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Elementarversicherung vom Versicherer gekündigt

 
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lunes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 19:27    Titel: Elementarversicherung vom Versicherer gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
angenommen jemand hat für ein Gebäude eine Feuer-und Elementarversicherung, die letztes Jahr um 5 Jahre verlängert wurde. Nun erhält dieser ein Schreiben von der Versicherung, in dem ihm mitgeteilt wird, dass sein Gebäude mittlerweile in einem nicht versicherbaren Gebiet liegt. Deshalb wird die Elementarversicherung zum 01.10.06 vom Versicherer gekündigt. Gleichzeitig wird aber angeboten, die Elementarvericherung zu geänderten Konditionen für 3 Jahre weiterzuführen. Der Unterschied ist aber ein Jahresbeitrag von ca.300 € gegenüber vorher ca.50 €, ein zusätzlicher Eigenanteil von 5000 € und die Durchführung von Schadensverhütungsmaßnahmen am Gebäude, die in der Praxis nur schwer durchführbar sind und eine Menge Geld kosten würden.

Ist diesen Vorgehen überhaupt rechtens bei einem 5 Jahresvertrag. Wer hat Tipps wie sich hier ein Betroffener am besten gegenüber der Versicherung verhalten soll.

Im Voraus Danke.
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newbe41
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 19:37    Titel: Re: Elementarversicherung vom Versicherer gekündigt Antworten mit Zitat

lunes hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
angenommen jemand hat für ein Gebäude eine Feuer-und Elementarversicherung, die letztes Jahr um 5 Jahre verlängert wurde. Nun erhält dieser ein Schreiben von der Versicherung, in dem ihm mitgeteilt wird, dass sein Gebäude mittlerweile in einem nicht versicherbaren Gebiet liegt. Deshalb wird die Elementarversicherung zum 01.10.06 vom Versicherer gekündigt. Gleichzeitig wird aber angeboten, die Elementarvericherung zu geänderten Konditionen für 3 Jahre weiterzuführen. Der Unterschied ist aber ein Jahresbeitrag von ca.300 € gegenüber vorher ca.50 €, ein zusätzlicher Eigenanteil von 5000 € und die Durchführung von Schadensverhütungsmaßnahmen am Gebäude, die in der Praxis nur schwer durchführbar sind und eine Menge Geld kosten würden.

Ist diesen Vorgehen überhaupt rechtens bei einem 5 Jahresvertrag. Wer hat Tipps wie sich hier ein Betroffener am besten gegenüber der Versicherung verhalten soll.

Im Voraus Danke.


Hi,
ohaurea, betrift jeden EIGENTÜMER, gleich mal einen wissenden=Anwalt aufsuchen,
und hier weiter berichten, da sind bestimmt einige von betroffen............

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

nach den allgemeinen avb würde ich behaupten, dass das nicht rechtens ist einen bestehenden vertrag einseitig vorzeitig zu kündigen bzw. eine änderungskündigung auszusprechen. (ausnahme natürlich nach schaden und zum ablauf)

in der elementar-versicherung ist aber genau für den fall wie sie ihn beschreiben meist eine entsprechende klausel im bedingungswerk eingebaut. schauen sie mal nach und posten sie ggf. mal den klauseltext
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

In der Elementarschadenversicherung ist es mittlerweile wohl so, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Zumindest einige Sachverhalte in den Besonderen Bedingungen können sehr unterschiedlich geregelt sein. Dazu gehört auch das besondere Kündigungsrecht:

Ich kenne welche, da steht drin, dass sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Elementarschaden-Versicherung mit eine Frist von drei Monaten kündigen können. Das muss nicht mal zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres sein. (Wenn der Versicherer von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, hat der VN ein außerordentliches Kündigungsrecht für den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag; diese Küdnigung wirkt dann zum gleichen Zeitpunkt).

Tja, welche Tipps kann man dem Betroffenen geben?

Vertragsrechtlich ist da vermutlich nicht viel zu machen. Es sieht so aus, als hätte der Versicherer vom lunes ähnliche Bedingungen wie die, die mir vorliegen. Einzige Möglichkeit, die mir einfällt: zu einem Versicherungsmakler gehen, der breiten Marktüberblick hat, und einen Versicherer suchen, der das Risiko tragen will. .
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört das nicht eher zum Vertragsrecht? Vertrag ist Vertrag und dieser wurde erst kürzlich verlängert. Nicht mehr versicherbares Gebiet? Dann muß der Versicherer die Verträge zum Ablauf kündigen - oder nach einem Schaden.

Oder könnte es sich hier um eine unseriöse Aktion eines Versicherers / einer seiner Vertreter handeln, die gegen erhebliche Mehrprämie "nicht mehr versicherbares Gebiet" versichern wollen?

Als Versicherungsnehmer würde ich der Sache nachgehen und nicht auf sich beruhen lassen.
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