Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
online Jobportal - Wie üblich gibt es auf solchen Seiten Impressum · Nutzungsbedingungen · AGB · Datenschutzhinweis.
Die Frage: Ist es Pflicht, solche Infos auf der seite niederzuschreiben? Muss ein bestimmtes Amt davon wissen? Vor allem AGB und Nutzungsbedingungen, wird sie "einfach" formuliert und das wars? andersrum, gibt es Vorschriften für solche Jobportals oder kann man ohne bedenken so eine Seite erstellen?
Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?
(Sorry das war mehr als eine Frage )
Wäre super, wenn mir jemand da Infos geben kann. Dank im Voraus.
Aziz _________________ Am schlimmsten sind die Richter, die glauben, schon deshalb recht zu haben, weil sie Recht sprechen dürfen.
Ist es Pflicht, solche Infos auf der seite niederzuschreiben?
Also soviel ich weis, besteht laut IuKDG eine Impressumspflich für geschäftsmäßige Teledienste.
Aziz hat folgendes geschrieben::
Vor allem AGB und Nutzungsbedingungen, wird sie "einfach" formuliert und das wars?
Die AGB sind meiner Meinung nach nur bei gewerblichen zwecken Notwendig, wo ein Vertrag abgeschloßen wird, mir persönlich wird jetzt nicht ersichtlich wo ein Vertrag zwischen einer Jobbörse und dem Verbraucher zustande kommt.
Die Nutzungsbedingungen sind ganz allein Ihre Sache. Sie halten darin fest wie sich Ihrer Meinung nach jeder in dieser Jobbörse zu verhalten hat, sozu sagen die Hausordnung Ihrer Jobbörse.
Aziz hat folgendes geschrieben::
gibt es Vorschriften für solche Jobportals oder kann man ohne bedenken so eine Seite erstellen?
Wie man solch eine Seite erstellt und wie diese ausehen soll ist wohl Ihnen überlassen, vergessen Sie aber nicht das die Unternehmen Ihnen die Stellen geben müssen und das Sie um diese Stellen zu inserieren deren Einverständniss brauchen.
Aziz hat folgendes geschrieben::
Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?
Grundsätzlich ist es erlaubt.
Zuletzt bearbeitet von eichyl am 27.06.06, 07:14, insgesamt 5-mal bearbeitet
Eine ganz andere Frage zum Thema. Ist es erlaubt, an eine Agentur eine eMail zu schreiben mit der Absicht, WERBUNG für die eigene Seite zu machen?
Grundsätzlich ist es erlaubt, aber wenn Sie für ein Unetrenehmen Werben wollen, dann denken sie demnach doch bestimmt an eine Provision, dadurch würden Sie diese Seite gewerblich Nutzen und müssten Ihr Einkommen versteuern und ein Gewerbe anmelden.
Das Wort Spam ist Ihnen aber schon ein Begriff, oder? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.06.06, 10:50 Titel:
eichyl hat folgendes geschrieben::
Die AGB sind meiner Meinung nach nur bei gewerblichen zwecken Notwendig
Zwingend vorgeschrieben sind AGB gar nicht, allerdings sollte man schon welche haben, weil die gesetzlichen Regelungen ansonsten den Verbraucher klar bevorzugen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Es handelt sich natürlich um ein Jobportal mit gewerblicher Nutzung. Schliesslich soll es auch zu Inserierungen kommen.
Angenommen, eine Agentur inseriert auf der Seite einen Job. Dann muß doch eine AGB existieren, die bestimmte Regeln für Anbieter und Agentur vorschreiben. Ist es denn aber ausreichend, dass diese AGB sich innerhalb der Seite (also lediglich online) befindet? Wenn's nirgends amtlich festgehalten wird, kann man diese ja ständig ändern.
Und was mich interessiert: Heutzutage online kaufen ist ja gang und gebe. Häufig wählt man als Zahlungsmethode den Bankeinzug. Das heisst, man ermächtigt jemanden, Geld vom eigenen Konto abzubuchen. Wie aber beweist der Ermächtigte bei der Bank, dass er von einem bestimmten Konto Geld abbuchen darf. Was muss er der Bank vorzeigen?
Gruß
Aziz _________________ Am schlimmsten sind die Richter, die glauben, schon deshalb recht zu haben, weil sie Recht sprechen dürfen.
Dann muß doch eine AGB existieren, die bestimmte Regeln für Anbieter und Agentur vorschreiben
Zunächst ist die AGB meist zur absicherung des Anbieters nicht für die des Kunden.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Zwingend vorgeschrieben sind AGB gar nicht, allerdings sollte man schon welche haben, weil die gesetzlichen Regelungen ansonsten den Verbraucher klar bevorzugen.
damit dürfte diese Frage geklärt sein.
Die Agb sollte man sich schon aufheben, und wenn es danach geht ob man diese ja ändern könne, dann wäre eine AGB allgemein unsinnig, da ich auch in schriftlicher Form einfach ein Blatt ersetzen könnte. Auf jeden Fall müssen die AGB für jeden einsehbar sein, ob Sie nur in Digitaler Form reichen kann ich nicht sagen. _________________ MfG
Eichyl
________________________________________________
Durch den klick auf den grünen Punkt bitte Lobe oder Beschwerden Kundgeben
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.