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Wasserschaden durch Unwetter

 
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Bennobarkeeper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 14:00    Titel: Wasserschaden durch Unwetter Antworten mit Zitat

Guten Tag,

vergangenen Sonntag ist durch ein Unwetter mein Keller vollgelaufen ca. 50 cm. Mir entstand ein Schaden von ca. 8.000,- € weil sämtliche elektrischen Geräte unter Wasser standen. Meine Hausratversicherung verweigert die Übernahme des Schadens, weil ich keine Elementarversicherung abgeschlossen hatte und ein Wasserschaden nur durch Leitungswasser abgesichert wäre. Nun habe ich erfahren, das die Stadt Bielefeld an dem besagtem Sonntag den Notstand ausgerufen hatte und ein mir bekannter Feuerwehrmann sagte mir, das bei einer Notstandsaurufung die Kosten des Feuerwehreinsatzes durch die Versicherungen gezahlt werden müssen. Nun stellt sich mir die Frage, ob dann die Versicherungen aufgrund des Notstandes auch die eigentlichen Schäden zu zahlen hat?

Für eine Antwort wäre ich doch sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Bennobarkeeper
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.06.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

IMO leider nein...
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Bennobarkeeper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 14:24    Titel: Habe ich mir schon fast gedacht:-(( Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.
Das habe ich mir schon fast gedacht. Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, das egal was passiert ständig die Versicherungen irgendwo ein Schlupfloch finden um nicht zahlen zu müssen. Da zahle ich seit mehr als 25 Jahren zig tausend Euros an Versicherungsbeiträgen und bin überspitzt gesagt sogar gegen Flohbisse und Staubflug versichert, aber wenn es denn dann etwas gibt, hat sie bisher nie etwas bezahlt. MNeine damals 5 jährige Tochter beim Radfahren einen Lackschaden am Auto verursacht, wurde nicht bezahlt, habe es selbst bezahlt weil es mir nicht in den Sinn kam dem Autobesitzer zu sagen das er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Bruch einer Scheibe im gemieteten Haus, wurde ebenfalls nicht bezahlt, mit der Begründung das ein auf ständig Nutzung gemietete Wohnung die Haftpflichtversicherung nicht aufkommt.

Ich denke ich werde meine 10 Versicherungen bei dieser Versicherung alle kündigen und mir eine andere suchen und nur noch das notwendigste abschliessen und spare mir so eine Menge Ärger und Geld und kann den nächsten Wasserschaden dann von dem gesparten Geld finanzieren! Smilie)

Nochmals Danke!

MfG
Bennobarkeeper
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, aber da möchte ich doch mal versuchen, einiges klarzustellen.

Dass die PHV den von der 5-jährigen verursachten Lackschaden nicht übernommen hat, ist völlig in Ordnung: die Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Anderer frei. Und in diesem Fall hat es der Gesetzgeber nun mal so geregelt, dass Kinder unter 7 Jahren selbst nicht für ihre Schäden haften. Und wenn kein anderer haftet (Stichwort "Aufsichtspflichtverletzung"), dann besteht eben kein gesetzlicher Schadenersatzanspruch. Ist nun mal so.

Und die Sache mit der Glasscheibe in der Mietwohnung? Es ist in der PHV vertraglich geregelt, dass zwar Sachschäden an gemieteten Wohnräumen mitversichert sind, ausgenommen sind aber Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen separat versichern kann (insofern ist die obenstehende Begründug nicht zu verstehen, es sei denn, es würde sich um einen Uraltvertrag handeln). Aber wer auf solche Sachen wert legt (Glasschäden), der sollte sich überlegen, anstelle einer Flohbiss- und Staubflug-Versicherung doch eine Glasversicherung für die Wohnung abzuschließen.

Und schließlich noch zum Sachverhalt selbst: Es ist aus der Schilderung nicht klar, ob der Bennobarkeeper Mieter oder Gebäudeeigentümer ist. Aber wie auch immer, logischerweise wird der Versicherer nur für Schadenursachen haften, die vorher vertraglich vereinbart waren. Und wer keine Erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, kann nun mal nicht verlangen, dass man ihm einen derartigen Schaden zahlt.

Und schließlich noch ein Tipp: gerade wenn man sehr viele Versicherungen hat und den Eindruck hat, man hat trotzdem die falschen, kann man das gegen entsprechendes Honorar von einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater überprüfen lassen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das berühmt-berüchtigte "Kleingedruckte" ist so klein gar nicht gedruckt und problemlos zu lesen.

Ohne zu pauschalisieren: in der Regel schließt ein Versicherungsnehmer eine bestimmte Versicherung ab, legt den Versicherungsschein in die Schublade und vergißt ihn. Aber man muß seinen Versicherungsschutz auch aktiv "managen".

Der Standard-Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ist Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl.... steht auf jedem Versicherungsschein auf der ersten Seite.

Der Grund für einen bei Starkregen vollgelaufenen Keller ist meist ein offenes Kellerfenster.

