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Notariatskosten für Eintragung/Gründung Limited & Co.KG

 
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Zaphkiel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 09:39    Titel: Notariatskosten für Eintragung/Gründung Limited & Co.KG Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Zwecke gemeinsamer Unternehmung habe ich mit Freunden geplant, eine Limited & Co.KG zu gründen. Wir haben uns bewusst für diese Mischform entschieden, um unseren kaufmännischen und juristischen Background hinsichtlich des europäischen Marktes zu erweitern und zu erproben.

Die Limited ist zwischenzeitlich gegründet und ins englische Handelsregister eingetragen worden. Gründungsurkunde, Articles und Memorandum liegen uns bereits vor.

In Kürze werden wir, nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages, zum Notar gehen und dort die LTD & Co.KG ins Handelsregister eintragen lassen.

Weiss jemand, mit welchen Kosten wir zu rechnen haben?

Bei der Kommanditgesellschaft lagen sie m.W. bei 250 Euro (Gerichts- und Eintragungskosten), zzgl. Notariatsgebühren abhängig von der Einlagenhöhe.

Wie sieht es bei der LTD & Co.KG aus?

Viele Grüsse
Lars
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Mischformen sollte man gut aufpassen, weil solche Unternehmen mit verschiedenen Steuerarten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind, zzgl. rechtliche Fragen. Also halbenglische Rechtsform, unterliegt wahrscheinlich der englischen Einkommensteuer, den deutschen ESt, KSt, GewSt. Mein Professor meinte, das ist schwierig unter einen Hut zu bekommen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Zaphkiel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Mit Mischformen sollte man gut aufpassen, weil solche Unternehmen mit verschiedenen Steuerarten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind, zzgl. rechtliche Fragen. Also halbenglische Rechtsform, unterliegt wahrscheinlich der englischen Einkommensteuer, den deutschen ESt, KSt, GewSt. Mein Professor meinte, das ist schwierig unter einen Hut zu bekommen.


Die Limited tritt nur als Komplementär in Erscheinung und wird per Gesellschaftsvertrag von allen finanziellen Bewegungen der LIMITED&Co.KG ausgeschlossen. Da de LTD auch ausserhalb ihrer Funktion als Komplementär keine Gewinne und Verluste erzielt, beschränkt sich die Steuererklärung bei den britischen Behörden auf die einer sog. "dormant company". Das haben uns Inlands Revenue und Companies Houses auch so bestätigt und sollte kein Problem darstellen - die Formulare bieten die Behörden ja praktischerweise zum Downloard.
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hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da muß ich meinem Vorredner Recht geben. Aber um den deutschen Notar kommst du nicht vorbei. Echt teuer.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bin zwar kein Notar. Aber meines Wissens hat es auf die Kosten der Eintragung der KG keinen Einfluß, wer an ihr beteiligt ist. So gesehen gibt es bei der KG keinen Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und Ltd. & Co. KG.

Allerdings muß wohl auch die Ltd. eine Zweigniederlassung in das dt. HR eintragen. Was umständlich und teuer sein kann.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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