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zum Zwecke gemeinsamer Unternehmung habe ich mit Freunden geplant, eine Limited & Co.KG zu gründen. Wir haben uns bewusst für diese Mischform entschieden, um unseren kaufmännischen und juristischen Background hinsichtlich des europäischen Marktes zu erweitern und zu erproben.
Die Limited ist zwischenzeitlich gegründet und ins englische Handelsregister eingetragen worden. Gründungsurkunde, Articles und Memorandum liegen uns bereits vor.
In Kürze werden wir, nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages, zum Notar gehen und dort die LTD & Co.KG ins Handelsregister eintragen lassen.
Weiss jemand, mit welchen Kosten wir zu rechnen haben?
Bei der Kommanditgesellschaft lagen sie m.W. bei 250 Euro (Gerichts- und Eintragungskosten), zzgl. Notariatsgebühren abhängig von der Einlagenhöhe.
Mit Mischformen sollte man gut aufpassen, weil solche Unternehmen mit verschiedenen Steuerarten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind, zzgl. rechtliche Fragen. Also halbenglische Rechtsform, unterliegt wahrscheinlich der englischen Einkommensteuer, den deutschen ESt, KSt, GewSt. Mein Professor meinte, das ist schwierig unter einen Hut zu bekommen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Mit Mischformen sollte man gut aufpassen, weil solche Unternehmen mit verschiedenen Steuerarten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind, zzgl. rechtliche Fragen. Also halbenglische Rechtsform, unterliegt wahrscheinlich der englischen Einkommensteuer, den deutschen ESt, KSt, GewSt. Mein Professor meinte, das ist schwierig unter einen Hut zu bekommen.
Die Limited tritt nur als Komplementär in Erscheinung und wird per Gesellschaftsvertrag von allen finanziellen Bewegungen der LIMITED&Co.KG ausgeschlossen. Da de LTD auch ausserhalb ihrer Funktion als Komplementär keine Gewinne und Verluste erzielt, beschränkt sich die Steuererklärung bei den britischen Behörden auf die einer sog. "dormant company". Das haben uns Inlands Revenue und Companies Houses auch so bestätigt und sollte kein Problem darstellen - die Formulare bieten die Behörden ja praktischerweise zum Downloard.
Bin zwar kein Notar. Aber meines Wissens hat es auf die Kosten der Eintragung der KG keinen Einfluß, wer an ihr beteiligt ist. So gesehen gibt es bei der KG keinen Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und Ltd. & Co. KG.
Allerdings muß wohl auch die Ltd. eine Zweigniederlassung in das dt. HR eintragen. Was umständlich und teuer sein kann. _________________ Gruß
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