Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.07.06, 13:52 Titel: Bank kündigt Kreditkarte
Hans Hoseleer hat bei seiner Bank Finanz&Geld ein Girokonto, ein Sparbuch und 2 Kreditkarten.
Auf seinem Giro hat er einen Rahmen von 4000 EUR und auf seinen Karten jeweils 500 EUR
Hans hat bisher im Schichtdienst gearbeitet und ca 1500 netto nach hause getragen.
nun ist er jedoch nicht mehr im schichtdient und verdient seit ca 1/2 Jahr nur noch ca. 1350 EUR.
Die Bank hat nun ohne Vorankündigung die beiden Kreditkarten per sofort gekündigt.
Die Begründung "Verschlechterung der Bonität"
Hans brauchte die Kreditkarten seinerzeit für einen USA- Urlaub und ist nicht traurig, dass diese nun weg sind.
Aber was ihn ärgert, dass er gerade erst Jahresgebühr dafür gezahlt hat.
Hans hat die Bank aufgefordert die anteilige Jahresgebühr (ca. 30 EUR) zu erstatten.
Hans will aber auch keinen Ärger machen, weil er eine mögliche Dispokündigung nicht aus dem Stehgreif verkraften könnte.
Hat Hans das Recht die anteilige Jahresgebühr zurück zu verlangen?
Oder solle man lieber still halten, wie wird die Bank reagieren, wenn Hans dieses anmahnt?
Edit:
Ich möchte noch hinzufügen, dass die Karten zum Zeitpunkt der Kündigung nicht belastet waren.
zumindest das OLG Frankfurt/Main war mit Urteil vom 14.12.2000 (AZ.: 1 U108/99) der Meinung, es bestünde ein unangemessenes Missverhältnis zwischen der erbrachten Dienstleistung und der gezahlten Vergütung (Jahresgebühr), wenn der Kunde bei vorzeitiger Kündigung keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhält.
Ich persönlich sehe das ein wenig differenzierter. Die Jahresgebühr stellt zum einen den Ersatz der Einmal-Aufwendungen der Bank (Karte prägen und versenden), zum anderen jedoch auch einen Deckungsbeitrag für die laufende Verwaltung und Abrechnung der Karte dar. Eine schematische zeitanteilige Erstattung wäre daher nicht sachgerecht.
Verfasst am: 03.07.06, 20:16 Titel: Re: Bank kündigt Kreditkarte
vonBraunau hat folgendes geschrieben::
Hat Hans das Recht die anteilige Jahresgebühr zurück zu verlangen?
Grundsätzlich ja.
vonBraunau hat folgendes geschrieben::
Oder solle man lieber still halten, wie wird die Bank reagieren, wenn Hans dieses anmahnt?
Diese Entscheidung kann Hans niemand abnehmen. Wenn Hans noch auf das Wohlwollen der Bank angewiesen ist, wäre es natürlich nicht besonders diplomatisch, sich mit dieser anzulegen.
generell ist die Bank dazu verpflichtet, die anteilige JG der Kreditkarte zu 1/12 zu erstatten.
Herr H. sollte in den Kreditkartenvertrag, den er unterzeichnet hat, sehen und dies sollte explizit in den Kreditkarten-Konditionen aufgeführt sein (das Kleingedruckte).
lg
die_tweety _________________ Ändere was Du nicht akzeptieren kannst, und akzeptiere was Du nicht ändern kannst.
generell ist die Bank dazu verpflichtet, die anteilige JG der Kreditkarte zu 1/12 zu erstatten.
wo steht das ? Das würde mich mal interessieren.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Das steht nicht in den Kreditkartenbedingungen (da steht nur, die Karte kostet zum Beispiel 30,- Euro jährlich) - allerdings gibt es entsprechende OLG-Urteile, die eine anteilige Erstattung der Jahresgebühr bei vorzeitiger Rückgabe der Karte durch den Kunden bejaht haben.
Verfasst am: 03.07.06, 20:45 Titel: Re: Bank kündigt Kreditkarte
vonBraunau hat folgendes geschrieben::
Hans will aber auch keinen Ärger machen, weil er eine mögliche Dispokündigung nicht aus dem Stehgreif verkraften könnte.
Dennoch sollte Hans schon von sich aus einen Dispokredit von 4.000 Euro nicht in Anspruch nehmen. Ein Dispokredit ist für gelegentliche Überziehungen des Kontos gedacht. Aber 4.000 Euro bei einem Nettoeinkommen von 1.350? Reichlich teuere Art, sich Geld zu beschaffen.
