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Interpretation Kündigungsfrist bei Hypothekendarlehn

 
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Dummie?
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 13:33    Titel: Interpretation Kündigungsfrist bei Hypothekendarlehn Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist folgender Gesetzestext aus dem BGB zu interpretieren?

"§ 489
Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
(...)
3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; (...)"


Kann das Darlehn nach 9,5 Jahren gekündigt werden um es nach zehn Jahren abzulösen oder muss man erst die zehn Jahre abwarten, kündigen und kann dann erst nach 10,5 Jahren das Darlehn ablösen?

Schönen Tag noch,
Minni - wie kam ich eigentlich mal auf Dummie Traurig
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Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

(Das Darlehen kann jederzeit, spätestens sechs Monate vor Ablauf der 10 Jahre zum Ablauf der 10 Jahre gekündigt werden.) = stimmt nicht - s.u.
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In a world of compromise some don´t.


Zuletzt bearbeitet von Earl Grey am 28.06.06, 18:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Widerspruch!

Die Kündigung kann erst nach 10 Jahren geschrieben werden. Mit der 6-Monatsfrist ergibt sich eine Ablösemöglichkeit nach 10,5 Jahren.
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Dummie?
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Doch leider bin ich durch die widersprüchlichen Antworten nun genauso schlau wie zuvor.

Soweit ich weiß, geht "jederzeit" unterhalb der Zehn-Jahres-Frist kündigen nur, wenn die Sicherheit für die Bank entfällt sprich das Objekt wird verkauft. Und in diesem Fall fordern die Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Im angenommenen Fall handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Seit Abschluss des Darlehns ist das Zinsniveau um rund 3 % gesunken und nun möchte der Darlehnsnehmer das vorzeitige Kündigungsrecht nach zehn Jahren nutzen. Im Darlehnsvertrag wurde eine Zinsbindung von 12 Jahren vereinbart.

Wann kann nun gekündigt werden: nach 9,5 Jahren oder erst nach 10? Gibt's da vielleicht schon entsprechende Urteile?
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Earl Grey
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ziehe meine Antwort zurück, war leider zerebral etwas verwirrt. Sorry
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die Kündigung kann erst nach 10 Jahren geschrieben werden. Mit der 6-Monatsfrist ergibt sich eine Ablösemöglichkeit nach 10,5 Jahren.


Nöö, das seh ich anders. wenn ich lese

Zitat:

3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; (...)"


dann heißt das doch, Kündigungstermin 10 Jahre nach letzter Auszahlung des Darlehens ..... unter Einhaltung (!) von 6 Monaten Kündigungsfrist.

Ich kündige nach 9,5 Jahren zum Termin 10 Jahren.

Tschau
Majo
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

2 zu 1!

Earl Grey und ich haben gewonnen!

Na ja. Juristerei ist keine Demokratie. Also besser noch einmal einen Blick ins Gesetz:

"Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag ... kündigen: nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang"

Der Text ist völlig eindeutig. Eine Kündigung ist (erst) möglich nach Ablauf der 10 Jahre. Eine Kündigung nach 9,5 Jahren ist nach dem Wortlaut ausgeschlossen.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

*grübel, grübel*.... Einspruch

Ich interpretiere das nicht so. Es geht m.E. nicht um den Zeitpunkt, wann gekündigt werden darf sondern um den Zeitpunkt zu welchem man das Darlehen kündigen darf.

Bsp.
Er kann das Darlehen zum 1.1.2007 kündigen und nicht am 1.1.2007. .... ansonsten würde sich der Gesetztext ja nicht auf die Sache an sich (das Darlehen) sondern auf die Kündigung beziehen. Und das bezweifle ich!

(aber ich hab in der Schule auch immer was anderes interpretiert als meine Deutschlehererin Winken )

Tschau
Majo
*siegessicherist*
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gratuliere zu der guten Deutschlehrerin Lachen

291.000 Fundstellen weist Google aus, wenn man nach "10 Jahre Kündigung darlehen" sucht. Ist also offensichtlich ein heiß diskutiertes Thema.

Aber was würden Fundstellen im Internet beweisen, wenn nicht einmal dem Gesetzestext geglaubt wird. Weinen

Da hilft nur eins: Zur Bank (oder Anwalt) seines Vertrauens gehen und fragen.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

da verrat ich mal besser nicht, wo ich arbeite Winken

Ich geb mich geschlagen ... ähm, überzeugt!
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