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Ich habe da mal ne Frage... ist es eigentlich generell erlaubt eine Beziehung zu einem Dozenten zu haben?
Und ist die Sachlage eine andere wenn man keine Veranstaltungen bei dem Dozenten hat, bzw. es keine relevanz für Noten oder Scheine hat?
Eine Beziehung ist rechtlich unschädlich - (wir lassen einmal Minderjährigkeitsprobleme bei Seite).
Rechtlich relevant werden kann das Ganze natürlich, wenn die berufliche Tätigkeit des Dozenten sachfremd beeinflusst wird oder ggf. schon, wenn sie beeinflusst werden könnte.
Es ist z.B. nicht unbedingt im Sinne des Erfinders, wenn die Ehefrau eines Klausurstellers sich in den Reihen der Prüflinge findet. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Rechtlich relevant werden kann das Ganze natürlich, wenn die berufliche Tätigkeit des Dozenten sachfremd beeinflusst wird oder ggf. schon, wenn sie beeinflusst werden könnte.
Es ist z.B. nicht unbedingt im Sinne des Erfinders, wenn die Ehefrau eines Klausurstellers sich in den Reihen der Prüflinge findet.
Dann dürften Vorschriften wie z. B. §§ 20; 21 VwVfG (bzw. entsprechende landesrechtliche Regelungen) Anwendung finden.
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