen.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Aziz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antworten:

Es handelt sich natürlich um ein Jobportal mit gewerblicher Nutzung. Schliesslich soll es auch zu Inserierungen kommen.
Angenommen, eine Agentur inseriert auf der Seite einen Job. Dann muß doch eine AGB existieren, die bestimmte Regeln für Anbieter und Agentur vorschreiben. Ist es denn aber ausreichend, dass diese AGB sich innerhalb der Seite (also lediglich online) befindet? Wenn's nirgends amtlich festgehalten wird, kann man diese ja ständig ändern.

Und was mich interessiert: Heutzutage online kaufen ist ja gang und gebe. Häufig wählt man als Zahlungsmethode den Bankeinzug. Das heisst, man ermächtigt jemanden, Geld vom eigenen Konto abzubuchen. Wie aber beweist der Ermächtigte bei der Bank, dass er von einem bestimmten Konto Geld abbuchen darf. Was muss er der Bank vorzeigen?

Gruß
Aziz
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eichyl
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann muß doch eine AGB existieren, die bestimmte Regeln für Anbieter und Agentur vorschreiben


Zunächst ist die AGB meist zur absicherung des Anbieters nicht für die des Kunden.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Zwingend vorgeschrieben sind AGB gar nicht, allerdings sollte man schon welche haben, weil die gesetzlichen Regelungen ansonsten den Verbraucher klar bevorzugen.

damit dürfte diese Frage geklärt sein.

Die Agb sollte man sich schon aufheben, und wenn es danach geht ob man diese ja ändern könne, dann wäre eine AGB allgemein unsinnig, da ich auch in schriftlicher Form einfach ein Blatt ersetzen könnte. Auf jeden Fall müssen die AGB für jeden einsehbar sein, ob Sie nur in Digitaler Form reichen kann ich nicht sagen.
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MfG

Eichyl

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