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@ AleXander,
bei der verbrauchten Tan, dachten wir hätten evtl. nicht durchgestrichen und die nächste genommen, wir haben unsere OB in den Favoriten ..
@ derBlacky,
VIELEN DANK !!!
gruss Steffi _________________ gib jeden Tag die Chance , der schönste deines Lebens zu sein !!!
Darin heißt es unter anderem:
Erst neulich wurde eine Berlinerin Opfer einer Phishing-Mail. Von ihrem Konto wurden 3.000,- Euro in die Türkei transferiert. Erst durch hartnäckiges Beharren konnte die Bank dazu bewegt werden, eine Rückbuchung vorzuneh-men.
Also nicht locker lassen und die Bank unter Androhung evtl. anfallender Anwaltskosten auffordern, eine Rückbuchung vorzunehmen. DAS GEHT, AUCH WENN DIE BANK ETWAS ANDERES BEHAUPTET!!!
Das ist allerdings kein 0815-Vorgang und mit einem gewissen Aufwand verbunden, den die Banken scheuen, weil es ja "nur" um das Geld des Kunden geht.
Viel Glück
Rolf
bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, dann können später evtl. auch andere User von Ihrem Fall profitieren.
Mich würde als Nichjurist aber noch Folgendes interessieren: Ist eine Bank bei einem Abbuchungsvorgang mit offensichtlich kriminellen Hintergrund nicht geradezu verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Sache zu regeln? Nach meinem Rechtsempfinden macht sich eine Bank doch zum Erfüllungsgehilfen, wenn Sie sich aus purer Bequemlichkeit "stur" verhält. Was sagen die Juristen im Forum zu dieser These???
als Nicht-Jurist, aber Bänker hier meine Meinung:
Die Möglichkeit der Bank, den Überweisungsbetrag zurückzuerhalten, ist nach Gutschrift des Geldes im Ausland sehr gering. Typischerweise ist das Geld auf dem Empfängerkonto verfügt und auf dem Konto nichts mehr zu holen. Die Empfängerbank wird sicherlich nicht in die Bresche springen (sie hat ja nun auch wirklich nichts falsch gemacht).
Wenn die Absenderbank den Betrag also gutschreiben möchte, so geht dies nur zu Lasten der Bank selbst. Das sie dazu keine Lust hat, versteht sich von selbst.
Rechtlich sieht es für die Bank vordergründig gut aus. Sie hat einen Auftrag mit gültiger PIN und TAN ausgeführt. Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass der Kunde den Auftrag erteilt hat. Der Kunde müsste also den Gegenbeweis erbringen, dass
- der Auftrag nicht von ihm ist und
- er die PIN und TAN nicht grob fahrlässig Dritten (nämlich den Betrügern) kenntlich gemacht hat
Das letztere ist das Problem des Kunden. Das nicht-Durchstreichen der TAN (und in Folge: Das nicht-Erkennen des Betrugs) wird ein Richter sehr leicht als grob fahrlässig einstufen.
Aber die Bank hat eine Reihe von Problemen, die sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen kann:
- Natürlich kann ein Richter auch in dem Fehler des Kunden keine Fahrlässigkeit erkennen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Und die meisten Richter sind Bankkunden und keine Bänker...
- Nichts kann die Bank weniger gebrauchen, als Presseberichte über die angebliche Unsicherheit des Internet-Bankings.
- Vor allem aber: Der Anscheinsbeweis könnte von einem Richter nicht akzeptiert werden. Genauer: Der Richter könnte per Gutachter feststellen lassen, ob das Banksystem wirklich sicher läuft. Das macht es, keine Frage. Der bankseitige Aufwand, den Gutachter mit den notwendigen Informationen zu versorgen, ist aber richtig teuer.
Daher: Hartnäckiges Beharren ist richtig und sinnvoll. Da der Fehler aber beim Kunden und nicht bei der Bank liegt, sollte man aber hier keine falschen Vorwürfe machen sondern eine Kulanzentscheidung erbitten.
