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Vor ca. 6 Wochen hat sich unser Hund (Labrador, 2 Jahre, nachstehend "Hugo" genannt) gedacht, mensch, so tapeten sind doch doof und ausserdem sehen Wände ohne Tapete ja eh und sowieso viiiel besser aus! "Gedacht"?, genagt... und schon waren da in der wand im Wohnungskorridor, im wohnzimmer und auch im schlafzimmer, etwa 15 löcher mit einem durchmesser von ca. 5-10cm in der wand. wäre ja kein problem gewesen, mit streichen und so, hätte "hugo" sich nicht entschlossen, ca. 1-2cm tiefe löcher in die wand zu graben, nagen wie auch immer. naja, fakt ist, die tapete sieht aus als... äh.. ja.. man(n) kann sich das sicherlich vorstellen! Nun denn, wir haben uns natürlich sehr geärgert und uns dann aber daran erinnert, MENSCH WIR HABEN DOCH EINE TIERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG!!! naja, wie gesagt, den schaden sofort an die versicherung mit DE n V ier K efärbten Buchstaben gemeldet und dann so ca. 4 wochen lang gewartet! ja und dann kam die nachricht, die versicherung hätte gerne einen kostenvoranschlag für die renovierungsarbeiten. gesagt getan, vorschlag eingeholt und an DiE VersicherunK gesandt! dann kam dann nach ca. 6 wochen die nachricht, der schaden sei zu hoch, es käme ein gutachter vorbei! na gut denkt man sich, soll er doch ruhig kommen, dieser herr gutachter! und er kam auch... allerdings mit wenig erfreulichen nachrichten. DENN: nach meinung des gutachters; KANN DER HUND DEN SCHADEN NICHT INNERHALB EINES ABENDS ANGERICHTET HABEN!!! (hier reicht der versicherung der bloße anscheinsbeweis!!! - jedoch würde dieser meiner meinung nach nicht vor gericht!!! oder??? ) ausserdem seien die quadratmeter des kostenvoranschlages zu hoch angegeben, (der maler hatte diese per LASER vermessen, aber der LASER scheint doch etwas ungenauer zu sein, als das scharfe sehvermögen des gutachters!!! ) was ebenfalls ein grund zur ablehnung des schadens sei!!! ???? JA DA WIRD DOCH DER HUND IN DER PFANNE VERRÜCKT!!!! so ... heute is wohnungsübergabe (wir sind umgezogen) und der schaden nach wie vor an oder in der wand! Um Ratschläge , lösungen oder sonstiges wird nun gebeten!! und bitte nur antworten von leuten mit ahnung!! vermutungen bringen jetzt nix!
wie du so schön schreibst, Vermutungen bringen nix. Aber mehr als vermuten oder spekulieren kann man hier nicht, weil aus der Sachverhaltsschilderung nicht bekannt ist, auf welchen Ausschlusstatbestand die Haftpflichtversicherung sich denn berufen möchte.
Eine Vermutung hätte ich ja (wahrscheinlich sogar die richtige...), aber die willst du ja nicht wissen.
Also dann mal Butter bei die Fische: warum genau will die Haftpflichtversicherung denn die Regulierung ablehnen? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
also das begründet die versicherung mit folgenden aussagen (resp. der gutachter, der gut sehende!!)
1. der hund kann den schaden nicht innerhalb eines abends angerichtet haben!!! (schwachsinn... der kann noch viel mehr anrichten in der hälfte der zeit)
2. die quadratmeter würden nicht stimmen! ( auch schwachsinn!!!)
welcher Ausschlusstatbestand der AHB oder BHB sollte denn hier einschlägig sein? Es werden nur schriftliche, eindeutige Aussagen des Versicherers akzeptiert.
Man sollte also den Versicherer (schriftlich) auffordern, seine Eintrittspflicht (enenfalls schriftlich) anzuerkennen oder eben begründet abzulehnen. Diese Begründung kann man dann prüfen (bzw. prüfen lassen), ob sie mit den bekannten Ausschlusstatbeständen der Bedingungen übereinstimmt.
Alles andere ist bloßes Dahergerede. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wahrscheinlich möchte die Versicherung mit dem Hinweis auf nicht nur einen "Tatzeitpunkt" auf einen sog. "Allmählichkeitsschaden" hinaus ... Die Versicherung behauptet dann einfach aufgrund des von dem Gutachter vor Ort festgestellten Schadensbildes, der Hund hätte über Monate hinweg jeden Tag einen einzelnen Punkt aus der Raufasertapete herausgefressen, was dann letztlich zu einem großen Loch in der Wand geführt hat. Und der Hundehalter muß dann ggfs. den u. U. schwierig zu erbringenden Gegenbeweis antreten, daß dem nicht so war ...
