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nehmen wir mal an zwei Schwestern leben zusammen (die eine samt Mann und Kind) in einem Haus/Haushalt. Nun hat man es schon lange so geregelt, dass man die Bankvollmacht untereinander hat und außerdem hat man per Computer ein Schreiben aufgesetzt, welches besagt, dass man im Krankheitsfalle alles für den anderen regeln darf. Sozusagen eine Vollmacht (die man jedoch nicht handschriftlich verfasst hat). Dazu hat man auch alle Unterschriften digitalisiert, um sie für so einen Fall verwenden zu können.
Nehmen wir weiterhin an, dass nun die eine Schwester im Krankenhaus ist und für eine Zeit lang unfähig zum reden und schreiben. Daraufhin wurdedie Schwester vom Krankenhaus aus für den Bereich Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und Amtsangelegenheiten zum Betreuer per Gerichtsschnellverfahren gestellt (allerdings unabhängig von der Vollmacht, die man privat gemacht hatte, die wurde da nicht erwähnt).
Wie wäre das jetzt wenn von der kranken Schwester z.B. der Autofinanzierungskredit ausläuft und ein Umfinanzierung dieses Darlehensvertrag bei der selben Bank neu abgeschlossen werden muß (was man schon vor Krankheit besprochen/eingeleitet hätte).
Darf die gesunde Schwester im Sinne der kranken einfach mit der digitalen Unterschrift den Vertrag unterschreiben? Oder macht sie sich damit strafbar? Wie ist das gültig??
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.06.06, 19:37 Titel:
Hallo auch,
die digitalisierten Unterschriften könnt ihr wegwerfen und solltet das auch, damit damit keiner Schindluder treiben kann. Wenn jemand bevollmächtigt ist, unterschreibt er immer mit seinem Namen und ggf. einem Zusatz, dass er in Vollmacht handelt.
Aus diesem Grund darf ein Bevollmächtigter weder mit digitalisierter Unterschrift, noch mit nachgemalter Unterschrift des Vollmachtgebers unterschreiben - abgesehen davon, dass es mich interessiert, wie man einen papierhaft von der Bank erstellten Vertrag digital unterschreiben will. Etwas anderes als eine eigenhändige Unterschrift des Berechtigten akzeptiert die Bank von vorn herein nicht. Wenn die Unterschrift ausnahmsweise nicht in Gegenwart der Bank geleistet wird, sondern zuhause, ist es mit Sicherheit strafbar, eine falsche oder digital kopierte Unterschrift draufzubringen, unabhängig davon, ob der "Fälscher" Vollmacht hat oder nicht.
Nächster Punkt: Solche so genannten privatschriftlichen Vollmachten fassen die Banken in der Regel nicht mal mit der Kneifzange an, weil die rechtlich sehr unsicher sind. Die Banken wollen alles auf ihren Formularen haben (die liegen hier ja wohl vor). Wenn darin dem Bevollmächtigten die Aufnahme eines Kredites erlaubt ist, um so besser. Wenn nicht, reicht die private Vollmacht dazu auch nicht aus, die Bank würde allenfalls eine notarielle Generalvollmacht akzeptieren.
Gruss Hans-Jürgen
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 28.06.06, 22:13 Titel:
es kommt meiner meinung nach darauf an wie das krankheitsbild der schwester aussieht, denn wenn die schwester nicht in absehbarer zeit wieder gesund wird b.z.w davon auszugehen ist das die schwester in absehbarer zeit ins pflegeheim kommt. fragen sie am besten mal beim gericht nach, die können ggf. schritte einleiten das sie auf der sicheren seite sind!
ps:. der betreuer kann ggf. unter vorlage der bestallung (falls es nicht mehr so heißt wird es der betreuerausweis b.z.w gerichtliche "anordnung") FÜR den betreuten unterschreiben, mit solchen krummen dingen wie "unterschrift" drunterkopieren egal in welcher form wäre ich an ihrer stelle sehr sehr vorsichtig denn das kann böse nach hinten losgehen.
psII:. stellen sie ihren thread am besten mal ins "betreuungsrecht" da kann ihnen dann bestimmt fachlicher geantwortet werden. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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