Hallo Rolf22,
klar halte ich euch auf dem laufenden, heute hatte ich extra Urlaub genommen viele Telefonate oder auch im Forum hier, die Zeit verbracht , viele tolle nützliche Tips bekommen DANKE !
@Karsten11,
das habe ich dem Bankchef geschrieben, erst kam ich nicht durch angeblich hat er kein Kundenverkehr usw... darauf hin habe ich der Sekretärin ein paar Faxe gesendet, damit sie auch merkt das ich nicht bluffe,
habe ihr auch den Briefverkehr mit dem Ombudsmann gesendet ...
dann drohte ich dies öffentlich zu machen, daraufhin rief er mich persönlich an
der Bankchef und versprach mir alles mögliche zu tun gab mir auch eine Nummer wo die Polizei anrufen kann nennt sich Fiducia, dies wußte die Polizei aber...
das z.b war auch ein Faxinhalt:
Falls die Bank sich querstellt, könnte ein Hinweis auf §4 Abs. 7 TDDSG weiterhelfen: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden". Da eine IP in Verbindung mit den Überweisungdaten gespeichert wird, darf folglich die Herausgabe der gespeicherten IP-Adresse nicht verweigert werden.
morgen Abend haben wir Termin beim Rechtsanwalt, der sich bei Onlinebetrug gut auskennt , dann kann ich euch weiteres sagen und schreiben ..
drückt mir die Daumen und falls euch was noch einfällt bitte gebt mir Info ,
gruss Steffi _________________ gib jeden Tag die Chance , der schönste deines Lebens zu sein !!!
Die IP-Adresse wirst Du IMO nicht genannt bekommen. Die kann aber die Staatsanwaltschaft bei der FIDUCIA IT AG anfordern. Im besten Fall lässt sich dann der Anschluß ermitteln, von dem aus die Überweisung getätigt wurde.
Theoretisch ergeben sich dann 2 Möglichkeiten: Die IP-Adresse hat zu eurem Anschluß gehört, dann steht ein Trojaner oder ein Mitarbeiter als "Verursacher" zur Diskussion, oder aber die IP-Adresse hat zu einem ganz anderen Anschluß (möglicherweise im Ausland) gehört, dann steht eine erfolgreiche Phishing-Attacke oder ein anderer Trojaner zur Diskussion. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Hey Leute,
zur Info, leider noch nichts passiert , keine Info von der Polizei oder auch
von der Bank... wird alles geprüft .. frage mich nur was wird geprüft oder wie
lange soll das dauern ....
klar bin ich die am nerven , aber nur weil ich nicht will das es vergessen wird ..
HABT IHR NOCH EINE IDEE ???
gruss Steffi _________________ gib jeden Tag die Chance , der schönste deines Lebens zu sein !!!
Hey Rolf22,
bekomme immer nur gesagt , das es am laufen ist und das es sich drum
gekümmert wird.. ich werde aber hartnäckig bleiben ..
bei der Polizei das gleiche ....
gruss Steffi
@einfachnurmalfragen
bist in etwa richtig nur wir haben keine der Seiten oder irgend in der Richtung ausgefüllt !!!
gruss Steffi _________________ gib jeden Tag die Chance , der schönste deines Lebens zu sein !!!
@ AleXander,
bei der verbrauchten Tan, dachten wir hätten evtl. nicht durchgestrichen und die nächste genommen, wir haben unsere OB in den Favoriten ..
@ derBlacky,
VIELEN DANK !!!
gruss Steffi
Hi Steffi,
ich werde demnächst ganz besonders aufpassen, und sofort abbrechen sollte mir so eine Meldung kommen, denn mir wird vorgegeben, z.B. geben Sie die Tan 197 ein.
AleXander _________________ Nette Grüße
Alexander
Hey AleXander,
wir sind nun auch extrem vorsichtig, wir haben die Tan´s zum abstreichen noch auf Papier ...
gruss Steffi _________________ gib jeden Tag die Chance , der schönste deines Lebens zu sein !!!
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