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Verfasst am: 30.06.06, 12:59 Titel: Hausverkauf, Vorfälligkeitsentschädigung bei Forward fällig?
Ich mache mir gerade über meine Hausfinanzierung Gedanken, vielleicht kann mir jemand meine fragen beantworten:
Ich habe ein Haus, dessen aktueller Darlehenvertrag bis 2009 läuft.
Nun möchte ich mich mit einem Forwarddarlehen die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
Wenn ich nun dies abgeschlossen habe und durch einen Umstand 2008 mein Haus verkaufen möchte,
1. ist dann für den laufenden Darlehen, Laufzeit bis 2009 eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ?
2. ist für das Forward-Darlehen, dass erst ab 2009 läuft eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ?
Für die vorzeitige Rückzahlung des bestehenden Darlehens ist die Berechnung der VFE eigentlich klar. Diese wird glücklicherweise nicht so hoch ausfallen, da die Restlaufzeit ja nur noch bis 2009 läuft.
Bezüglich des Forward Darlehen wird ebenfalls eine VFE fällig, sie heist nur "Nichtabnahmeentschädigung". Berechnung ist genauso. Diese wird dann aber höher ausfallen, da die Laufzeit richtig lang ist.
Ein Forward Darlehen verpflichtet zur Abnahme des Darlehens. Wenn man sich die Wahl offen lassen will, ob man das Darlehen haben will oder nicht, sollte man eine Zinsoption kaufen.
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