Diese "Allmählichkeitsschäden" sind bei schlechten (älteren) Versicherungsbedingungen meist nicht mit abgedeckt, bei besseren (und neueren) Versicherungsbedingungen allerdings häufig schon. Wenn ich mir die Begriffsdefinition des "Allmählichkeitsschadens" in der Haftpflichtversicherung so anschaue, dürfte das der Versicherung in diesem Fall allerdings wohl kaum weiterhelfen:
Allmählichkeitsschaden
Begriff der Haftpflichtversicherung. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die nicht durch spontane, sondern durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Rauch, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen entstehen.
Wie von Mogli schon gesagt, am besten erst einmal die schriftliche Ablehnung der Versicherung mit Begründung und Verweis auf die entsprechenden Bedingungen abwarten ... Sobald diese vorliegt, hat man 6 Monate (!) lang Zeit, ggfs. rechtliche Schritte gegen die Versicherung einzuleiten. Auch auf diese Frist muß die Versicherung in ihrem ablehnenden Schreiben hinweisen.
2. die quadratmeter würden nicht stimmen! ( auch schwachsinn!!!)
Wenn die Versicherungsgesellschaft schon eigens einen Gutachter vor Ort schickt, dann soll der die Quadratmeterangaben aus dem vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvoranschlag gefälligst selbst nachmessen, wenn die Angaben in Zweifel gezogen werden. Ansonsten hätte sich die Versicherung den Besuch des Gutachters auch sparen können.
Im Streitfalle den schwarzen Peter also am besten direkt an die Versicherung zurückgeben und schriftlich darauf verweisen, daß der Gutachter die Quadratmeterangaben zwar in Zweifel gezogen, sich aber geweigert hat, die Angaben anläßlich seines Besuches vor Ort durch eigenes Ausmessen zu überprüfen.
gab es denn jetzt shon eine schriftliche ablehnung? wenn ja, mit welchem wortlaut?
um wieviel weichen denn die qm ab?
mich würde es wundern, wenn wg. allmählichkeit abgelehnt wird, das hat hier nichts zu suchen. hat ja nichts mit temperatur, gasen etc. zu tun.
besteht denn die private haftpflichtversicherung auch bei dieser versicherung?
es ist nämlich so, daß mietsachschäden im rahmen der hundehalterhaftpflichtversicherung i.d.r. nicht versichert gelten.
es gibt die verbandsempfehlung, daß die PHV solche schäden reguliert und sich von der hudehalterhaftpflichtversicherung die hälfte zurückholt (dies gilt aber nur, wenn sich beide versicherer an die verbandsempfehlung halten - tun sie das nicht, zahlt keine versicherung) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
mensch mensch mensch... jetzt kamen da so viele reaktionen aber ich hatte vor lauter renovieren gar keine zeit zu antworten! *grins* ja, wir haben das nun selber gemacht, werden aber die versicherung dennoch zur zahlung bitten. ähm, die qm² weichen um über 60 ab, der maler hatte ausgemessen 180m² und der Seher sah 120m² ... *{Firma Entfernt - Cicero, der Spielverderber}?*
wie dem auch sei, eine schriftliche ablehnung kam noch nicht an. wir harren aus und ich werd das dann gleich hier reinposten wenn sich was tut. vielen dank aber schon mal für die antworten!
Verfasst am: 11.07.06, 08:46 Titel: AW antwort der Verischerung is nun da... schon... :) LOL
anbei die abschrift des schreibens.. ohne auslassen oder beschöningen... rein und pur... so wies hier ankam!! da wird doch der hund in der pfanne verrückt!!
also los gehts!! :
"Sehr geehrter Herr ....... !
Der Bericht unseres Schadenfeststellers liegt uns zwischenzeitlich vor.
Abweichend von §4 1 Ziff.6a der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden eingeschlossen (vgl. Ziffer 4 der Erläuterungen (EHV) und Besonderen Bedingungen (BHB) für die Haftpflichtversicherung).
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Ziffer 4.1a) EHV.
Für den angezeigten Schadenfall kann auf Grund der Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt werden.
das ganze zielt dann wohl auf übermässige beanspruchung ab, weil man nicht glaubt, daß der hund alle schäden zu einem zeitpunkt verursacht hat. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 11.07.06, 09:16 Titel: noch mehr neuigkeiten...
so... wir haben dann gerade mal telefonisch den bericht des "schadenfeststellers" angefordert und da wurde uns gesagt, dass dieser bericht ein "interner bericht wäre, den man uns nicht zusenden könne..." komisch komisch das ganze....
das ist völlig normal, daß solche berichte nicht rausgegeben werden...
warum auch? was das ergebnis ist, steht ja im brief, und den bericht hebt man sich für ein ggf. anfallendes gerichtsverfahren auf. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 27.07.06, 20:34 Titel: neuster stand der dinge ;)
soooo das ganze ist jetzt an einen anwalt gegangen und wird dort weiter "behandelt" mit guten chance für uns.. genaueres die tage... / für die dies interessiert!!!!
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