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PKV übernimmt Physiotherpie nicht vollständig

 
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lederhose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 12:08    Titel: PKV übernimmt Physiotherpie nicht vollständig Antworten mit Zitat

Servus,

Die PKV von Herrn X übernimmt die Kosten der verschriebenen Physiotherapie nur zum Teil, Begründung: Der berechnete Satz ginge über den "üblichen" Satz hinaus.

Unter "üblich" versteht die PKV hierbei eine "Orientierung am Beihilfesatz".

Da es wohl nach wie vor keine Gebührenordnung gibt, scheint dies eine oft gebräuchliche Argumentation der PKVs zu sein, zumindest gibt es im Web zahlreiche Beschwerden, jedoch leider keine konkrete Hilfestellung, wie man in so einem Fall verfährt.

Was soltle Herr X da am besten machen?

Gibt es zu solchen Fällen bereits Urteile, am besten aus jüngerer Zeit?

Die Preise der Physio scheinen Herrn X im Übrigen völlig normal, zumindest im Vergleich zu anderen Einrichtungen, in denen Herr X nachgefragt hat.

Gruß und Danke,
L.
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lederhose,
dazu gab es im Medizinforum schon mal eine Diskussion
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=67217

Vielleicht finden Sie dort schon mal ein paar Infos. Falls noch was unklar ist, bitte einfach noch mal nachfragen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 13:53    Titel: Re: PKV übernimmt Physiotherpie nicht vollständig Antworten mit Zitat

lederhose hat folgendes geschrieben::
Was soltle Herr X da am besten machen?

X könnte sich an den zuständigen Ombudsmann wenden (www.pkv-ombudsmann.de). Das Verfahren ist für X kostenlos, die Entscheidung bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro im Falle des Unterliegens für die Versicherung aber verbindlich.
Die Verjährung wird durch das Ombudsmann-Verfahren gehemmt und X kann im Falle einer nicht befriedigenden Entscheidung des Ombudsmanns immer noch den Rechtsweg beschreiten.
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lederhose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

RIsus, Nebelhörnchen,

vielen herzlichen Dank. Den Thread im Medizinforum habe ich vorher nicht gefunden, vielleicht auch übersehen.

Gruß,
Lederhose
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