Der Feuerwehrmann hat insofern recht, daß die Versicherungen Schutzmaßnahmen (sogar den Feuerlöscher) bezahlen, wenn es ein versichertes Risiko betrifft, hier wäre es ein Brand.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte der Bennobarkeeper sich einen Versicherungsvertreter seines Vertrauens suchen, mit dem er den Versicherungsschutz mal bis ins Detail durchspricht... Leider gibt es viel zuviele Kunden, die die Notwendigkeit eines solchen Gesprächs einfach nicht einsehen wollen... Vielleicht wurde Bennobarkeeper ja auch schonmal von seiner jetzigen Versicherung angerufen, um neue Tarife zu besprechen...?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Bennobarkeeper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 08:59    Titel: Nun ja! Antworten mit Zitat

Moinsen,

zunächst einmal bin ich Mieter eines Hauses.

Das bei einem unter 7 jährigem Kind nicht gezahlt wurde entspricht dem Gesetz, das ist mir schon klar, das die Glasscheibe nicht bezahlt worden ist, obwohl ich eine Zusatzversicherung über Glasschäden habe, leuchtete mir damals nicht ein. Allerdings lag die Schadenssumme nicht so hoch, hier Anwaltlich gegen vorzugehen, sprich die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben. Meine Rechtschutzversicherung habe ich leider bei der gleichen Gesellschaft und es scheint schon fraglich, ob hier eine Zusage der Rechtsschutzversicherung überhaupt vorgenommen wäre.

Ich gebe jedoch durchaus zu, das man sich vielleicht doch noch einmal Gedanken machen sollte bzgl. der Versicherungen und der Aktualisierung derselbigen, oder einer Beratung eines Unabhängigen, allerdings habe ich auch schon einmal eine schlechte Erfahrung mit einer gegen Honorar gemachte Beratung gemacht, die mich dazu veranlasste, sich lieber selber auf dem Markt kundig zu machen.

Mein jetziges Versicherungsunternehmen war eigentlich über Jahrzehnte eine der wie ich meine besten Unternehmen, jedoch durch die Fusionsübernahme durch einen Marktführer scheint mir die Vorgehensweise wohl nicht mehr so prikelnd zu sein. Nach der damaligen Übernahme bekam ich zu jeder Versicherungspolice neue Vertragbestimmungen, die ich das gebe ich zu wohl nicht vollständig alle verinnerlicht hatte und das besagte ganz ganz Kleingedruckte wohl nicht lesen wollte, oder aber nicht richtig interpretiert hatte.

Nun man wird aus Erfahrung klug und versucht nun aus dem Erlerntem die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Generell bin ich ein "Sicherheitsmensch" und garantiert auch überversichert, was ich mit meiner ironischen Bemerkung der "Flohbiß und Staubflugversicherung" ausdrücken wollte, aber wie man wohl bemerken muss, wichtige Zusatzoptionen nicht abgeschlossen habe. Im übrigen war bei meinem damaligem Abschluß der Hausratversicherung beim durchblättern der Unterlagen die Elementarversicherung inclusive und wurde erst nach der Fusion der Versicherungen aus dem Versicherungvertrag entfernt, jedoch fehlte hierzu der explizite Hinweis darauf, das wenn man Wert auf eine Elementarversicherung legen würde, hierzu eine erweiterte Versicherung neu abzuschliessen hätte.

MfG
Bennobarkeeper
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 09:45    Titel: worst case Antworten mit Zitat

m.E. ist die verbreitete Vollkaskomentalität ein kompletter Unsinn. Ich bin selbst unahängiger Versicherungsmakler (wenn auch nicht hauptberuflich und mit Leidenschaft) und rate allen Kunden, nur den schlimmsten Fall abzusichern, also die Risiken, die wirklich an die Existenz gehen - keine Glasscheiben, keine voll gelaufenen Keller etc, aber Haftpflicht, den Totalverlust des Hausrats und z.B. eine vernünftige Unfallrente und/oder Grundfähigkeitsversicherung. Slebstbehalte bei Sachversicherungen mindern die Prämie dabei erheblich.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 12:40    Titel: Re: worst case Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
m.E. ist die verbreitete Vollkaskomentalität ein kompletter Unsinn.

Die Deutschen sind aber nunmal so. Die Deutschen sind im Durchschnitt fast so gut versichert wie die Schweizer, und die sind Weltrekord. Gönnen wir es den Versicherungsgesellschaften doch einfach, sind ja schliesslich auch Arbeitsplätze (die man nicht so einfach nach China outsourcen kann).

willa hat folgendes geschrieben::
Ich bin selbst unahängiger Versicherungsmakler (wenn auch nicht hauptberuflich und mit Leidenschaft) und rate allen Kunden, nur den schlimmsten Fall abzusichern, also die Risiken, die wirklich an die Existenz gehen - keine Glasscheiben, keine voll gelaufenen Keller etc, aber Haftpflicht, den Totalverlust des Hausrats und z.B. eine vernünftige Unfallrente und/oder Grundfähigkeitsversicherung. Slebstbehalte bei Sachversicherungen mindern die Prämie dabei erheblich.

Das kann man so nicht pauschalisieren. Ich kenne genug Studenten, denen von Versicherungsvertretern eine Hausratversicherung für ihre Studentenbude aufgequatscht worden ist - völliger Blödsinn. Die haben meist nur zwei wertvolle Gegenstände - Notebook und Auto - und die müssen/können sie bei Bedarf ohnehin ausserhalb der Hausratversicherung versichern.
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