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Verfasst am: 03.07.06, 20:12 Titel: Umwandlung Gesellschafter-GF-Gehalt in Stammkapital
Hallo zusammen!
DIes ist mein erster Post, daher Bitte um Nachsicht
Gibt es für eine Gesellschafter-GF einer GmbH (100%-Gesellschafter) die Möglichkeit, einen Teil seines Gehalts direkt in Stammkapital zu wandeln?
Idee: 12.500 eingezahltes Stammkapital. 7500 Gehalt/Monat. Zur Liquiditätssicherung sollen während der ersten 6 Monate nur 5000 Gahlt gezahlt. 2500 sollen dann sofort - "in Raten" sozusagen - in Stammkapital "gewandelt" werden (die restl. 50% also).
Also: kann auf diese oder irgend eine andere Weise eine vGA vermieden werden und Lohnsteuer eingespart werden oder kann man sich das Gehalt nur Stunden oder eben ausbezahlen und dann damit das Stammkapital finanzieren?
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.07.06, 14:27 Titel: Re: Umwandlung Gesellschafter-GF-Gehalt in Stammkapital
steph99 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!
DIes ist mein erster Post, daher Bitte um Nachsicht
Gibt es für eine Gesellschafter-GF einer GmbH (100%-Gesellschafter) die Möglichkeit, einen Teil seines Gehalts direkt in Stammkapital zu wandeln?
Idee: 12.500 eingezahltes Stammkapital. 7500 Gehalt/Monat. Zur Liquiditätssicherung sollen während der ersten 6 Monate nur 5000 Gahlt gezahlt. 2500 sollen dann sofort - "in Raten" sozusagen - in Stammkapital "gewandelt" werden (die restl. 50% also).
Also: kann auf diese oder irgend eine andere Weise eine vGA vermieden werden und Lohnsteuer eingespart werden oder kann man sich das Gehalt nur Stunden oder eben ausbezahlen und dann damit das Stammkapital finanzieren?
Vielen Dank im Voraus!!
steph99
Hallo,
m.E. geht das nicht. Ich denke hier findet eine Novation der Verträge statt. Immerhin haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrags. Und das Stammkapital ist nunmal aus zu versteuerndem Einkommen zu finanzieren und nicht durch die GmbH selbst.
Der1. Weg wäre also normale Lohnabrechnung, LSt in voller Höhe an das FA und vom Netto etwas abzwacken für die ausstehenden Einlagen.
Der 2. Weg könnte sein, dass Sie zur Liquidationssicherung Ihr Gehalt gar nicht erst so hoch ansetzen und im Gegenzug auf die Resteinzahlung erstmal verzichten. Denn Sie müssen es noch nicht einzahlen.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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