Verfasst am: 03.07.06, 20:49 Titel: Erstattung der anteiligen JG
Also ich arbeite bei einem Kreditkartenprozessor, wir sind an verschiedene Banken angeschlossen, und unsere Klienten (die Bank) erstatten bei Kündigung die anteilige Jahresgebühr und dies ist in den dortigen Kreditkartenbedingungen aufgeführt.
Es mag sein, daß dies von Bank zu Bank (d.h. die große Bank mit S und den roten Buchstaben die Jahresgebühr anteilig erstattet, kann es möglich sein, daß es die Bank mit dem D und dem grünen Buchstaben nicht tut) unterschiedlich gehandhabt wird.
Wenn sie es eine Erstattung durchführt, ist es auch in den Kreditkartenbedingungen aufgeführt.
Unsere Klienten tun dies jedenfalls alle...
_________________ Ändere was Du nicht akzeptieren kannst, und akzeptiere was Du nicht ändern kannst.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.07.06, 20:54 Titel:
Hallo,
aus Verbrauchersicht verstehe ich das schon, wobei (wenn es hier um das Urteil des OLG Frankfurt geht) ich das etwas differenziert sehe. Entscheidend ist der Punkt mit dem Missverhältnis zwischen Leistung und Kosten. Eine sture 1/12-Regelung kann ich daraus nicht ableiten, oder gibt es da noch mehr Urteile ?
Aus Banksicht (bzw. Emittentensicht) sehe ich es so: Hans bestellt sich für seinen Amerika-Urlaub (nur vom Feinsten soll es sein) eine goldene Amex-Karte. Er verursacht damit immensen Aufwand (Beantragung, Bonitätsprüfung, Prägung, Versand). Wenn er nach einem Monat braungebrannt wiederkommt und die Karte zurückgibt, stehen ihm meiner festen Überzeugung nach nicht 11/12 der Jahresgebühr zu. (Ich habe hier mal der Einfachheit halber ignoriert, dass viele Kartenanbieter schon zu Werbezwecken ein Jahr ohne Gebühr anbieten)
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Aus Banksicht (bzw. Emittentensicht) sehe ich es so: Hans bestellt sich für seinen Amerika-Urlaub (nur vom Feinsten soll es sein) eine goldene Amex-Karte. Er verursacht damit immensen Aufwand (Beantragung, Bonitätsprüfung, Prägung, Versand). Wenn er nach einem Monat braungebrannt wiederkommt und die Karte zurückgibt, stehen ihm meiner festen Überzeugung nach nicht 11/12 der Jahresgebühr zu. (Ich habe hier mal der Einfachheit halber ignoriert, dass viele Kartenanbieter schon zu Werbezwecken ein Jahr ohne Gebühr anbieten)
Diese Argumentation ist zwar grundsätzlich verständlich - ich würde dieses Ausnutzen von Angeboten durch einzelne Endverbraucher aber immer dem Unternehmerriskio der Kreditkartengesellschaft zuordnen wollen.
Meine A***-Karte wurde aber zum Beispiel im Jahr 2005 als sonstnichtwievielte Folgekarte in Zusammenhang mit einer laufenden Geschäftsbeziehung ausgegeben und ist bis Ende 2009 gültig. A*** bucht also jedes Jahr lustig die Kreditkartengebühren ab, ohne Kosten für Antragsbearbeitungen, Bonitätsprüfungen oder Neuausstellungen von Karten zu haben.
In dem hier vorliegenden Fall kommt im übrigen auch noch erschwerend hinzu, dass hier offensichtlich die Kündigung einer Bestandskarte kurz nach Erhebung der Jahresgebühr durch die Bank/Kreditkartengesellschaft selbst - und nicht etwa durch den Kunden - veranlasst worden ist.
Meiner Meinung nach hat der Kunde hier ganz eindeutig einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung der nicht verbrauchten Jahresgebühren.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.07.06, 21:34 Titel:
@nebelhörnchen: Natürlich haben die Banken/Emittenten die Anlaufkosten in den Folgejahren nicht, das stimmt. In meinem gewählten Beispiel ist es dazu aber nicht gekommen. Aber damit wir uns nicht falsch verstehen: ich finde es im vorliegenden Fall des Fragestellers in Ordnung, wenn er die JG zurückbekommt. Das einzige, wo ich im Thread leicht stutzen musste war die Aussage von Tweety (die sie mittlerweile relativiert hat), dass generell ein Anspruch auf Rückerstattung auf Zwölftelbasis besteht.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Super,
vielen Dank für die weitreichenden Antworten.
Also Hans hat nun, nachdem die Kündigung der Bank knapp 2 Monate her ist und keine Gutschrift erfolgte (Hans hatte ja einmal einen Brief geschrieben, wo er das Verhalten missbilligt und um Erstattung bittet), überlegt nocheinmal höflich und freundlich nachzufragen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.