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Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

 
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Rachel29
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 21:11    Titel: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend miteinander,

ich habe mal eine Frage. Was wäre wenn Frau X bis zum 17.0606 noch im Erziehungsurlaub ist und sie weiss schon, dass sie demnächst gekündigt wird. Bis jetzt war sie ja versichert, aber was passiert wenn sie arbeitslos wird? Ihr Mann ist arbeitslos und sie lebt von ihm getrennt und eigentlich wollte Frau X gern mit den Kindern zusammen eine Familienversicherung abschliessen, aber man sagte ihr dass sie nicht mehr versichert wäre, wenn sie arbeitslos wird.

Was kann Frau X machen? Vor allem was passiert mit den Kindern? Haben Sie keinerlei Schutz mehr, wenn sie krank werden?

Frau X total durcheinander, weil sie nicht mehr weiter weiss, was sie am besten machen sollte....sie möchte doch bloss sich und die Kinder versichern, damit sie abgesichert ist, wenn was passiert.....kann ihr da jemand helfen und genau erklären was sie tun sollte?

Vielen Dank schon mal im vorraus.....

GLG Rachel
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 05:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wenn Frau X Arbeitslosengeld bezieht, ist sie über dieses Versicherungspflichtig und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Kinder kann Frau X dann in der Familienversicherung versichern lassen.

Erhält Frau X Arbeitslosengeld II kommt es darauf an, ob ihr Mann gesetzlich versichert ist. Ist dies der Fall, hat Frau X einen Anspruch auf Familienversicherung bei dem Mann. Sofern es die Kinder von dem Ehemann sind, besteht für diese der Anspruch auf Familienversicherung. Ist der Mann nicht gesetzlich versichert, wird Frau X selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und die Familienversicherung der Kinder dürfte kein Problem darstellen.

Erhält Frau X keine Leistung, bliebe eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die abgeschlossen werden sollte. Diese dürfte ca. 125 € (wenn Frau X monatliches Einkommen von unter 810 € hat) kosten und die Kinder könnten ebenfalls mitversichert werden.
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