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Verfasst am: 03.07.06, 09:53 Titel: Widerrufsrecht bei Online-Werbung?
Hallo zusammen,
muss man als Anbieter von Onlinewerbung ein Widerrufsrecht einräumen, oder den Kunden auf dieses hinweisen?
Bei mir wird der Kunde erst nach der Bestellung per Email darauf hingewiesen und nicht schon vorher auf der Webseite.
Vielen Dank bereits im voraus.
Zuletzt bearbeitet von unknownsoul am 03.07.06, 14:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.07.06, 10:19 Titel:
Was meinen Sie genau mit "Anbieter von Online-Werbung"?
Einen Shop, der online wirbt?
Jemanden, der Banner eines Shops auf seiner Seite hat?
Einen Betreiber einer Banner-Website?
Eine Online-Werbeagentur? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Eine Pixelwerbeseite, bei der der Kunde Bannerwerbung online buchen kann. Er bestellt über ein Formular und bekommt anschließend eine Email mit den Zahlungshinweisen. Bei erfolgter Zahlung wird die Bannerwerbung aktiviert und dem Kunden eine Rechnung zugesandt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.07.06, 17:47 Titel:
Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sollte vor Vertragsschluß hingewiesen werden.
Im übrigen könnte der Betreiber im Zweifel den Zugang der Mail nicht beweisen und somit den Beweis schuldig bleiben, den Kunden über sein Widerrufsrecht belehrt zu haben mit der Konsequenz, daß der Kunde auch wesentlich später noch widerrufen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Der Vertrag kommt allerdings erst zustande, wenn der Kunde den Betrag auf das in der eMail angegebene Konto überweist. Er sieht im Prinzip erst in der eMail die Zahlungsinformationen usw. Dort steht dann auch diese Belehrung mit drin und das bei Nichtbezahlen der Werbeplatz wieder freigegeben wird. Vorerst wird dieser nur registriert.
Vor dem Absenden des Formulares wird auch darauf hingewiesen, dass erst gekauft wird, wenn der Email Folge geleistet wird.
Oder ist es komplett unzulässig das Widerrufsrecht auf der Homepage direkt nicht anzuzeigen?
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