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Krankenversicherung für Minderjährigen Selbstständigen
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 16:58    Titel: Krankenversicherung für Minderjährigen Selbstständigen Antworten mit Zitat

Liebe Recht.de-ler,

ich bin fast 17 Jahre alt und habe vor, mich mit einem Online-Verkauf von selbsterstelltlen Lernhilfen selbstständig zu machen.

Als Selbstständiger müsste ich ja nun auch Krankenkasse zahlen.

Meine Fragen hierzu:

Gibt es eine Möglichkeit, dass man über die Eltern mitversichert ist?
Ich weiß, dass es so eine Regelung gibt, dass dies unter 345€ Umsatz / Monat so der Fall ist.

Nun meine zweite Frage:

Bei dem Verkauf von Lernhilfen schwanken die monatlichen Umsätze erheblich (zwischen 90€ und 500€).
Wie soll ich in den umsatzschwachen Monaten die Krankenkasse zahlen können , bzw, gibt es eine Regelung, dass der Mittelwert irgendwie zur Entscheidung "Krankenkasse zahlen ja / nein" genutzt wird?

Vielen Dank für Ihre Antworten
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin kein kranken-spezi, aber ich denke als selbstständiger kommt eigentlich nur in frage die freiwillige versicherung in einer gesetzlichen kasse (gkv) oder die privat-versicherung (pkv).

jeweils noch extra muss die pflege-vers. abgeschlossen, bzw. bezahlt werden.

der beitrag richtet sich bei der gkv prozentual nach dem einkommen, bei der pkv wird ein fester monatsbeitrag vereinbart.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Anogemmen "frager-for-all" würde es riskieren sich einfach nicht für den Zeitraum seiner Selbstständigkeit zu versichern, würde er dann danach problemlos wieder in die familienversicherung kommen, sollten seine Eltern gesetzlich Versichert sein und er sich noch in der Ausbildung befinden?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

bei den umsätzen dürfte es sich eher um eine nebetätigkeit als um eine echte selbsständigkeit handeln.

genaue auskünfte gibt aber die GKV
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hinzuzufügen ist noch, dass ich "hauptberuflich" Schüler bin...
Hatte ich versehentlich vergessen - sorry!
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Bei einem nebenberuflichen Schüler, dessen regelmäßiges Einkommen 350 € nicht überschreitet, dürfte eine Familienversicherung über die Eltern noch möglich sein.
Da dies jedoch ein recht komplexer Sachverhalt ist und es auch (noch) keine genauen gesetzlichen Kriterien gibt, sollte man sich von der Krankenkasse beraten lassen.

Punkte, die die Krankenkasse vermutlich für die Beurteilung benötigt, könnten sein:
  • Einkommen aus Selbstständigkeit
  • Zeitaufwand aus Selbstständigkeit und Schulbesuch
  • Beschäftigte
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Anogemmen "frager-for-all" würde es riskieren sich einfach nicht für den Zeitraum seiner Selbstständigkeit zu versichern, würde er dann danach problemlos wieder in die familienversicherung kommen, sollten seine Eltern gesetzlich Versichert sein und er sich noch in der Ausbildung befinden?


Da wird sich wohl zunächst die Frage stellen, in was für einer Ausbildung er sich befindet.

Eine Versicherungspflicht für Schüler gibt es nicht, eine für Studenten und Auszubildende sehr wohl, wobei hier dann zu prüfen wäre, inwieweit die Selbständigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird.

Entfällt die Selbständigkeit, dann wäre für einen Schüler wieder eine Familienversicherung möglich (falls sich nicht anderweitig ergibt, dass Familienversicherung nicht mehr möglich ist, wegen betrieblicher Ausbildung z.B.)

An sich könnte er sich als Selbständiger einfach nicht versichern, das steht jedem frei, der in Deutschland nicht versicherungspflichtig ist.

Der deutlich überwiegende Teil der Bevölkerung ist allerdings nicht oft genug auf den Kopf gefallen, um tatsächlich freiwillig auf jeglichen Krankenversicherungsschutz zu verzichten. Obwohl es erschreckend häufig vorkommt. Davon würde ich persönlich in jedem Alter ganz dringend abraten.


Grundsätzlich gilt für die Familienversicherung die Einkommensgrenze in Höhe von 345,- €, das ist soweit richtig. Wird monatlich im Schnitt (!) diese Grenze nicht überschritten, so besteht die Familienversicherung weiter über die Eltern.

Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Die Abgrenzung "Haupt- oder Nebenberuf" ist hier schon öfter mal diskutiert worden, kürzlich mehr oder weniger qualifiziert in diesen Beiträgen :

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=73134
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=72854

Hauptberufliche Selbständigkeit würde mir für den geschilderten Fall eher kurios vorkommen, da der Schüler wohl eher geringe Einnahmen erwartet und sich wohl auch keine Mitarbeiter einstellt.

Sollte er allerdings die 345,- monatliches Einkommen überschreiten, so müsste er sich freiwillig oder ggf. privat selbst versichern, ganz egal, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird oder wo die Einkünfte sonst herkommen.

Dies ist ein Fall, der in der Praxis schon hier und da vorkommt, z.B. wenn ein Kind reicher Eltern mit Zinseinnahmen diese Grenze überschreitet.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
[Grundsätzlich gilt für die Familienversicherung die Einkommensgrenze in Höhe von 345,- €, das ist soweit richtig.
Dürfte ich ergänzen, dass die Grenze dieses Jahr auf 350 € angestiegen ist?
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja.

Um´s ganz genau zu nehmen, liegt die Grenze nach wie vor bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, die ich mir noch nie merken konnte.

Aber ein deutliches 0:1 für mich.
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Eine Frage noch:

Auf was beziehen sich diese 350,-?
Also auf Gewinn / auf Umsatz / ...?

Weil angenommen jemand würde Fahrräder verkaufen, dann hätte er die Grenze ja schon bei zwei Fahrrädern erreicht...
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

fragen-for-all hat folgendes geschrieben::
Auf was beziehen sich diese 350,-?
Also auf Gewinn / auf Umsatz / ...?
Auf den Gewinn, also auf das Einkommen, welches man mit der Selbstständigkeit erwirtschaftet.

@ vikingz
Ich kenne das, ich habe auch fast 2 Jahre gebraucht, bis ich mir die Bezugsgröße merken konnte, und dann wurde sie dann von 2.415 € auf 2.450 € erhöht.
Ich denke, irgendwann nächstes Jahr werde ich die Werte auch nicht mehr genau kennen (die JAE für dieses Jahr kenne ich auch noch nicht auswendig *gg*). Lachen Momentan muss ich halt die Werte alle noch kennen, weil ich ja leider noch nicht weiß, was bei der mündlichen drankommt.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die 350,- € beziehen sich auf das Gesamteinkommen, im Falle der Selbständigkeit auf das zu versteuernde Einkommen.

An dieser Stelle räume ich das Feld und lasse jemand vor, der von Steuern mehr Ahnung hat als ich. Das dürfte hier so ziemlich jeder sein. Smilie

/edit : Widersprechen wir uns nun mit Gewinn und Einkommen ...?

/noch´n edit : ne, passt schon

...ja, die lieben Zahlen... immer, wenn ich die JAE endlich kann, wird sie wieder geändert. Vor der Prüfung hab ich damals die Werte noch schnell im Zug gelernt.
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!

Könnt mir mir als i-Tüpfchelchen auch noch ein paar §§ nennen, in denen das steht?

Danke im Voraus! Smilie
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Öh ja...

der Anspruch auf Familienversicherung sowie die Einkommensgrenzen ergeben sich aus § 10 SGB V.

Die Einkommensgrenze im besonderen geht aus Abs.1 Nr. 5 hervor:

§ 10
Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 , 2, 3 bis 8,11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet;
bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro. Eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist deshalb nicht anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890,1891) besteht.

Wie in anderen Beiträgen erwähnt gibt es für die Definition der hauptberuflichen Selbständigkeit keine verbindlichen Kriterien, dazu sollte man also die zuständige Kasse mal befragen, wie die das handhaben würde.

/edit : elender BB-Code...


Zuletzt bearbeitet von vikingz am 27.06.06, 20:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist der § 10 SGB V.
Im Absatz 1 steht etwa in Nummer 4, dass die Familienversicherung bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgeschlossen ist, in Nummer 5 des selben Absatzes steht die Grenze des Gesamteinkommens.

Das Gesamteinkommen wird im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen definiert, dieses ist vom 8.11.2005.

Eine genaue Definition der hauptberulichen Selbstständigkeit gibt es leider (noch) nicht.
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